Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und weiterer Behörden führten gestern zu Festnahmen, Durchsuchungen und umfangreichen Sicherstellungen in mehreren Ländern. Das System basierte auf der missbräuchlichen Nutzung der Differenzbesteuerung.
Hintergrund: Hinweise aus Italien und erste Ermittlungen
Im Jahr 2021 erhielt das Bundeszentralamt für Steuern einen Hinweis von einer italienischen Steuerbehörde. Es ging um unvollständige Angaben beim Ankauf und Weiterverkauf von Fahrzeugen, die aus Deutschland nach Italien importiert worden waren. Daraufhin nahm die Steuerfahndung in Münster Ermittlungen auf, die später von der Europäischen Staatsanwaltschaft in Köln übernommen wurden.
Vorgehensweise der Verdächtigen
Die Verdächtigen kauften Fahrzeuge von bereits verurteilten Hauptakteuren des Netzwerks. Anschließend verkauften sie diese Fahrzeuge als sogenannte "Differenzbesteuerungsfahrzeuge" an Autohändler innerhalb und außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Niederlanden und Portugal.
Die Differenzbesteuerung erlaubt es Händlern, die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu zahlen, statt auf den gesamten Nettowert des Fahrzeugs. Dieses Vorgehen wurde hier jedoch missbraucht, um Umsatzsteuer im Land des Endverkäufers zu hinterziehen. Allein durch diesen Teil des Systems entstand ein Schaden von mehr als 3,2 Mio EUR.
Umfang des Schadens und Maßnahmen
Das Betrugssystem war zwischen 2017 und Juni 2023 aktiv und verursachte einen Gesamtschaden von etwa 300 Mio. EUR. Bisher konnten Vermögenswerte im Wert von rund 15 Mio EUR gesichert werden.
Bei den jüngsten Maßnahmen wurden in Deutschland, den Niederlanden und Polen umfangreiche digitale Beweismittel sowie Vermögenswerte wie Luxusfahrzeuge, Uhren, Bargeld, Schmuck und Immobilien beschlagnahmt. Der Wert der beschlagnahmten Gegenstände beläuft sich auf über 2,5 Mio. EUR Euro.
Strafverfolgung
Seit Beginn der Ermittlungen wurden neun Personen rechtskräftig verurteilt, mit Freiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren. Insgesamt stehen mehr als 70 Personen im Verdacht, an dem Betrugssystem beteiligt gewesen zu sein oder die Haupttäter unterstützt zu haben.
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