Beweislast

Logisitk Kontrolle Paket
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Rügeobliegenheit

§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts

Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zählt zu den praxisrelevantesten und zugleich streitanfälligsten Vorschriften des Handelsrechts. § 377 HGB zwingt Kaufleute dazu, gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel rechtzeitig zu rügen. Unterbleibt dies, gilt die Ware grundsätzlich als genehmigt – mit gravierenden Konsequenzen für Gewährleistungsansprüche.






Laptop mit Mail
Laptop mit Mail
Urteil

Zugang von E-Mails im unternehmerischen Geschäftsverkehr

E-Mails sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein beliebtes, nicht mehr wegzudenkendes Kommunikationsmittel, um Informationen schnell zu übermitteln, aber auch um Verträge zu schließen. In diesem Zusammenhang hatte der BGH die äußerst praxisrelevante Frage zu klären, wann eine per E-Mail übermittelte Willenserklärung dem Empfänger zugeht. Nach dem Urteil des BGH geht die Erklärung bereits in dem Zeitpunkt zu, in dem die E-Mail auf dem Empfangsserver des Adressaten gespeichert wird. Ein Widerruf der zugegangenen Erklärung ist danach nicht mehr möglich.






Polizeiabsperrung mit Flatterband, Streifenwagen und Polizist
Polizeiabsperrung mit Flatterband, Streifenwagen und Polizist
Beweislast

Widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang: Muss die Kaskoversicherung trotzdem zahlen?

Die Unfallschilderung des Versicherten war in einem Detail nicht nachvollziehbar, die Zeugenaussagen widersprüchlich. Die Vollkaskoversicherung wollte angesichts diverser Ungereimtheiten nicht für den Schaden eines Autounfalls aufkommen. Das OLG Karlsruhe zeigte in diesem Kontext die Beweispflicht von Versichertem und Kaskoversicherung bezüglich des versicherten Unfallereignisses auf. 
















OP
OP
Arzthaftung

Vorliegen einer Aufklärungsrüge ist anhand des Patientengesprächs zu beurteilen

Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten vor jedem ärztlichen Eingriff über mögliche Risiken aufzuklären. Bei der gerichtlichen Überprüfung, ob eine solche Aufklärung ordnungsgemäß war, ist zwar immer auch ein vom Patienten unterzeichnender Aufklärungsbogen zu berücksichtigen, letztlich ist jedoch der Inhalt des persönlichen Aufklärungsgesprächs zwischen Arzt und Patient entscheidend.