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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sons ... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Thomas Rupp
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In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.:

  • Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapitalgesellchaft funktional der Betriebsstätte dient. Hinsichtlich Einzelheiten dieser Gestaltung vgl. im Detail Schneider.[1] M.E. scheidet diese Möglichkeit bei reinen Kapitalbeteiligungen aus. Sie ist nur im Ausnahmefall wegen der erforderlichen funktionalen Förderung der Betriebsstätte möglich (z. B. die Betriebsstätte hat die Produktionsfunktion und die Kapitalgesellschaft übernimmt den Vertrieb der in der Betriebsstätte gefertigten Produkte).
  • Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Zudem verursacht dies die fiktive "Zwangsausschüttung" nach § 7 UmwStG.
  • Begründung einer atypischen Gesellschaft. Schneider weist zutreffend darauf hin, dass in diesen Fällen der Anteil an der Kapitalgesellschaft automatisch Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters bei der durch die atypisch stille Beteiligung geschaffenen Mitunternehmerschaft. wird. Hierbei gelte ertragsteuerlich, dass es sich um eine Einbringung des Betriebs der Kapitalgesellschaft in die stille Gesellschaft handelt und dies unter den Voraussetzungen des § 24 UmwStG zum Buchwert möglich sei. M.E. steht dem entgegen, dass das Rechtskonstrukt Sonderbetriebsvermögen eine deutsche steuerliche Besonderheit ist und damit nicht unmittelbar Betriebsvermögen i. S. d. DBA entsteht. Insoweit wird auf den gesonderten...

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