Vorsicht bei befristeten Mietverträgen
In diesem Fall kann das Finanzamt die Werbungskosten streichen. "Problematisch wird es, wenn dann mit der befristeten Vermietung keine Überschüsse erwirtschaftet werden und im Anschluss an die Vermietung Familienangehörige unentgeltlich einziehen oder gar der Eigentümer selbst", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Die Behörde vermutet dann, dass von Anfang an eine Selbstnutzung geplant war und versagt den Verlustabzug. "Bevor man selbst einzieht oder Angehörige mehr oder weniger zum Nulltarif wohnen lässt, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Gewinnschwelle bisher schon erreicht wurde", rät Käding. Ansonsten müssen möglicherweise Steuern samt Zinsen nachgezahlt werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoller, den Vermietungsvertrag zu verlängern und die Eigennutzung zu verschieben.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.266
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.6862
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
749
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
702
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
6601
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
610
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
576
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
534
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
497
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
486
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026
-
OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
06.05.2026
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026
-
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22.04.2026
-
Subventionsbetrug bei den Überbrückungshilfen
22.04.2026
-
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
20.04.2026
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026