News 19.09.2023 Energieeffizienzmaßnahmen

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1 n.F.) verabschiedet.

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News 21.05.2021 Praxis-Tipp

Ungeklärt war bislang, ob nach § 82b Abs. 1 Satz 1 EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen eines Steuerpflichtigen, soweit sie bei seinem Tod noch nicht verbraucht sind, auf seine Erben übergehen und diese die Verteilung fortsetzen müssen.

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News 26.04.2021 BFH Kommentierung

Bei Versterben innerhalb des Verteilungszeitraums ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 82b EStDV im Todesjahr als Werbungskosten abzusetzen (entgegen R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 EStR).

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News 31.08.2020 BFH-Kommentierung

Bestandskräftig, zu Unrecht als Aufwand geltend gemachte Anschaffungskosten dürfen nicht ein weiteres Mal über die Abschreibungen berücksichtigt werden. Dies hat der BFH klargestellt.

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News 10.08.2020 BFH Kommentierung

Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen.

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News 11.05.2020 Praxis-Tipp

Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, können auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Doch was gilt in diesem Fall, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des Verteilungszeitraums stirbt?

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News 13.07.2018 BFH Kommentierung

Unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen, die lediglich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, welche aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, führen unter den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

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News 10.07.2018 FG Kommentierung (Aktualisierung)

Für die Einordnung von Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist es unerheblich, ob diese für den Steuerpflichtigen unvorhersehbar waren, ob diese im Rahmen eines Mieterwechsels angefallen sind oder ob die zugrunde liegenden Maßnahmen ein übliches Vorgehen im Rahmen der Neuvermietung darstellen.

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News 02.07.2018 Herstellungskosten

So mancher kauft sich eine Eigentumswohnung, um sie zu vermieten und damit Rendite zu machen. Die Einkünfte daraus aber sind einkommensteuerpflichtig – und nicht alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit der Vermietung haben, können Sie im gleichen Jahr in der Steuererklärung komplett geltend machen. So dürfen anschaffungsnahe Herstellungskosten nur abgeschrieben werden. Die Rechtsprechung hat nun die Regeln dazu verschärft ‒ und die Finanzverwaltung übernimmt dies. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung.

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News 19.06.2018 FG Köln

Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können nach einem Urteil des FG Köln noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen.

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News 07.11.2017 FG Kommentierung

Eine Übertragung verbleibender Aufwendungen nach § 82b EStDV scheidet nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in Rechtsnachfolgefällen generell aus. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vorbehaltsnießbraucher Erhaltungsaufwendungen trägt, im Verteilungszeitraum verstirbt und vom Grundstückseigentümer beerbt wird.

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News 30.06.2017 FG Kommentierung

Ob vom Erblasser getragene und gem. § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilte größere Erhaltungsaufwendungen beim Erben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, soweit sie nicht beim Erblasser abgezogen wurden, ist nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin – Brandenburg ernstlich zweifelhaft.

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News 18.05.2017 BMF

Das BMF hat auf ein aktuelles Urteil des BFH reagiert, wonach eine Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt ein einheitliches Wirtschaftsgut darstellt.

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News 09.12.2016 BFH Kommentierung

Eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten für die Erneuerung sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern auf 10 Jahre abzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung).

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News 11.10.2016 FG Pressemitteilung

Ob Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der Abschreibung zu berücksichtigen sind, musste das FG Düsseldorf entscheiden.

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News 03.06.2016 Steuertipp zu Erhaltungsaufwendungen

Die Einkommensteuerdurchführungsverordnung enthält ein Wahlrecht: Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, können auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Der BFH entschied aktuell einen Fall, bei dem die Immobilie verschenkt wurde und der Verteilungszeitraum noch nicht abgeschlossen war.

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News 20.05.2016 FG Pressemitteilung

Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. Dies hat das FG Münster entschieden.

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News 01.10.2014 Praxis-Tipp

Kaum ein gekauftes und schon mehrere Jahre altes Gebäude entspricht den Vorstellungen der neuen Eigentümer. Häufig fallen nach dem Erwerb des Gebäudes Renovierungs- und Modernisierungsaufwendungen an. 

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News 16.08.2013 BFH Kommentierung

Wird anlässlich einer Sanierungsmaßnahme die Nutzfläche - wenn auch nur geringfügig - vergrößert, liegt kein Erhaltungsaufwand, sondern eine zu nachträglichen Herstellungskosten führende Gebäudeerweiterung vor.

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News 01.08.2012 Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand

Aufwendungen, die durch den erstmaligen Einbau von Kabelschächten für Netzwerkkabel in ein Bürogebäude entstehen, müssen aktiviert werden. Das FG Sachsen-Anhalt argumentiert, dass es sich hierbei um Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter handelt.

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