Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommens-autonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats. Das FG Baden-Württemberg bezog Stellung.mehr
Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist.mehr
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Das Hessische FG hat sich mit der Frage befasst, wann sich ein Mitglied der US-Streitkräfte "nur in dieser Eigenschaft" in Deutschland aufhält, sodass die Nichtwohnsitzfiktion nach dem NATO-Truppenstatut eingreift und hierzulande keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. mehr
Die Regelung zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.mehr
Die Kindergeldberechtigung eines auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Anspruchstellers nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist nach einem Urteil des Sächsischen FG monatsbezogen zu beurteilen.mehr
Bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit eines fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtigen ist für den Kindergeldanspruch auf die Monate, in denen die inländische Tätigkeit ausgeübt wird, abzustellen.mehr
Welche Besonderheiten bei der Prüfung der Einkommensgrenzen in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht zu beachten sind, wenn das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung ausgeübt wird, stellt die OFD Niedersachsen in einer Verfügung dar.mehr
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7.12.2006 wurde für Körperschaften oder Personenvereinigungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, die Möglichkeit eröffnet, nachzuweisen, dass eine Zahlung an den Anteilseigner als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist.mehr
Das Finanzamt kann nach Bekanntwerden der unbeschränkten Steuerpflicht eine Veranlagung mit inländischen Einkünften nicht mehr vornehmen kann, wenn ihm dieser Umstand bereits zuvor bei Aufhebung der Bescheide zur beschränkten Steuerpflicht bekannt gewesen war. In derartigen Fällen gibt es für die nochmalige Änderung der Steuerfestsetzung keine Rechtsgrundlage mehr.mehr
Was ist zu tun, wenn mehrere Staaten für denselben Arbeitslohn Anspruch auf Besteuerung erheben? Der Erlass zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde umfangreich überarbeitet und beantwortet viele Fragen anhand von Beispielen.mehr
Ein Arbeitnehmer mit Familienwohnsitz in einem europäischen Nicht-EU-Land begründet in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz (§ 8 AO), wenn er sich mit Berufskollegen im ständigen zeitlichen Wechsel und ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit eine Wohnung in Deutschland teilt.mehr
Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen (§ 10d Abs. 4 Satz 1 EStG). Die OFD Magdeburg äußert sich in einer Verfügung zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein Steuerpflichtiger zeitweise weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig war.mehr