Heizungstausch noch im Sommer 2025: Was spricht dafür?
In Neubaugebieten müssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 soll diese Regelung für alle neuen Heizungen Pflicht werden – das sieht das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.
Das sogenannte Heizungsgesetz bietet Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten, wenn alte gegen neue Heizungen ausgetauscht werden. Die Bundesregierung will das Gesetz bis zum Jahresende 2025 reformieren, damit es im Januar 2026 in Kraft treten kann. Es soll "technologieoffener, flexibler und einfacher" werden. Was mit der Förderung passiert, ist allerdings offen. Für viele Hauseigentümer stellt sich die Frage, ob sie nun schnell handeln oder abwarten sollten.
Heizungstausch: Beratung durch Fachkräfte
Fachexperten raten zu einer individuellen Heizungsberatung, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Kosten einer Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 Prozent – bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 Euro. Beim Einbau einer neuen Gasheizung ist seit 2024 eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben.
Energieberater: Expertensuche für Wohngebäude und WEGs
KfW-Förderungen beim Heizungstausch
Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen nicht erneuert werden. Für defekte, nicht reparable Öl- oder Gasheizungen gibt es ausreichende Übergangsfristen.
Derzeit können Hauseigentümer und Vermieter durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von einer KfW-Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten profitieren. Selbstnutzer können extra einen Fünf-Prozent-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasse-Heizungen beantragen.
Einen zusätzlichen Speed-Bonus von 20 Prozent gibt es für den Austausch alter Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder für Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Weitere 30 Prozent einkommensabhängige Förderung gibt es für Haushalte, deren zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt.
Im besten Fall sind durch eine Kombination der Boni 70 Prozent Förderung möglich, dabei ist der Geldbetrag ist auf 21.000 Euro gedeckelt, was bei einem Einfamilienhaus förderfähigen Kosten von 30.000 Euro entspricht.
Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung
KfW-Kredit oder Steuerermäßigungen
Liegt eine KfW-Zusage für eine Förderung oder ein BAFA-Bescheid vor, kann als Ergänzung ein zinsgünstiger Kredit für zehn Jahre bis zu einer Summe von 120.000 Euro für den Heizungstausch und andere energieeffiziente Maßnahmen beantragt werden. Voraussetzung: es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und es liegt ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro vor.
Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme von bis zu 2.000 Euro an. "Alternativ zur KfW-Förderung kann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent genutzt werden", so die Lohnsteuerhilfe Bayern – ist das Haus älter als zehn Jahre, sind bis zu 40.000 Euro drin. Die Anschaffungskosten werden dabei auf drei Jahre verteilt. Die Bescheinigung eines Fachunternehmens wird vorausgesetzt. Die Kosten für eine Energieberatung sind zur Hälfte und sofort absetzbar.
Heizungstausch: Pro und Contra
Die Wahl der richtigen Heizung hängt laut Lohnsteuerhilfe Bayern von den Umbaumöglichkeiten und den Anschaffungskosten ab. Es sei außerdem sinnvoll, den energetischen Status Quo der Immobilie auch daraufhin überprüfen zu lassen, ob andere Maßnahmen, wie eine bessere Dämmung, sinnvoller wären. Die Möglichkeiten klimafreundlich zu heizen, sind mit Wärmepumpen, Pelletheizung, Solarthermie, Hybridheizungen und H2-ready-Heizungen vielfältig.
Auch sollten die Pläne der Kommune bezüglich eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz in Betracht gezogen werden. Damit erhalten Hauseigentümer die Gewissheit, ob sie auf eine eigene Lösung setzen müssen. In Großstädten müssen die kommunalen Pläne erst ab Mitte 2026 und in kleineren Städten ab Mitte 2028 vorliegen.
Die Steuerexperten kommen zu dem Schluss, dass die derzeitigen Förderungen auf jeden Fall mitgenommen werden sollten, wenn die Heizung sehr alt ist oder Probleme macht. Mit den Zuschüssen, für die es vorerst noch bis Ende 2025 Planungssicherheit gibt, sollte auch über den Austausch einer noch gut laufenden Heizung nachgedacht werden. Spätestens ab 2045 ist der Betrieb einer Heizung mit fossilen Energieträgern verboten.
Wärmewende: Tipps für die Heizungsmodernisierung
Für die Modernisierung der Heizsysteme muss der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie zufolge die neue Bundesregierung handeln und Sicherheit und Planbarkeit für nachhaltige Heizinnovationen ermöglichen.
"Die Wärmewende muss sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren", erklärte Vereinspräsident Dr. Frank Voßloh. Die vorherrschende politische Verunsicherung führe dazu, dass viele Eigentümer die alten Heizungen weiter nutzten.
Infos zum Heizungstausch und Tipps zur Modernisierung
Einbau einer neuen Heizung: Fristen für Vermieter
Wollen Vermieter eine neue Heizungsanlage einbauen, müssen sie das den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form mitteilen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Mieter haben bis zum Ablauf des auf die Ankündigung folgenden Monats Zeit, dem Vermieter Gründe darzulegen, warum sie die Modernisierung nicht akzeptieren können.
Alternativ kann mit den Mietern eine Vereinbarung über die Modernisierung der Heizung getroffen werden. In diesem Fall kann von den gesetzlichen Anforderungen an die Frist und die Form der Ankündigung abgewichen werden.
Soll eine defekte Heizung nicht modernisiert, sondern durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden, muss der Vermieter das ebenfalls rechtzeitig ankündigen, ist hier aber nicht an eine bestimmte Frist oder Form gebunden. Welche Frist als angemessen gilt, richtet sich dann nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mieter durch den Heizungsaustausch. Sie wird im Sommer kürzer sein als im Winter. Sollte der sofortige Heizungsaustausch zwingend erforderlich sein, darf die Ankündigung auch unterbleiben.
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