Immobilienbanken drängen EU zu Kapitalentlastung
Am 30.5.2024 hatte der EU-Rat neue Vorschriften zur Umsetzung der internationalen Basel-III-Standards in europäisches Recht verabschiedet. Aktualisiert wurden die Eigenmittelverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie, um Banken – auch Immobilienfinanzierer – widerstandsfähiger gegenüber wirtschaftlichen Schocks zu machen.
Die meisten Anforderungen sind seit dem 1.1.2025 mit einer Reihe von Übergangsregelungen wirksam. In der vollen Schärfe sollen sie ab 2030 greifen. Die EU-Kommission will die Regulierung nun deutlich vereinfachen, um Europa wettbewerbsfähiger zu machen.
vdp: EU-Kommission lässt konkrete Lösungen vermissen
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt grundsätzlich, dass die EU-Kommission in der am 17.7.2026 veröffentlichten Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors Schwächen des bestehenden Regulierungsrahmens identifiziert. Positiv sei insbesondere, dass erstmals über den Abbau bürokratischen Übermaßes hinausgegangen werden soll.
Konkrete Lösungsansätze vermissen die Banken hingegen. "Die EU-Kommission gewichtet das Thema der weiter steigenden Eigenkapitalbelastungen in Europa bislang nicht ausreichend hoch und ignoriert damit Entwicklungen in anderen Regionen der Welt. So wird das Kreditvergabepotenzial europäischer Banken nicht hinreichend gestärkt", sagte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp.
Die durch die bisherigen Reformen – vor allem Basel III – erreichte Stabilität will der Verband nicht in Frage stellen, fordert aber, dass der zu erwartenden starken Zunahme der Eigenkapitalbelastungen konsequent Einhalt geboten wird.
Output-Floor verschärft Eigenkapitalanforderung
Die EU wendet derzeit die vollständigen Basel-III-Standards auf alle Banken an, nicht nur auf große international tätige Banken.
Kern der Reform ist der sogenannte Output-Floor ab dem Stichtag 1.1.2030. Er legt eine Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen fest: Die liegt bei 72,5 Prozent der Kapitalanforderungen, die bei Verwendung der standardisierten Messungen gelten würden. Spezifische Übergangsbestimmungen für den Output Floor können in der EU noch bis Ende 2032 fortgeführt werden.
Für die in Deutschland vom Output-Floor betroffenen Banken bedeutet die bereits beschlossene Regulierung von heute bis 2032 laut vdp einen Eigenkapitalanstieg um rund 20 Prozent. Eine denkbare, minimalinvasive Lösung sehen die Institute in der dauerhaften Fixierung des Output-Floors auf seinem Einstiegsniveau von 50 Prozent. Der Output-Floor müsse – wie ursprünglich gedacht – ein Backstop für die Kapitalunterlegung werden, nicht eine alles bestimmende Steuerungsgröße.
Eigenkapitalunterlegung von Immobilienkrediten
Der Anpassungsbedarf bei der Behandlung der Eigenkapitalunterlegung von Wohnimmobilienkrediten und ungerateten Unternehmenskrediten sieht der vdp grundsätzlich erkannt: Eine Verstetigung der bislang befristet gewährten regulatorischen Privilegierung sei sachgerecht und notwendig.
Allerdings wäre den Banken zufolge eine vergleichbare Behandlung von bestimmten Gewerbeimmobilienfinanzierungen, die im Rahmen von Hard-Tests identisch geringe Ausfallraten nachweisen können, geboten.
Die prohibitive Eigenkapitalunterlegung von ADC-Finanzierungen (Acquisition, Development and Construction – die typische Finanzierungsform für Neubau und Sanierung von Immobilien) sei ein Konstruktionsfehler der europäischen Basel-III-Umsetzung. Die aktuelle Behandlung mit einem Risikogewicht, das dem eines ausgefallenen Kredits entspricht, stehe den politischen Zielen der Schaffung von Wohnraum und der nachhaltigen Transformation des Gebäudebestands diametral entgegen.
