EU-Kapitalvorschriften

Basel-III-Spielregeln: Fahrplan und Kritik


50-Euro-Schein

Seit 2025 treten die verschärften Basel-III-Kapitalvorschriften schrittweise in Kraft. In voller Schärfe umgesetzt werden müssen die Regeln ab 2030. Banken fordern noch punktuelle Anpassungen.

Am 30.5.2024 hatte der EU-Rat neuen Vorschriften verabschiedet, mit denen die Umsetzung der internationalen Basel-III-Standards in EU-Recht nahezu abgeschlossen wurde. Aktualisiert wurden die Eigenmittelverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie. Der Hintergrund: Banken – auch Immobilienfinanzierer – sollen widerstandsfähiger gegenüber möglichen wirtschaftlichen Schocks werden.

Die meisten Anforderungen aus dem Paket sind seit dem 1.1.2025 wirksam, bei einigen gelten Übergangsfristen. In der vollen Schärfe sollen die Baseler Anforderungen nach fünf Jahren Übergangsfrist greifen – also ab 2030.

Output-Floor: Eigenkapitalbelastung wird größer

Hauptmerkmal der Reform ist nach Angaben des EU-Rats die Einführung eines sogenannten Output-Floors ab dem Stichtag 1.1.2030. Der legt eine Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen fest: Die liegt bei 72,5 Prozent der Kapitalanforderungen, die bei Verwendung der standardisierten Messungen gelten würden. Spezifische Übergangsbestimmungen für den Output Floor können in der EU jedoch noch bis Ende 2032 fortgeführt werden.

Über die Umsetzung der Basel-III-Standards hinaus werden mit den neuen Vorschriften die Mindestanforderungen harmonisiert, die für die Genehmigung von Zweigstellen von Banken aus Drittländern und die Aufsicht über ihre Tätigkeiten in der EU gelten. Auch Änderungen zur Verbesserung des Umgangs der Banken mit Umwelt- , Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) werden mit den neuen Vorschriften eingeführt.

Basel III: Hintergrund ist die globale Finanzkrise

Als Folge der globalen Finanzkrise Ende der Nullerjahre hatten sich Notenbanken und Bankenaufseher der 27 wichtigsten Wirtschaftsmächte im Dezember 2017 auf schärfere Kapitalvorschriften für Banken geeinigt: Die Basel-III-Regeln – in der Finanzbranche auch Basel IV genannt.

Eigentlich sollten die verschärften Basel-III-Regeln schon ab dem 1.1.2022 gelten. Wegen der Coronakrise war jedoch den Kreditinstituten im März 2020 ein Aufschub bis 2023 eingeräumt worden – die fünfjährige Übergangsfrist wurde von Januar 2027 auf Januar 2028 verschoben.

Am 27.10.2021 stellte in dem Gesetzgebungsverfahren die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Basel-III-Bankenregeln vor und verschob den Start erneut um zwei Jahre, nun bis Januar 2025 – damit wurde auch die Übergangsfrist wieder verlängert (wie jetzt gültig auf 2030).

Erarbeitet hatte die finale Reform zu Basel III der Baseler Ausschuss, der so heißt, weil er bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt ist, die ihren Sitz in Basel (Schweiz) hat. Im Kern geht es bei der finalen Basel-III-Reform darum, mit wie viel Eigenkapital die Banken ihre Geschäfte künftig absichern müssen – die Lehren hatten die Bankenaufseher aus der weltweiten Finanzkrise 2008 gezogen.

Die Annahme der neuen Vorschriften durch den EU-Rat im Mai 2024 war der letzte Schritt dieses Verfahrens. Die Mitgliedstaaten haben ab dem 1.1.2025 in der Regel 18 Monate lang Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.

Überblick "Basel III: internationaler Regulierungsrahmen für Banken"

vdp: Einfrieren des Output-Floor dringend geboten

Während in Europa unverändert eine strikte Umsetzung der Basel III-Regeln verfolgt wird, lockern die USA ihre Bankenregulierung und weichen damit bewusst von Basel III ab. Geringere Eigenkapitalanforderungen und weniger komplexe Regeln sollen laut veröffentlichtem FED-Umsetzungsvorschlag die Kreditvergabe in den USA stärken und das dortige Wirtschaftswachstum fördern. Darauf weist der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hin.

"Die USA verabschieden sich damit faktisch von dem Ziel, das speziell die europäischen Aufsichtsbehörden stets ausgegeben hatten: einem einheitlichen globalen Regulierungsstandard. Stattdessen priorisieren die USA nun die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit ihrer Banken im Interesse der US-amerikanischen Volkswirtschaft", sagte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.

Er ergänzte, dass es auch in anderen Rechtsräumen wie Großbritannien und Kanada zu Abweichungen beim Basel III-Regelwerk komme. Vor diesem Hintergrund sei das beharrliche Festhalten in Europa an den Eigenkapitalvorgaben nicht nachvollziehbar. "Die Robustheit des Bankensystems, die gute Kapitalisierung und Liquiditätsausstattung der europäischen Banken wurden von Politik und Aufsicht wiederholt bestätigt", so Tolckmitt. Dennoch drohten durch Basel III bis 2032 deutliche Mehrbelastungen beim Eigenkapital von bis zu 20 Prozent, in Einzelfällen auch noch höher.

Er stellte klar: "Die Pfandbriefbanken fordern kein grundsätzliches Abrücken von Basel III, wohl aber gezielte Anpassungen." Ein anhaltendes Hochlaufen der Eigenkapitalanforderungen über weitere sechs Jahre wie vorgesehen sei kontraproduktiv. Besonders im Fokus steht für den vdp die Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen an Banken: "Der Output-Floor muss auf seinem Ursprungsniveau von 50 Prozent eingefroren werden, um weitere unsachgemäße Kapitalbelastungen zu vermeiden."


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dpa

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