Was die Europäische Kommission in Brüssel und das Europäische Parlament in Straßburg beschließen, schien für den Vorstand einer deutschen Wohnungsgenossenschaft oder die Geschäftsführerin einer kommunalen Wohnungsgesellschaft lange Zeit weit weg und wenig relevant zu sein. Doch dass die EU-Kommission 2018 den Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen („Action Plan on Sustainable Finance“) beschloss, hat direkte Auswirkungen auf die deutsche Wohnungswirtschaft – bereits jetzt schon und noch mehr in Zukunft.
Denn mit dem Aktionsplan will die EU-Kommission die Kapitalströme so lenken, dass sie wirtschaftlichen Aktivitäten zugutekommen, die Nachhaltigkeitszielen verpflichtet sind. Konkret festgelegt sind diese Ziele in einem Klassifikationssystem, der sogenannten EU-Taxonomie. Und dieses Regelwerk betrifft auch deutsche Wohnungsunternehmen. "Momentan hat die EU-Taxonomie zwar noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf Wohnungsunternehmen, die einen Kredit benötigen", sagt Christian Gebhar...
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