Der Verwalter muss den Wohnungseigentümern bei Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum Handlungsoptionen für die Instandsetzung aufzeigen und auf Gewährleistungsansprüche und deren Verjährung hinweisen. Das gilt auch für Bauträger-Verwalter.mehr
Der Verwalter-Brief September mit dem Thema "Fenster"mehr
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Ein Wohnungseigentümer, der Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Fenster) in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz.mehr
Auch wenn Neubau massiv in den Fokus gerückt ist, bleibt die Instandsetzung und Modernisierung von großer Bedeutung. Passen die Prioritäten des operativen Tagesgeschäftes zu den strategischen Zielen der Bestandsentwicklung? Wie können Prozesse optimiert und Verwaltungskosten gesenkt werden? In jedem Unternehmen stecken Optimierungspotenziale. DW stellt Beispiele vor.mehr
Verfügt eine Mietwohnung von Beginn des Mietverhältnisses an über einen Telefonanschluss, sind dessen Instandhaltung und Reparatur Aufgabe des Vermieters.mehr
Zur Ordnungsmäßigkeit eines Sachverständigengutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen.mehr
Bauliche Maßnahmen, die den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würden, sind keine Modernisierungsmaßnahmen, die der Mieter dulden muss.mehr
Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum und weist nur die Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft. Einen Schaden im Sondereigentum durch eine Reparatur von Gemeinschaftseigentum kann der Sondereigentümer fiktiv auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnen.mehr
So mancher kauft sich eine Eigentumswohnung, um sie zu vermieten und damit Rendite zu machen. Andere müssen aus beruflichen oder privaten Gründen die selbstgenutzte Immobilie verlassen – und werden dann notgedrungen zum Vermieter. Die Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig – und nicht alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit der Vermietung haben, können Sie im gleichen Jahr in der Steuererklärung komplett geltend machen.mehr
Zu den anschaffungsnahen Kosten gehören sämtliche Aufwendungen für Baumaßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung - einschließlich der Schönheitsreparaturen - anfallen.mehr
Eigentümern, die aufgrund eines (nichtigen) Beschlusses auf eigene Kosten Fenster ausgetauscht haben, darf die WEG grundsätzlich Kosten erstatten. Eine nahezu vollständige Erstattung nach fast 30 Jahren geht aber zu weit.mehr
Von einer abweichenden Bauausführung spricht man, wenn die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten in einer Wohnungseigentumsanlage nicht dem geplanten Zustand entsprechen.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Verwaltungsbeirat nur dann durch Beschluss zur Entscheidung über Mehrausgaben ermächtigen, wenn die Ermächtigung eine jährliche Höchstgrenze vorsieht.mehr
Auch wenn eine Öffnungsklausel erlaubt, die Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss zu ändern, darf ein Änderungsbeschluss den nachteilig betroffenen Wohnungseigentümern ohne deren Zustimmung keine neuen Pflichten aufbürden.mehr
Die Pflicht zur Instandsetzung der Fenster kann in der Gemeinschaftsordnung auf die einzelnen Sondereigentümer übertragen werden. Insoweit verliert die Gemeinschaft ihre Verwaltungsbefugnis.mehr
Die Wohnungseigentümer können den Verwalter ermächtigen, auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Modalitäten der Ermächtigung müssen aber genau geregelt sein.mehr
Muss ein Wohnungseigentümer laut Teilungserklärung für die Instandhaltung von Gebäudeteilen, die seinem ausschließlichen Gebrauch dienen, aufkommen, umfasst dies auch Teile, an deren Funktionsfähigkeit die anderen Eigentümer ebenfalls ein Interesse haben.mehr
Eine eigenmächtige bauliche Veränderung, die die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erschwert, müssen die anderen Eigentümer nicht hinnehmen, selbst wenn ihnen eine finanzielle Kompensation in Aussicht gestellt wird.mehr
Vereinbarungen, die Wohnungseigentümern die Instandsetzung und -haltung von Teilen des Gemeinschaftseigentums wie Fenstern und Außentüren auf eigene Kosten auferlegen, müssen klar und eindeutig sein. Im Zweifel bleibt die Gemeinschaft zuständig.mehr
Die erstmalige Herstellung der Wohnanlage nach den gültigen Plänen ist Teil der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung, die den Wohnungseigentümern obliegt.mehr
Eine Maßnahme, die die Wohnungseigentumsanlage optisch verändert, ist nicht zwingend eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer zustimmen müssen. Es kann sich dabei auch um eine modernisierende Instandsetzung oder eine Modernisierung handeln.mehr
Sieht die Teilungserklärung vor, dass jeder Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung des Balkons seiner Wohnung aufkommen muss, erfasst dies auch die Kosten, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen.mehr
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Instandsetzungsmaßnahmen scheidet aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorherige Beschlüsse, die die Instandsetzung zurückstellen, nicht angefochten hat.mehr