Wertpapier




















Deutsche Bank_Zentrale Frankfurt
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Deutsche Bank gegenüber Ex-Postbank-Aktionären schadensersatzpflichtig

Die Deutsche Bank hat bei der Übernahme der Postbank mit dem damaligen Großaktionär Deutsche Post zusammengewirkt, ohne dies offenzulegen. Sie unterließ es, Aktionären ein Pflichtangebot gem. § 35 Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz für ihre Aktien  zu machen und muss deshalb an 14 ehemalige Postbank-Aktionäre insgesamt 48 Millionen Euro Nachzahlungen leisten. Weitere Verfahren sind anhängig.