Koalitionsbeschluss zum Verfahren

Heizungsgesetz mit neuem Namen: So geht es weiter


Heizungsgesetz mit neuem Namen: So geht es weiter

Bei der Novelle des sogenannten Heizungsgesetzes gibt es noch Differenzen. Jetzt haben die Koalitionsspitzen das Verfahren beschlossen. Der neue Name steht schon fest: Das Gebäudemodernisierungsgesetz geht Anfang 2026 ins parlamentarische Verfahren.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der Ampel-Regierung. Schwarz-Rot wird jetzt beim Neustart konkreter. Der Koalitionsausschuss hat das Verfahren beschlossen.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Bis Ende Januar 2026 sollen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fachpolitiker die Eckpunkte für eine GEG-Reform vorlegen. Das geht aus einem Papier zum Koalitionsausschuss der Spitzen von CDU, CSU und SPD hervor, das am 10. Dezember vorgestellt wurde. Die Novelle soll dann Ende Februar 2026 vom Kabinett beschlossen werden.

Umstritten ist in der Bundesregierung, wie hart der Schnitt werden soll. Dabei geht es vor allem um die zentrale Vorgabe, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Geplant sind Übergangsregeln. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die CDU strebt eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe an. Reiche hatte von einem Zwang zur Wärmepumpe gesprochen. Hubertz dagegen warnte vor Rückschritten beim Klimaschutz.

In dem Papier wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Dort heißt es, das Heizungsgesetz werde abgeschafft. Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Darauf hatte die Union gedrängt. Aber wichtige Grundsätze werden sich wohl nicht ändern. Vertagt wurden grundlegende Entscheidungen. Die Ausgestaltung ist noch zu klären – etwa bei der Förderung.

Zur Zeitplanung zählt auch, dass Deutschland bis Ende Mai 2026 EU-Sanierungsvorgaben umsetzen muss.

GEG-Reform im Koalitionsvertrag

Das GEG, das Anfang 2024 in Kraft trat, sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die sogenannte 65-%-Regel gilt vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hauseigentümer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine klimafreundlichere Heizung einbauen.

Die Große Koalition will ein Gebäudeenergiegesetz, das "technologieoffener, flexibler und einfacher" sein soll.

Im Koalitionsvertrag 2025 steht dazu im Wortlaut:

"Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen."

Kritik am § 71 GEG: Die 65-%-Regel

Im Zentrum der Kritik stand von Anfang an der § 71 GEG, in dem die 65-%-Regel enthalten ist. Der Paragraf sei extrem kompliziert, sagte etwa Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. "Er stellt in vielen Fällen eine Vorfestlegung für die Wärmepumpe dar."  Reiche sprach im "Handelsblatt" von einem Zwang zur Wärmepumpe.

Ziel einer Reform müssten einfache, verständliche und praxistaugliche Regelungen sein, so die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. "Es muss gekürzt und klar formuliert werden, damit auch private Hauseigentümer das Gesetz verstehen können. Gerade für den Gebäudebestand müssen individuelle Lösungsmöglichkeiten mit klarer Zielvorgabe möglich sein." Die Vorgabe sollte nicht gestrichen werden.

Umweltminister: Keine Änderung bei der Förderung

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) versprach am 9.11.2025 in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", dass die Förderung für den Heizungstausch wie gehabt weitergehen soll. "Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten." Die Bundesregierung fördere das mit zwölf Milliarden Euro sozial gestaffelt.

"Es wird eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben", sagte Schneider mit Bezug auf die beabsichtigten CO2-Einsparungen. Da die Koalition geschlossen hinter dem Ziel stehe, das Land bis 2045 klimaneutral zu machen, müsse sie nun liefern. Im Gebäudebereich soll das Ziel durch einen schrittweisen Austausch von alten Öl- und Gasheizungen erreicht werden. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Wirtschaftsministerin: Förderung "zuschneiden"

Bundeswirtschaftsministerin Reiche wiederum deutete Einschnitte bei der Heizungsförderung an. Es werde künftig mehr Eigenverantwortung gefragt sein, sagte sie in einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin.

Reiche bekräftigte ihr Ziel, in der Energiepolitik insgesamt die Kosten zu senken und sie marktwirtschaftlicher auszurichten. Dazu gehöre, dass Fördermaßnahmen effizienter ausgerichtet und im Zweifel auch stärker zugeschnitten werden sollten auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme.

Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen. 

Was aktuell gilt:

Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung

Neues Heizungsgesetz: Verbände machen Druck

Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft verlangten in einem gemeinsamen Appell zügig Klarheit, wie es mit dem Heizungsgesetz weitergehen soll. "Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich."

Verbändeappell "Zukunft Wärme Strategien, Kontinuität und Wandel" (PDF)

Die Grünen kritisierten die Vertagung der schwarz-roten Koalition über eine Entscheidung zur GEG-Reform. "Entgegen all ihrer Versprechungen, Eckpunkte noch in diesem Jahr vorzulegen, verschiebt die Regierung die Entscheidung einfach ins neue Jahr und lässt die Menschen weiterhin im Unklaren", sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi. "Das ist verantwortungslos gegenüber Haushalten, Handwerk und Industrie, die endlich Klarheit brauchen in Bezug auf Heizungstausch und Sanierung."

Wohnungsunternehmen wollen Kontinuität

Nötig seien Kontinuität und Planbarkeit, sagte vor Kurzem Maren Kern, Vorständin beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Sie sprach sich gegen die vollständige Rückabwicklung des Heizungsgesetzes aus.

"Unsere Branche steht für CO2-Reduzierung und für Klimaschutz", so Kern. Jetzt auf diesem Weg wieder alles zu stoppen, stifte noch mehr Verwirrung, als es dem Wohnungsbau und der CO2-Reduzierung letztlich guttue. Wohnungsunternehmen, deren Planungen in der Regel auf zehn, 20 oder sogar 30 Jahre ausgerichtet seien, könne man jetzt nicht sagen: "In drei Jahren oder fünf Jahren ist alles wieder anders."

Auch seien viele Städte und Gemeinden gemeinsam mit Versorgern und Wohnungsunternehmen bereits dabei, die kommunale Wärmeplanung voranzubringen – das Gesetz steht in direkter Verbindung mit dem GEG.

Vor einer Abschaffung des Heizungsgesetzes warnte neben dem BBU auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). "Wer die Wärmewende zum Erfolg führen will, muss verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen", sagte Energieexperte Timm Fuchs der "Rheinischen Post". Das GEG als Teil des Transformationsprozesses infrage zu stellen, könne "nicht der richtige Schritt" sein.

Streichung von Heizungsgesetz verfassungswidrig?

Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender des Vereins Klimaunion, warnte vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne Alternativen. Heilmann hatte 2023 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt.

Detailänderungen seien möglich, um Regelungen unbürokratischer zu machen, so Heilmann, "aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen." Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hält eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes für "gefährlich".

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