Der vdp erwartet, dass den Analysen der EU-Kommission nun schnell konkrete Gesetzgebungsvorschläge folgen. "Die Richtung stimmt. Den allgemeinen Analysen müssen nun aber zügig konkrete Maßnahmen folgen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft tatsächlich spürbar verbessern", so Tolckmitt.
Basel III: Hintergrund ist die globale Finanzkrise
Als Folge der globalen Finanzkrise Ende der Nullerjahre hatten sich Notenbanken und Bankenaufseher der 27 wichtigsten Wirtschaftsmächte im Dezember 2017 auf schärfere Kapitalvorschriften für Banken geeinigt: Die Basel-III-Regeln – in der Finanzbranche auch Basel IV genannt.
Eigentlich sollten die Basel-III-Regeln schon ab dem 1.1.2022 gelten. Wegen der Coronakrise war jedoch den Kreditinstituten im März 2020 ein Aufschub bis 2023 eingeräumt worden – die fünfjährige Übergangsfrist wurde von Januar 2027 auf Januar 2028 verschoben.
Am 27.10.2021 stellte in dem Gesetzgebungsverfahren die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Basel-III-Bankenregeln vor und verschob den Start erneut um zwei Jahre, nun bis Januar 2025 – damit wurde auch die Übergangsfrist wieder verlängert (wie jetzt gültig auf 2030).
Erarbeitet hatte die finale Reform zu Basel III der Baseler Ausschuss, der so heißt, weil er bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist, die ihren Sitz in Basel (Schweiz) hat. Im Kern geht es bei der finalen Basel-III-Reform darum, mit wie viel Eigenkapital die Banken ihre Geschäfte künftig absichern müssen – die Lehren hatten die Bankenaufseher aus der weltweiten Finanzkrise 2008 gezogen.
Die Annahme der neuen Vorschriften durch den EU-Rat im Mai 2024 war der letzte Schritt dieses Verfahrens. Die Mitgliedstaaten haben ab dem 1.1.2025 in der Regel 18 Monate lang Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.
Über die Umsetzung der Basel-III-Standards hinaus werden mit den Vorschriften die Mindestanforderungen harmonisiert, die für die Genehmigung von Zweigstellen von Banken aus Drittländern und die Aufsicht über ihre Tätigkeiten in der EU gelten. Auch Änderungen zur Verbesserung des Umgangs der Banken mit Umwelt- , Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) werden eingeführt.
Überblick "Basel III: internationaler Regulierungsrahmen für Banken"
Das könnte Sie auch interessieren:
Neue Regeln für Immobilienfonds
EU-Taxonomie: Regeln für grünen Gebäudebestand
-
Bauzinsen über vier Prozent: Was Käufer wissen müssen
541
-
Wo ein Wohninvestment jetzt gute Erträge bringt
33
-
"Ich befürchte, das ist erst der Anfang"
271
-
Trendregionen für den Kauf von Eigentumswohnungen
211
-
Selbst genutztes Wohneigentum verteuert sich um 2,5 Prozent
18
-
Kosten für Büroausbau steigen kaum noch
16
-
Immobilienbanken drängen EU zu Kapitalentlastung
10
-
Flaute bei Projektentwicklern: Neues Zyklushoch erst 2029
8
-
Rechenzentren: Markt wächst abseits der Hot-Spots
8
-
Mehr Raum für soziale Verbindung im Büro
7
-
Mehr Raum für soziale Verbindung im Büro
28.07.2026
-
Immobilienbanken drängen EU zu Kapitalentlastung
28.07.2026
-
"Ich befürchte, das ist erst der Anfang"
21.07.20261
-
Bessere Rahmenbedingungen für Kreditnehmer
17.07.2026
-
Talsohle durchschritten? Immobilienklima dreht deutlich
15.07.2026
-
Bauzinsen über vier Prozent: Was Käufer wissen müssen
13.07.20261
-
Warum Unternehmen Immobilien verkaufen
07.07.2026
-
Inflation, Zinsen, Krieg – das Neugeschäft leidet
06.07.20261
-
Neuer Mustervertrag: Erbbaurecht für bezahlbares Wohnen
03.07.2026
-
Bildungsimmobilien gehören ins Portfolio
29.06.2026