Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) wurden die Regelungen des Außensteuergesetzes geändert. Das BMF hat nun ein umfangreiches Entwurfsschreiben veröffentlicht.
Entwurfsschreiben wurde veröffentlicht
In dem Schreiben geht es u.a. um folgende Punkte:
- Verhältnis des AStG zu anderen steuerlichen Vorschriften
- Internationale Verflechtungen
- Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Zwischengeschaltete Gesellschaften
- Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Beteiligung an einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7 AStG)
- Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG)
- Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG)
- Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG)
- Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft (§ 11 AStG)
- Steueranrechnung (§ 12 AStG)
- Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften (§ 13 AStG)
- Nachgeschaltete Zwischengesellschaften (§ 14 AStG a. F.)
- Familienstiftungen
- Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen
- Mitwirkungspflicht und Schätzungsuntergrenze (§ 17 AStG)
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 18 AStG)
- Bestimmungen über die Anwendung von DBA (§ 20 AStG)
- Zeitliche Anwendung
Verbände können Stellung nehmen
Das Entwurfsschreiben wurde an bestimmte Verbände gesandt. Diesde haben bis 4.9.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme.
BMF, Entwurfsschreiben v. 19.7.2023