MRSA-Infektionen im Krankenhaus: Patient muss Hygienemängel beweisen
Klägerin wurde in Klinik operiert
Die Klägerin aus Lippetal wurde 2009 aufgrund eines Darmtumors in der beklagten Klinik operiert. An der Einstichstelle eines während der Operation gesetzten Katheters entwickelte sich ein entzündlicher Abszess, welcher in der Neurochirurgie eines anderen Krankenhauses behandelt wurde. Ein dort durchgeführter Wundabstrich ergab einen positiven MRSA-Befund.
Positiver MRSA-Abstrich: Patientin verlangt 30.000 EUR Schmerzensgeld
Die Patientin verlangte daraufhin von dem beklagten Krankenhaus ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 EUR, da die Pflege und die spätere Versorgung des Katheters und der Einstichstelle nicht hygienisch einwandfrei erfolgt sei. Zudem sei es im gleichen Zeitraum ihres Aufenthaltes zu vier weiteren MRSA-Infektionen gekommen. Aufgrund der Behandlungsfehler habe sich ihr Krebsleiden verschlimmert. Zudem habe sie ab dem Rücken bis zu den Fersen an beiden Beinrückseiten keinerlei Empfinden mehr.
Gericht stellte keine Behandlungsfehler fest
Das OLG Hamm wies die Berufung der Klägerin als unbegründet zurück, da nach einem eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten keine Behandlungsfehler festgestellt werden konnten. Des Weiteren seien auch die von der Klägerin behaupteten Hygienemängel nicht ausreichend nachgewiesen. Eine Beweislastumkehr unter dem Gesichtspunkt eines voll beherrschbaren Geschehens komme zudem nicht in Betracht. In Deutschland gebe es keinen medizinischen Standard, welcher jegliche Art von Infektion ausschließe, so der Sachverständige.
Hygienemängel erst bei 10 gleichzeitigen Infektionen naheliegend
Auch komme hinzu, dass Patienten selbst Träger solcher MRSA-Besiedlungen sein können, so dass ein Ausbruch von MRSA-Infektionen nicht automatisch auf Hygienemängel schließen lasse. Entscheidend sei vielmehr der Einzelfall. Ein Hygiendefizit sei nach Angaben des medizinischen Gutachters erst dann anzunehmen, wenn bei ca. 10 Patienten gleichzeitig auf einer Station eine solche Infektionen auftreten würde.
(OLG Hamm, Urteil v. 14.04.2015, 26 U 125/13)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1022
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
583
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
526
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
433
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
406
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
391
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
368
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
363
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
358
-
Stolperfalle Kopfsteinpflaster: Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt?
13.03.2026
-
Sturz einer Schwangeren infolge Flucht vor Chihuahua
05.03.2026
-
Bestellbutton ohne Hinweis auf Zahlungspflicht: Kaufvertrag wirksam?
26.02.2026
-
Zahl der Datenschutzbeschwerden steigt deutlich an
02.02.2026
-
Abgelaufener Parkschein – darf der Parkplatzbetreiber abschleppen?
29.01.2026
-
Unbemerkt via Apple Pay 42.000 EUR abgebucht – haftet die Bank?
20.01.2026
-
BMJV veröffentlicht Gesetzesentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten und Nachhaltigkeit
16.01.2026
-
Verweis auf im Internet abrufbare AGB ohne Versionsangabe unwirksam
14.01.2026
-
Einführung von Werbung bei Amazon Prime stellt Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb dar
09.01.2026
-
Werkvertrag: Keine Vorteilsausgleichung bei spät auftauchenden Mängeln
29.12.2025