Bauen: Einbindung des Rechnungswesens in wichtige Themen

Das Rechnungswesen sollte mit seinen Kenntnissen während der Planungsphase in die Bauprojekte mit eingebunden werden. Hier erfahren Sie, an welchen Punkten eine Einbeziehung sinnvoll ist.

Die Bewertung und Bilanzierung von Bauvorhaben, beginnend mit den Anzahlungen, Anlagen im Bau und in diesem Zusammenhang die Besicherung mit Vertragserfüllungsbürgschaften, Vorauszahlungsbürgschaften und Sicherheitseinbehalten sind ein zentrales Thema bei Bauprojekten. Themen, die v. a. vom Rechnungswesen zu betreuen sind und in einer Phase anfallen, in der ein Neubauvorhaben noch in den Startlöchern steht. Daher gilt auch hier, dass sich die Bilanzbuchhalter, die Anlagenbuchhalter und/oder die Investitions-Controller so frühzeitig wie möglich mit seinen Kenntnissen einbringen sollten.

Anteilige Verteilung der Nebenkosten auf die neu hergestellten Wirtschaftsgüter

Wer baut oder renoviert, muss mit erheblichen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Nebenkosten rechnen. Was zählt alles zu den Nebenkosten (Overhead-Kosten) und wie werden diese später auf die einzelnen Anlagen verteilt? Bei Neubauten fallen bspw. Planungskosten (Architekt, Statiker) und Genehmigungsgebühren (Bauantrag, -genehmigung, -abnahme), Kosten für Baustrom, Bauwasser, Bauwesenversicherung, Müllentsorgung und zur Absicherung der Baustelle mit einem Bauzaun u. v. m. an. Diese Kosten müssen anschließend auf die neu hergestellten Wirtschaftsgüter anteilig verteilt werden.

Absicherungen von Bauvorhaben: Wie sind diese zu bilanzieren?

Wer baut, muss sich außerdem der Risiken im Klaren sein und Vorkehrungen zur Absicherung treffen. Eine Bauwesenversicherung (auch Bauherrenversicherung), eine Feuerrohbauversicherung mit Übergang zur Gebäudeversicherung sind unumgänglich. Die Bauwesenversicherung schützt den Bauherrn und die am Bau beteiligen Unternehmen gegen unvorhersehbare Schäden. Die Bilanzierung der Bauwesenversicherung als Aufwand oder als Herstellungskosten des Gebäudes muss vom Buchhalter geklärt werden, wie auch die umsatzsteuerliche Behandlung, wenn die Kosten bei den Anzahlungen und Schlussrechnungen der Baufirmen in Abzug gebracht werden.

Steuerliche Möglichkeiten und Pflichten sind zu berücksichtigen

Zum Bauen gehört auch ein Blick auf die steuerlichen Möglichkeiten und Pflichten. Was bedeutet die Bauabzugssteuer und wie werden die Sachverhalte umsatzsteuerlich gewürdigt? Gerade die Abgrenzung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen, Voraus- und Abschlagszahlungen ist wichtig. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss auf eine korrekte Rechnungserteilung achten und evtl. Änderungen der Bemessungsgrundlage beim Sicherheitseinbehalt beachten. Die von den Baufirmen erstellten Rechnungen werden von Baubetreuern geprüft und oftmals im Aufmaß geändert. Hier gilt es, die steuerlichen Vorschriften zu beachten, die bei einer Rechnungsänderung zu berücksichtigen sind. Der Bilanzbuchhalter sollte hier ein besonderes Augenmerk auf geänderte Rechnungen haben, um Fehler zu vermeiden.

Uwe Jüttner