Heizungstausch: Maximale Förderung mitnehmen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – bietet Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten, wenn alte gegen neue Heizungen ausgetauscht werden. Die Bundesregierung ist dabei, das Gesetz zu reformieren. Die umstrittene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Heizungsenergie soll fallen, bei der Förderung könnte es zu Kürzungen kommen.
Unabhängig davon hat das Ratgeberportal Finanztip herausgefunden, dass Zögern teuer werden kann. Jedenfalls gilt das für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung. Der Grund: ineffiziente alte Technik und mit den Jahren sinkende Fördersummen. Überschreitet die Heizungsanlage das Alter von 20 Jahren, lohne sich darum ein genauer Blick.
KfW-Förderungen beim Heizungstausch: Überblick
Derzeit können Hauseigentümer und Vermieter durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von einer KfW-Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten profitieren. Selbstnutzer können extra einen Fünf-Prozent-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasse-Heizungen beantragen.
Einen zusätzlichen Speed-Bonus von 20 Prozent gibt es für den Austausch alter Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder für Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Weitere 30 Prozent einkommensabhängige Förderung gibt es für Haushalte, deren zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt.
Im besten Fall sind durch eine Kombination der Boni 70 Prozent Förderung möglich, dabei ist der Geldbetrag auf 21.000 Euro gedeckelt, was bei einem Einfamilienhaus förderfähigen Kosten von 30.000 Euro entspricht.
Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung
Speed-Bonus kann komplett entfallen
Mehr als jede dritte Anlage ist bereits älter als 20 Jahre, zeigt der aktuelle Gebäudereport der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Rund jede sechste Heizung ist sogar schon mindestens 30 Jahre alt. "Solche Anlagen erreichen im Alltag typischerweise nur einen Jahresnutzungsgrad von 70 bis 80 Prozent", sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung. "Ein spürbarer Teil der Energie verpufft damit ungenutzt – und erhöht dauerhaft die Heizkosten."
Mit einer modernen Gasbrennwertheizung könnten für dieselbe Leistung bis zu 600 Euro Kosten pro Jahr gespart werden, eine Wärmepumpe könnte sogar noch effizienter arbeiten, so Finanztip und rechnet mit bis zu 800 Euro pro Jahr.
Dazu kommen mögliche Einbußen bei der Förderung: Mit dem Speed-Bonus erhalten Verbraucher laut Finanztip im günstigsten Fall bis zu 6.000 Euro Zuschuss. "Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte", erinnert Duy. Wer also noch mehrere Jahre mit dem Tausch warte, erhalte Schritt für Schritt eine geringere Förderung. Fällt die Heizung vor dem Austausch aus, entfällt der Bonus sogar komplett.
Die Expertin empfiehlt Eigentümern, vorausschauend zu handeln, da eine gute Planung Zeit brauche. Zudem seien viele Fachbetriebe in der Heizsaison voll ausgelastet. "Wer also einen Wechsel anstrebt, sollte frühzeitig prüfen, wie alt die bisherige Heizungsanlage ist und wie effizient sie noch arbeitet."
Zinsgünstiger Kredit oder Steuerermäßigung
Liegt eine KfW-Zusage für eine Förderung oder ein BAFA-Bescheid vor, kann als Ergänzung ein zinsgünstiger Kredit für zehn Jahre bis zu einer Summe von 120.000 Euro für den Heizungstausch und andere energieeffiziente Maßnahmen beantragt werden. Voraussetzung: es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und es liegt ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro vor.
Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme von bis zu 2.000 Euro an. "Alternativ zur KfW-Förderung kann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent genutzt werden", so die Lohnsteuerhilfe Bayern – ist das Haus älter als zehn Jahre, sind bis zu 40.000 Euro drin. Die Anschaffungskosten werden dabei auf drei Jahre verteilt. Die Bescheinigung eines Fachunternehmens wird vorausgesetzt. Die Kosten für eine Energieberatung sind zur Hälfte und sofort absetzbar.
Ist ein Heizungstausch sinnvoll?
Die Wahl der richtigen Heizung hängt laut Lohnsteuerhilfe Bayern von den Umbaumöglichkeiten und den Anschaffungskosten ab. Es sei außerdem sinnvoll, den energetischen Status Quo der Immobilie auch daraufhin überprüfen zu lassen, ob andere Maßnahmen, wie eine bessere Dämmung, sinnvoller wären. Die Möglichkeiten klimafreundlich zu heizen, sind mit Wärmepumpen, Pelletheizung, Solarthermie, Hybridheizungen und H2-ready-Heizungen vielfältig.
Die Steuerexperten kommen zu dem Schluss, dass die derzeitigen Förderungen auf jeden Fall mitgenommen werden sollten, wenn die Heizung sehr alt ist oder Probleme macht. Mit den Zuschüssen könne auch über den Austausch einer noch gut laufenden Heizung nachgedacht werden.
Serviceportal "Intelligent heizen": Tipps für die Heizungsmodernisierung
Beratung durch Fachkräfte
Experten raten zu einer individuellen Heizungsberatung, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Kosten einer Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 Prozent – bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 Euro. Beim Einbau einer neuen Gasheizung ist seit 2024 eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben.
Energieberater: Expertensuche für Wohngebäude und WEGs
Einbau einer neuen Heizung: Fristen für Vermieter
Wollen Vermieter eine neue Heizungsanlage einbauen, müssen sie das den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form mitteilen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Mieter haben bis zum Ablauf des auf die Ankündigung folgenden Monats Zeit, dem Vermieter Gründe darzulegen, warum sie die Modernisierung nicht akzeptieren können.
Alternativ kann mit den Mietern eine Vereinbarung über die Modernisierung der Heizung getroffen werden. In diesem Fall kann von den gesetzlichen Anforderungen an die Frist und die Form der Ankündigung abgewichen werden.
Soll eine defekte Heizung nicht modernisiert, sondern durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden, muss der Vermieter das ebenfalls rechtzeitig ankündigen, ist hier aber nicht an eine bestimmte Frist oder Form gebunden. Welche Frist als angemessen gilt, richtet sich dann nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mieter durch den Heizungsaustausch. Sie wird im Sommer kürzer sein als im Winter. Sollte der sofortige Heizungsaustausch zwingend erforderlich sein, darf die Ankündigung auch unterbleiben.
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