MRSA-Infektionen im Krankenhaus: Patient muss Hygienemängel beweisen
Klägerin wurde in Klinik operiert
Die Klägerin aus Lippetal wurde 2009 aufgrund eines Darmtumors in der beklagten Klinik operiert. An der Einstichstelle eines während der Operation gesetzten Katheters entwickelte sich ein entzündlicher Abszess, welcher in der Neurochirurgie eines anderen Krankenhauses behandelt wurde. Ein dort durchgeführter Wundabstrich ergab einen positiven MRSA-Befund.
Positiver MRSA-Abstrich: Patientin verlangt 30.000 EUR Schmerzensgeld
Die Patientin verlangte daraufhin von dem beklagten Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 EUR, da die Pflege und die spätere Versorgung des Katheters und der Einstichstelle nicht hygienisch einwandfrei erfolgt sei. Zudem sei es im gleichen Zeitraum ihres Aufenthaltes zu vier weiteren MRSA-Infektionen gekommen. Aufgrund der Behandlungsfehler habe sich ihr Krebsleiden verschlimmert. Zudem habe sie ab dem Rücken bis zu den Fersen an beiden Beinrückseiten keinerlei Empfinden mehr.
Gericht stellte keine Behandlungsfehler fest
Das OLG Hamm wies die Berufung der Klägerin als unbegründet zurück, da nach einem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten keine Behandlungsfehler festgestellt werden konnten. Des Weiteren seien auch die von der Klägerin behaupteten Hygienemängel nicht ausreichend nachgewiesen. Eine Beweislastumkehr unter dem Gesichtspunkt eines voll beherrschbaren Geschehens komme zudem nicht in Betracht. In Deutschland gebe es keinen medizinischen Standard, welcher jegliche Art von Infektion ausschließe, so der Sachverständige.
Hygienemängel erst bei 10 gleichzeitigen Infektionen naheliegend
Auch komme hinzu, dass Patienten selbst Träger solcher MRSA-Besiedlungen sein können, so dass ein Ausbruch von MRSA-Infektionen nicht automatisch auf Hygienemängel schließen lasse. Entscheidend sei vielmehr der Einzelfall. Ein Hygiendefizit sei nach Angaben des medizinischen Gutachters erst dann anzunehmen, wenn bei ca. 10 Patienten gleichzeitig auf einer Station eine solche Infektionen auftreten würde.
(OLG Hamm, Urteil v. 14.04.2015, 26 U 125/13)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
5592
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3011
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
280
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
249
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
208
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
196
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
179
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
177
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
151
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
146
-
Kaskoversicherung: Wer zahlt, wenn die Kfz-Werkstatt zu viel berechnet?
18.09.2026
-
Unzulässige Mithaftungsklausel gegenüber ausscheidendem Leasingnehmer
15.09.2026
-
Hinweis auf Kündigungsalternativen bei Online-Kündigung unzulässig
03.09.2026
-
Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge sind unzulässig
13.08.2026
-
10.000 EUR Schaden in Waschstraße: Warum der Betreiber nicht haftet
04.08.2026
-
Quarantäne auf Kreuzfahrt: Muss die Reiseabbruchversicherung zahlen?
23.07.2026
-
„Recht auf Reparatur“ passiert den Bundesrat
16.07.2026
-
Google ist für KI-generierte Texte unmittelbar verantwortlich
29.06.2026
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026