NRW schafft Baugenehmigung für militärische Anlagen ab
Im Zuge der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit soll in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen militärischer Anlagen künftig das Baugenehmigungsverfahren entfallen, teilten das Bau- und das Finanzministerium mit.
Dazu hat das Kabinett am 20.1.2026 den Entwurf des "Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" beschlossen und dem Landtag zur weiteren Beratung übermittelt. Die neue Bauordnung setzt einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung.
Bundesliegenschaften: Lockerung beim Denkmalschutz
Zugleich wird der Denkmalschutz gelockert. Wenn die Obere Denkmalbehörde einem geplanten Vorhaben nicht innerhalb eines Monats widerspreche, könne es starten. Die neuen Regeln im Denkmalschutzgesetz gelten für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, aber auch der Bundespolizei oder des Zivil- oder Katastrophenschutzes sowie der Unfallhilfe. Dazu gehören nach Angaben des Bauministeriums auch Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke.
Das Land halte sich an seine denkmalrechtlichen Pflichten, verschlanke aber die Genehmigungsverfahren, sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), dessen Ressort zuständig ist. "Denn wir werden bei der Mammutaufgabe, den Aufwuchs der Bundeswehr zu unterstützen, nicht an der Nutzung denkmalgeschützter Kasernen vorbeikommen."
Bundeswehr stoppt Konversion von Flächen für Wohnen
Die Umwandlung von Bundeswehrflächen in eine zivile Nachnutzung – unter anderem für den Wohnungsneubau – wird ausgesetzt, wie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 28.10.2025 mitgeteilt hat. Der Konversionsprozess für zivile Zwecke war in den frühen 1990er Jahren nach Ende des Kalten Kriegs begonnen und nach Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt worden.
Aktuell betrifft das zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Entgegen früherer Entscheidungen werden außerdem weitere 13 Liegenschaften nicht aus der Nutzung genommen, die von der Bundeswehr noch betrieben werden: Dazu gehören der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.
Welche Liegenschaften in der Hand der Bundeswehr bleiben, zeigt eine Liste, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Liste der 187 Liegenschaften im Eigentum der BImA (Quelle: Tagesschau)
Konversionsstopp: Sicherheit vs. Wohnungsbau
In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse werden laut BMVg Gespräche mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu prüfen, die militärische Erfordernisse und kommunalen Interessen berücksichtigen.
"Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", sagte der für Infrastruktur zuständige Staatssekretär im BMVg, Nils Hilmer (SPD). Man werde versuchen, bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen.
Als Hintergrund der Entscheidung nannte er den Aufwuchs der Bundeswehr aufgrund der Bedrohungslage. Mit der Liegenschaftsreserve sollen im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe des Militärs möglich werden.
Verbilligung für BImA-Grundstücke bis Ende 2029 verlängert
Mit der Änderung der Verbilligungsrichtlinie, die seit dem 1.1.2024 gilt, erhalten Kommunen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften beim Kauf von Grundstücken, die für den Bund entbehrlich sind, höhere Vergünstigungen. Für jede neu geschaffene Sozialwohnung ist ein Abschlag von 35.000 Euro möglich, davor waren es 10.000 Euro.
Darüber hinaus darf die BImA eine Verbilligung für Erbbaurechte für förderungswürdige öffentliche Zwecke wie den sozialen Wohnungsbau gewähren. Mit dem Bundeshaushalt 2024 wurde die Verlängerung des Haushaltsvermerks 60.3 zur verbilligten Veräußerung von entbehrlichen Liegenschaften bis zum 31.12.2029 beschlossen.
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Erstzugriff der Kommunen: Konversion im Fokus
Auf Initiative der BImA wurde im März 2012 der Beschluss zur Erstzugriffsoption für Kommunen und ihre Wohnungsbauunternehmen gefasst. Damit wollte die Bundesanstalt vor allem einen Anreiz zum Erwerb von Konversionsgrundstücken zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren anbieten.
Die erstzugriffsberechtigten Kommunen haben davon rege Gebrauch gemacht. Ein Beispiel dafür sind die im Jahr 2018 an die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Münster verkauften Konversionsflächen der ehemaligen Oxford- und York-Kaserne: Hier hat die BImA 16,2 Millionen Euro Preisnachlass gegeben. Gebaut wurden rund 3.100 Wohnungen, davon etwa 640 Sozialwohnungen.
Bundeswehr in Tegel: Was das für neue Wohnungen bedeutet
Der Berliner Senat rechnet damit, dass die Bundeswehr die Teilfläche des ehemaligen Flughafens Tegel sehr viel länger als bisher erwartet in Anspruch nehmen wird. Dort sind die Hubschrauber der Flugbereitschaft des Bundes stationiert.
"Die Bundeswehr hat aufgrund der Sicherheitslage und des notwendigen Aufwuchses der Streitkräfte das Land Berlin informiert, dass aus heutiger Sicht die Liegenschaft Tegel Nord noch bis in die 2040er Jahre teilweise vom Militär genutzt werden muss", teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen auf dpa-Anfrage mit.
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen für eine möglichst schnelle vollständige Verlegung der Hubschrauberstaffel des Bundes von Tegel zum Flughafen BER in Schönefeld zu ergreifen. Im November 2024 hieß es offiziell, das BMVg habe dem Senat bestätigt, eine Verlegung im ersten Quartal 2026 anzustreben.
Das vom Senat seit Jahren angekündigte neue Schumacher-Quartier auf dem Tegel-Gelände ist der Bauverwaltung zufolge von den jüngsten Plänen aus dem Verteidigungsministerium nicht tangiert. Es gehe nur um das Areal Tegel Nord, das seit jeher von der Bundeswehr genutzt werde, so der Sprecher.
Dazu gehörten der Wohnungsbau im Schumacher-Quartier, das Gründungszentrum Urban Tech Republic, die Berliner Hochschule für Technik (BHT) und die Rettungsakademie der Berliner Feuerwehr (BFRA). Verabredet sei nun, bis Ende der 2030er-Jahre Klarheit zu schaffen, ob und wann eine Übergabe an Berlin möglich wäre. In der Zwischenzeit wollen sich das Land und die Bundeswehr eng abstimmen, etwa zu Fragen der Erschließung und Sanierung des Geländes.
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