Vererbung von Wertpapieren
Nach Einschätzung des Bunds der Steuerzahler hängt das von vielen Faktoren ab - etwa dem Depotwert, den etwaigen Gewinnen durch Kurssteigerungen sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbnehmer und dem damit verbundenen geltenden Freibetrag.
Freibeträge beachten
Wird das Aktienpaket als Ganzes vererbt, fällt unter Umständen Erbschaftsteuer an, wenn das Vermächtnis den geltenden Freibetrag des Begünstigten übersteigt. Bei Eheleuten liegt dieser Freibetrag bei 500.000 EUR, bei Kindern beträgt er je 400.000 EUR, bei Enkeln je 200.000 EUR, bei Geschwistern und entfernten Verwandten oder Bekannten 20.000 EUR. Werden die Depot-Anteile zuvor veräußert, werden etwaige Gewinne zusätzlich noch mit der Einkommensteuer beziehungsweise Abgeltungsteuer belegt.
Bewertung der Wertpapiere
Werden Aktien vererbt, wird für die steuerliche Bewertung der Kurswert am Todestag des Erblassers angenommen. Spätere Kursschwankungen spielen dann keine Rolle mehr. Hat das Depot bis zu diesem Stichtag Gewinn gemacht, rät der Bund der Steuerzahler, das Aktienpaket im Ganzen zu übertragen. So kann eine Versteuerung der Gewinne zunächst vermieden werden - unter Umständen sogar komplett.
Vorteile für Erben mit geringen Einkünften
Insbesondere, wenn das Depot an Kinder oder Enkel übertragen wird, die noch keine oder nur geringe eigene Einkünfte haben, kann das vorteilhaft sein. Denn sie können die Aktien dann über die Jahre hinweg selbst Stück für Stück verkaufen und so ihren Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 EUR jedes Jahr neu ausnutzen. Schöpfen sie auch den Grundfreibetrag (von 11.604 EUR im Jahr 2024) nicht aus, bleiben sogar noch größere Gewinne unversteuert.
Übersteigt der Gewinn die Freibeträge, profitieren Geringverdiener und Menschen ohne Einkommen unter Umständen noch von einem anderen Vorteil: Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent, wird der Gewinn nur mit diesem versteuert. "Das kann im Rahmen der Günstigerprüfung über die Steuererklärung mit Abgabe der Anlage für Kapitalerträge beantragt werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.634
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.7512
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
839
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
786
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
731
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
645
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
607
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
549
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
548
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
54614
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026
-
OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
06.05.2026
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026
-
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22.04.2026
-
Subventionsbetrug bei den Überbrückungshilfen
22.04.2026
-
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
20.04.2026
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026