„Weißen“ ist nicht dasselbe wie „Streichen“
Hintergrund
Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.
Im Formularmietvertrag wurde die Renovierungspflicht auf den Mieter übertragen. Zum Umfang der Arbeiten heißt es, dass diese u. a. „das Weißen der Decken und Oberwände" umfassen. Bei Ende des Mietverhältnisses weigerte sich der Mieter, Schönheitsreparaturen auszuführen. Die Vermieterin beauftragte daraufhin einen Handwerker mit diesen Arbeiten und verlangt nun die Kosten hierfür vom Mieter als Schadensersatz.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Mieter Recht.
Die Renovierungsklausel ist unwirksam, denn sie enthält eine unzulässige Farbvorgabe. Nach der kundenfeindlichsten Auslegung ist die Pflicht des Mieters zum „Weißen" von Decken und Wänden nicht nur im Sinne von „Streichen", sondern so zu verstehen, dass ein Anstrich mit weißer Farbe vorzunehmen ist. Das benachteiligt den Mieter unangemessen, denn er muss die Wohnung auch während des Mietverhältnisses in der vorgegebenen Farbe dekorieren. Hierdurch wird er in seiner persönlichen Lebensgestaltung eingeschränkt, ohne dass die Vermieterin hieran ein anerkennenswertes Interesse hat.
(BGH, Urteil v. 21.9.2011, VIII ZR 47/11)
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
622
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
599
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
549
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
440
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
351
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
325
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
323
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
287
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
261
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
251
-
Heizkosten klettern 45 Prozent über Vorkrisenniveau
01.10.2026
-
Wohnungseigentümer dürfen Fassadenkunstwerk beschließen
25.09.2026
-
Warum Marge die Immobilienverwaltung rettet
23.09.2026
-
Heizperiode 2026 bringt höhere Kosten
22.09.20262
-
Umweltwerbung wird zur Abmahnfalle für Makler
21.09.2026
-
Immobilienverwaltung des Jahres: Die Preisträger 2026
18.09.202611
-
Deutscher Verwaltertag in Berlin eröffnet
17.09.2026
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: § 35a EStG-Steuerbonus ab 2027
08.09.2026