Das FG Münster hat entschieden, dass die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains, die mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird, eine gewerbliche Tätigkeit ist, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht.mehr
Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis.mehr
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Das BMF stellt dar, wie die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften mit Vermietungseinkünften anzuwenden ist. Etliche Praxisbeispiele veranschaulichen die Aussagen.mehr
Es gibt verschiedene Anlässe für eine Unternehmensbewertung und ein breites Spektrum an (Berechnungs-)Methoden für eine solche Bewertung. Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften kommt insbesondere das Netto-Substanzwertverfahren (Net-Asset-Value-Verfahren) in Betracht. mehr
Das FG Münster hat zur erbschaftsteuerlichen Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bei Wohnungsunternehmen Stellung bezogen. mehr
Scheidet ein Gesellschafter aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gegen eine Abfindung aus und wächst sein Anteil den verbleibenden Gesellschaftern an, wird dieser Anwachsungserwerb durch die verbleibenden Gesellschafter jeweils einzeln und nicht in der Einheit der Gesellschaft verwirklicht.mehr
Die Änderung des Ergebnisverteilungsschlüssels dahin, dass der während des Geschäftsjahrs eintretende GbR-Gesellschafter auch an dem vor seinem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt wird, ist anzuerkennen, wenn diese Verteilung für die Zukunft und unter Zustimmung aller Gesellschafter getroffen wurde.mehr
Der US-Vermögensverwalter Blackrock, Großaktionär der Deutschen Bank, hat seine Anteile am Immobilienkonzern Deutsche Wohnen auf 10,18 Prozent erhöht. Das Unternehmen verbinde aber mit der Erhöhung kein strategisches Interesse, wie die "Wirtschaftswoche" berichtet.mehr
Eine Verklammerung von Ankauf, Vermietung und Verkauf zu einer die Vermögensverwaltung überschreitenden gewerblichen Tätigkeit kann auch vorliegen, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert werden.mehr
Der Begriff der Vermögensverwaltung umfasst nur nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeiten wie z. B. das Halten von Gesellschaftsanteilen, nicht auch entgeltliche Leistungen wie die Vermietung und Verpachtung unbeweglichen und beweglichen Vermögens.mehr
Die Vermietung von Einkaufszentren unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Juli entschieden. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter zusätzlich zu den Mietflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderliche Infrastruktur bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Shopping-Center vornimmt. Die Vermietung erfolgt dennoch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung.mehr
Ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft an einem Flugzeugleasingfonds mit gewerblichen Einkünften beteiligt, färbt dies auf die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung ab.mehr
Entspricht ein Handel mit Gold nach objektiven Kriterien nicht dem Bild eines Gewerbebetriebs, handelt es sich um eine private Vermögensverwaltung.mehr
Der Zwangsverwalter hat die ESt des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Der einem Kommanditisten zuzurechnende Verlustanteil einer vermögensverwaltenden KG kann mit späteren Überschüssen aus privaten Veräußerungsgeschäften der KG verrechnet werden.mehr
Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 7.8.2014, wie Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften verfahrensrechtlich erfasst werden, wenn sie im Kontext vermögensverwaltender Personengesellschaften stehen. Auch die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist ein Thema der Weisung.mehr
Bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tägigen Mitunternehmerschaft tritt die Abfärbewirkung nur ein, wenn der Obergesellschaft ein Gewinnanteil zugewiesen ist.mehr
Die vermögensverwaltende Personengesellschaft hat in der Literatur und der Rechtsprechung größere Beachtung gefunden. Die stille Gesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft noch nicht näher behandelt worden. Daher sollen grundsätzliche Fragen aus steuerrechtlicher Sicht behandelt werden.mehr
Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte“ Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, unterhält sie damit auch bei hohem Anlagevolumen und Vermittlung des Erwerbs der Versicherung keinen Gewerbebetrieb.mehr
Die individuelle Portfolioverwaltung ist eine im Inland steuerpflichtige einheitliche Leistung (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). Wird die Leistung an im Drittland ansässige Privatanleger erbracht, ist sie am Empfängerort zu besteuern.mehr
Auch wer in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann allein durch Zurechnung der Verkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.mehr
Das kurzfristige Vermieten einer Wohnung geht in der Regel nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus. Für eine gewerbliche Vermietung sind diverse, vom Vermieter zu erbringende und deutlich ins Gewicht fallende "Sonderleistungen" zu erbringen.mehr
Die Deutsche Bank bläst den geplanten Verkauf ihrer Vermögensverwaltung ab: Die Bank und das US-Finanzunternehmen Guggenheim Partners wurden sich in den Verhandlungen nicht einig, wie der Dax-Konzern am Mittwochabend in Frankfurt am Main mitteilte.mehr