Gesetzesinitiative soll Immobilienkreditvergabe wieder erleichtern
Das neue, vom EU-Recht angestoßene Gesetz, das die Verbraucher vor zu großen Risiken bei der Immobilienfinanzierung und die Banken vor wackeligen Immobiliendarlehen bewahren soll, sorgt für Unsicherheit und Kritik.
Hessen, Baden-Württemberg und Bayern will Kreditvergabe wieder erleichtern
Die betroffenen Ministerien wollten zwar die Folgen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seit dem 21. März 2016 gilt, erst abwarten und im Hinblick auf Korrekturen analysieren. Doch nun preschen mehrere Bundesländer vor und dringen bereits jetzt auf Nachbesserung. Zu viele Interessenten, die früher Kredite erhalten hätten, erfüllen die Voraussetzungen dafür laut den Regierungen von Hessen und Baden-Württemberg nicht mehr, seit am 21. März das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie in Kraft getreten ist.
Banken verwehrten aufgrund verschärfter Bedingungen Baudarlehen
Mit der EU-Richtlinie und dem Umsetzungsgesetz sollte einer „Immobilienblase“ vorgebeugt und die Verbraucher vor Überschuldung geschützt werden. Die Anforderungen an eine Kreditvergabe sind seitdem sehr hoch und schwer einzuschätzen: Die Banken dürfen nach der neuen Regelung einen Verbraucher-Immobilienkredit nur dann vergeben, wenn wahrscheinlich ist, dass das Darlehen zu Lebzeiten aus dem laufenden Einkommen zurückgezahlt werden kann. Der Wert der Immobilie findet dabei keine Berücksichtigung. Diese Regelung hat dazu geführt, dass die Banken an Verbraucher, vor allem an junge Familien mit unsicherer Einkünfteprognose und Senioren, keine Kredite mehr vergeben haben.
Wert der Immobilie und deren Wertsteigerung muss stärker berücksichtigt werden
Die Gesetzesinitiative beabsichtigt daher folgende Änderungen:
- Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer definiert werden.
- Eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung soll entfallen. Damit ließe sich verhindern, dass Verbraucher ihre Häuser aufgrund verschärfter Bedingungen verlören.
- Eine Ausnahmeregelung für altersgerechten Umbau und energetische Sanierung von Wohnraum.
- Sog. Immobilienverzehrkredite, also solche, die der Alterssicherung dienen, sollen von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen ebenfalls ausgenommen werden. Damit könnten diese auch zur altersgerechten Renovierung herangezogen werden.
Die Ausschüsse werden sich nun die kommenden Wochen mit der Thematik befassen und dem Plenum ihre Empfehlungen vorstellen.
Weitere News zum Thema Immobilienkredit:
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2472
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
932
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
720
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
690
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
550
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
490
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
448
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
434
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
419
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
413
-
Cybersicherheit: Die NIS2-Richtlinie und ihre Folgen für Unternehmen
23.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit – Streitbeilegung
17.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit - Prävention
17.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit – Vor Gericht
17.12.2025
-
Außergerichtliche Erscheinungsformen eines Gesellschafterstreits
17.12.2025
-
China führt elektronische Stempel ein: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
09.12.2025
-
Wie Unternehmen und Manager mit Nachhaltigkeit umgehen sollten
02.12.2025
-
Internationale Zuständigkeiten deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Brexit
02.12.2025
-
Revision von CSRD und CSDDD: EU-Parlament beschließt Verhandlungsposition
26.11.2025
-
Ladung zur Gesellschafterversammlung: Prüfungsumfang des Registergerichts
12.11.2025