BMF

Stundung bei Wegzugsbesteuerung


Schweiz: Stundung bei Wegzugsbesteuerung

Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben Stellung zur Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz und den Folgen eines EuGH-Urteils

Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 26.02.2019 - Wächtler - C-581/17, entschieden, dass die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG die Niederlassungsfreiheit im Verhältnis zur Schweiz ungerechtfertigt beschränken. Es geht dabei um die sofortige Versteuerung der stillen Reserven in Kapitalgesellschaftsbeteiligungen Wohnsitzverlegung in die Schweiz.

Antrag auf Stundung bei Wegzugsbesteuerung

Das BMF stellt in Bezug auf das Urteil klar, dass abweichend von § 6 Abs. 4 Satz 1 AStG eine Stundung auf Antrag des Steuerpflichtigen

  • in 5 gleichen Jahresraten vorzunehmen sit, die nach § 234 AO zu verzinsen sind,
  • ohne dass es auf eine erhebliche Härte bei alsbaldiger Einziehung ankommt und
  • ohne Sicherheitsleistung, es sei denn, der Steueranspruch erscheint - zum Beispiel mangels Beitreibungshilfe - gefährdet.

BMF, Schreiben v. 13.11.2019, IV B 5 - S 1325/18/10001 :001


Schlagworte zum Thema:  Außensteuergesetz , Stundung , EuGH
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