Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
Dies Analyse ( Studie "Analyse und Bewertung des Systems der Umsatzsteuersätze unter Berücksichtigung von Wettbewerbs- und Abgrenzungsaspekten") zeigt nach Ansicht des ZEW, dass die Vielzahl an Ausnahmetatbeständen die Steuerbasis erheblich schmälert: Allein im Jahr 2026 hätten sich die Mindereinnahmen auf rund 43,5 Mrd. EUR summiert. Eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände könnte das Steuersystem nicht nur vereinfachen, sondern auch Spielräume für eine Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes schaffen.
Bürokratiekosten und Abgrenzungsprobleme
"Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll. Statt immer neue Ausnahmen zu schaffen, sollte die Steuerpolitik stärker auf ein einfaches und transparentes System setzen", erklärt Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs "Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft".
Dr. Daniela Steinbrenner, Wissenschaftlerin im selben Forschungsbereich, ergänzt: "Ein Abbau schlecht begründeter Ausnahmen würde nicht nur die Einnahmesituation verbessern, sondern auch Bürokratiekosten und Abgrenzungsprobleme deutlich reduzieren."
Nur wenige Ermäßigungen überzeugend begründet
Die Evaluation zeigt laut ZEW ein differenziertes Bild: Besonders gut begründbar seien reduzierte Steuersätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen erreichen entweder verteilungspolitische Ziele – etwa durch Entlastung einkommensschwächerer Haushalte – oder fördern erwünschte administrative Effekte.
Demgegenüber würden zahlreiche andere Bereiche deutlich schlechter abschneiden. Insbesondere für Gastronomie- und Beherbergungsleistungen sowie Teile kultureller und gesundheitlicher Angebote fehlen überzeugende Rechtfertigungen für einen reduzierten Steuersatz. Hier profitierten häufig eher einkommensstärkere Haushalte, während gleichzeitig hohe Steuerausfälle entstehen. Zielgenauere Instrumente wären direkte Transfers, da sie häufig effizienter seien als pauschale Steuersenkungen.
Reformen ermöglichen niedrigere Steuersätze
Simulationen in der Analyse zeigen, dass ein Abbau von Steuervergünstigungen erhebliche Spielräume eröffnet. Würden ermäßigte Steuersätze vollständig abgeschafft, könnte der reguläre Satz rechnerisch von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden.
Realistischere Reformoptionen, etwa mit Beibehaltung der Lebensmittelermäßigung, ermöglichen ebenfalls eine Senkung. Hier wären kaum negative Verteilungseffekte zu erwarten, während gleichzeitig die Steuerstruktur vereinfacht würde.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.461
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3632
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
880
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
875
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
674
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
628
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
60914
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
588
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
587
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
582
-
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
20.04.2026
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026
-
Wer haftet bei GbR-Auflösung vor Schlussabrechnung?
08.04.2026
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262