In der September-Sitzung hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins um 25 Basispunkte auf einen Zinssatz von nun 4,5 Prozent erhöht – es ist die zehnte Anhebung seit Juli 2022. Für Bauherren wird es dadurch noch teurer. Die Immobilienbranche fordert politisches Handeln.mehr
Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Das ist auch für die Wohnungswirtschaft von elementarer Bedeutung. Denn es dürfte in Zukunft schwieriger werden, für nicht nachhaltige Projekte eine Finanzierung zu bekommen.mehr
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Ein Immobiliendarlehen vorzeitig abzulösen, ist häufig sinnvoll und kann viel Geld sparen. Doch welche Kosten muss die Bank tatsächlich reduzieren und an welchen darf sie trotz einer geringeren Laufzeit des Darlehens festhalten? Der Europäische Gerichtshof sorgt für Klarheit.mehr
Die finale Ausgestaltung der Basel-III-Eigenkapitalregeln steht für 2023 an. Derzeit wird im EU-Parlament noch über Änderungsvorschläge debattiert, die auch Banken entlasten sollen. Fest steht bereits: Immobilienkredite werden – nicht nur wegen der Zinswende – teurer. mehr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die Widerrufsbelehrung in Immobilienkreditverträgen als intransparent gerügt. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie gekauft hat, könnte mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" gute Chancen haben, den Vertrag zu widerrufen.mehr
Die Reform von Basel III ist unter Dach und Fach. Auf die Immobilienbanken werden weitere Belastungen zukommen. Mit dem Kompromiss zur Reform ist es zwar gelungen, die Heraufsetzung der Kapitalunterlegungsquoten bei der Kreditvergabe abzumildern, dennoch dürfte die Übereinkunft Konsequenzen in der Geschäftsstrategie nach sich ziehen.mehr
Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann falsch, wenn der Darlehensnehmer diese im Rahmen eines Präsenzgeschäftes richtig verstanden hat. Ausschlaggebend ist ausschließlich die Belehrung in Textform. Auf die Kausalität des Belehrungsfehlers komme es daher nicht an, so der XI. Zivilsenat des BGH. Hier ging es um ein Vorfälligkeitsentschädigung.mehr
Immer noch und immer wieder stolpern Banken und Sparkassen darüber, Widerrufsbelehrungen nicht rechtsfehlerfrei zu formulieren oder zu gestalten. In Anbetracht der gefallenen Zinsen immer wieder ein teurer Patzer. Hier hatte der BGH in einem Fall zu entscheiden, in dem die Widerrufsinformation falsche Pflichtangaben bezüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht hatte. Dabei brachte er auch den möglichen Rechtsmissbrauch eines Widerrufs ins Spiel.mehr
Verbraucher, welche aufgrund der seit März geltenden EU-Wohnraumimmobilienkreditrichtlinie erschwert Kredite zur Finanzierung oder zum Umbau eines Eigenheimes erhalten, können jetzt hoffen. Eine Gesetzesinitiative mehrerer Länder sieht einige Nachbesserungen und vor allem mehr Transparenz bei der Gesetzesregelung zur Immobilienkreditvergabe vor.mehr