Der Mieter ist ausgezogen und die Wände haben noch Dübellöcher oder leuchten in knalligen (Latex-)Farben – das muss ein Vermieter nicht hinnehmen. Im Gegensatz zu anderen Mietgerichten ist das Landgericht Wuppertal der Ansicht, dass bei unterlassener Beseitigung in jedem Fall Schadensersatz fällig ist.mehr
Der Vermieter einer unrenoviert an den Mieter übergebenen Wohnung muss Schönheitsreparaturen ausführen, wenn die Renovierungspflicht nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt wurde und sich der Zustand der Wohnung seit dem Einzug deutlich verschlechtert hat. Der Mieter muss sich aber – in der Regel zur Hälfte – an den Kosten beteiligen.mehr
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Die Rechtsprechung des BGH bestimmt das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und angrenzende Rechtsgebiete wesentlich mit. In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Entscheidungen aus letzter Zeit nach Rechtsgebieten geordnet zusammengefasst.mehr
Der VermieterBrief Oktober 2018 mit dem Thema Schönheitsreparaturen: Schluss mit dem Klausel-Dilemma – Klare Ansage vom Bundesgerichtshofmehr
Eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist auch dann unwirksam, wenn sich der Mieter gegenüber dem vorigen Mieter zur Renovierung verpflichtet hat.mehr
Der BFH hat in 3 Urteilen über die steuerliche Behandlung der sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten entschieden. Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsprechung, billigt zugleich aber eine Übergangsregelung zu.mehr
Bei preisgebundenem Wohnraum kann der Vermieter die Miete um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen erhöhen, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist. Er muss dem Mieter zuvor nicht anbieten, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen.mehr
Ein im Mietvertrag gesondert ausgewiesener Zuschlag dafür, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt, ist Bestandteil der Miete und kann auch im Formularmietvertrag wirksam vereinbart werden.mehr
Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist nach Auffassung des LG Berlin auch bei renoviert übergebener Wohnung unwirksam, wenn dem Mieter kein (finanzieller) Ausgleich gewährt wird.mehr
Die Schönheitsreparaturen sind häufig Anlass für Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermietern und Mietern. Bereits ein falsches Wort oder eine falsche Klausel im Mietvertrag kann Vermieter viel Geld kosten. Dieses Top-Thema gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.mehr
Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind nicht sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern nur im Wege der AfA zu berücksichtigen. Im Top-Thema werden neue Rechtserkenntnisse und Rechtsentwicklungen zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgezeigt.mehr
Zu den anschaffungsnahen Kosten gehören sämtliche Aufwendungen für Baumaßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung - einschließlich der Schönheitsreparaturen - anfallen.mehr
Beruft sich ein Mieter auf die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel, weil die Wohnung bei Mietbeginn renovierungsbedürftig gewesen sei, muss er beweisen, dass seinerzeit Renovierungsbedarf bestand. Das gilt auch, wenn das Mietverhältnis lange Zeit (hier: 58 Jahre) bestanden hat.mehr
Der Mieter ist nicht befugt, die Wohnungstür außen in einer Farbe seiner Wahl anzustreichen. Das Recht, die Wohnung nach seinem Geschmack zu gestalten, bezieht sich nur auf den Innenbereich der Wohnung.mehr
Der BGH hat in wichtigen Punkten seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen geändert. Schönheitsreparaturen können nicht mehr formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Auch Quotenabgeltungsklauseln hält der BGH jetzt für unwirksam.mehr
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter dem Mieter Kosten für Schönheitsreparaturen erstattet, muss sich der Vermieter daran auch festhalten lassen, wenn er die Arbeiten selbst ausführen will.mehr
Ist der Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen auszuführen, darf er keine grellen Farben und Tapeten verwenden. Er muss dezente Farben wählen, so wie er dies auch vom Mieter bei Rückgabe erwarten könnte.mehr
Der Mieter einer Wohnung muss Schadensersatz leisten, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und so an den Vermieter zurückgibt.mehr
Eine Formularklausel über die anteilige Abgeltung von Schönheitsreparaturen (Quotenabgeltungsklausel) in einem Mietvertrag über Wohnraum ist unwirksam, wenn für den Abgeltungsbetrag der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malers verbindlich sein soll.mehr
Eine Formularklausel, die dem Wohnungsmieter die Pflicht zur Parkettversiegelung nur für den Fall überträgt, dass die Übertragung dieser Pflicht irgendwann einmal zulässig sein sollte, ist unwirksam.mehr
Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, dass der Mieter bei Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist auch dann unwirksam, wenn sich das Zustimmungserfordernis auf erhebliche Abweichungen beschränkt.mehr
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so verjährt der Rückzahlungsanspruch des Mieters innerhalb von sechs Monaten.mehr
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Eine Farbvorgabe für das laufende Mietverhältnis benachteiligt den Mieter auch dann unangemessen, wenn er bei Mietbeginn eine frisch in weiß gestrichene Wohnung übernommen hat.mehr
Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter zum „Weißen“ der Wände verpflichtet, enthält eine unzulässige Farbvorgabe und ist daher unwirksam.mehr
Ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Erstattung von Renovierungskosten verjährt in 6 Monaten ab Ende des Mietverhältnisses. Das hat der BGH entschieden und damit eine wichtige Streitfrage geklärt.mehr
Eine Formularklausel, die den Mieter einer Wohnung verpflichtet, die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses weiß gestrichen zurückzugeben, ist unwirksam.mehr
Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat, schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag einschließlich der Umsatzsteuer.mehr
Ein Wohnungsmieter, der die Renovierungspflicht übernommen hat, muss die Möglichkeit haben, die Arbeiten selbst vorzunehmen. Eine Klausel, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen „ausführen lassen muss“, ist unwirksam.mehr
Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen. Eine Renovierungsklausel, die diese Arbeiten enthält, ist insgesamt unwirksam.mehr
Ist in einem Formularmietvertrag vereinbart, dass der Mieter Türen und Fenster nur weiß lackieren darf, muss der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen ausführen.mehr