Vermietungseinkünfte


Paragraf neben Schreibtisch
Paragraf neben Schreibtisch
BFH

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992, X R 34/89, BStBl 1996 II S. 663, unter 1.b). Die Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte.

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Häuser gebaut aus Euromünzen und Euroscheinen
Häuser gebaut aus Euromünzen und Euroscheinen
BFH

Erweiterte Kürzung bei gewerblichem Grundstückshandel ausgeschlossen

Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags ist bei Grundstücks- und Wohnungsunternehmen überaus bedeutsam. Sie führt in der Regel dazu, dass keine GewSt-Belastung eintritt. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird die Vermögensverwaltung überschritten und die erweiterte Kürzung nicht gewährt. Auf die Nachhaltigkeit der Umsätze kommt es nicht an.

















Häuser denkmalgeschützt
Häuser denkmalgeschützt
BFH Kommentierung

Zur Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken

Ein von den Vertragsbeteiligten vereinbarter und bezahlter Kaufpreis für ein Gebäudegrundstück ist grds. auch der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern er nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Übernimmt der Erwerber mit einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auch das negative Kapitalkonto des Veräußerers, gehört der Betrag des Kapitalkontos nur insoweit zu den Anschaffungskosten des Erwerbers, als dieser durch die Übernahme tatsächlich wirtschaftlich belastet wird.