Zahl der Datenschutzbeschwerden steigt deutlich an
Datenschutzbehörden verzeichnen neue Höchstwerte
Die Arbeitsbelastung der Datenschutzbehörden steigt. Im vergangenen Jahr gingen bei der Berliner Datenschutzbehörde insgesamt 8.436 Eingaben ein, 2.644 davon waren Datenschutzbeschwerden, 5.772 Anfragen betroffener Personen nach einer Beratung. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 stellt dies einen Anstieg der Datenschutzbeschwerden von rund 50 Prozent dar.
Einen ähnlichen Trend hat auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen festgestellt. Bei der niedersächsischen Datenschutzbehörde gab es 2025 im Vergleich zum Vorjahr sogar einen Anstieg der Datenschutzbeschwerden von 70 Prozent: 2025 wurden 4.022 Beschwerden eingereicht, 2024 2.361. Damit liegen die Zahlen auch dort deutlich über dem bisherigen Höchstwert von 2.538 Beschwerden im Corona-Jahr 2021.
Der starke Anstieg der Eingaben stellt für die Datenschutzbehörden eine große Herausforderung dar. Um dieser zu begegnen, werden die digitalen Beschwerdeprozesse optimiert und die personellen Kapazitäten für die Fallbearbeitung erhöht.
Mehr Beschwerden durch KI
Die Datenschutzbeauftragten führen das deutliche Anwachsen der Datenschutzbeschwerden einerseits auf ein gestiegenes Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Datenschutz zurück. Andererseits hat aber auch Künstliche Intelligenz (KI) die Zahl der Beschwerden in die Höhe getrieben: Inzwischen weisen in Suchmaschinen integrierte KI-Chatbots bei Fragen rund um den Datenschutz häufig auf die Möglichkeit hin, eine Beschwerde an die zuständige Datenschutzbehörde zu senden, und liefern dazu gleich Vorschläge für Anschreiben mit. Darauf deuten die Texte einiger Beschwerden hin, die Überbleibsel der Kommunikation mit KI-Chatbots enthalten.
Der KI-Einsatz weckt bei den Beschwerdeführern allerdings oft falsche Erwartungen, wie die Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamp, feststellt: „Wir haben schon erlebt, dass die Aussagen und vor allem die Einschätzungen der Rechtslage oft unvollständig oder schlicht falsch sind. Teilweise wurden wir sogar schon mit von der KI frei erfundenen Gerichtsurteilen oder nicht existenter juristischer Literatur konfrontiert.“
Die Datenschutzbeauftragte rät daher grundsätzlich dazu, die aus KI-Anwendungen gewonnenen Erkenntnisse stets auf ihre Richtigkeit zu prüfen und abgegebene Prognosen kritisch zu hinterfragen.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
9752
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
367
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
341
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
319
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3081
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
285
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
277
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
265
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
255
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
219
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026
-
Bundestag plant Umsetzung von „Recht auf Reparatur“
22.05.2026
-
Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen
18.05.2026
-
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
12.05.2026
-
Bundesrat billigt Reform des Verbraucherkreditrechts
08.05.2026
-
Stiftung Warentest haftet für unrichtige Testergebnisse
07.05.2026
-
Liefertermin vereinbart? Beweislast entscheidet über Ehering-Kauf
27.04.2026
-
BGH senkt Darlegungspflicht bei Auskunftsklage gegen Impfstoffhersteller
31.03.2026
-
EuG zum Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung
30.03.2026