Umwelthilfe klagt gegen neues Heizungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29.7.2026 in Teilen in Kraft getreten. Jetzt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht.
Man gehe gemeinsam mit mehreren Mietern vor, teilte die Umweltorganisation am 29. September in Berlin mit. Das Gesetz verstoße gegen die im Grundgesetz festgelegte Verpflichtung zum Klimaschutz und zu der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Umwelthilfe: GModG gefährdet Klimaneutralität bis 2045
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als ausgeglichen oder gespeichert werden. Das ist gesetzlich festgelegt. Mit dem neuen Gesetz entstünden aber deutlich mehr Emissionen, argumentiert die Umwelthilfe.
"Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Mieter zahlten am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen könnten.
Verbot von Öl- und Gasheizungen ist gefallen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1.1.2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt werden. Die soll anfangs bis zu ein Prozent betragen. Details sind laut DUH aber unklar. Das sei eine Wette der Bundesregierung, dass künftig genug Biomethan, Wasserstoff und andere grüne Gase zur Verfügung stünden, sagte Metz.
Der Kern des alten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) der Ampel-Regierung fiel weg: nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Verfassungsbeschwerde: die Rolle des Artikel 20a GG
Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde soll Artikel 20a Grundgesetz (GG) spielen. "Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist", sagte Metz. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik.
In Artikel 20a GG heißt es wörtlich:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Nimmt das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde an?
In einem ersten Schritt muss das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen. Davon geht die Umwelthilfe aus.
Bei einer Verfassungsbeschwerde zum "Tempolimit" war das allerdings nicht der Fall. Metz erklärte dazu bei Ankündigung der Beschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz Anfang August 2026: Die damaligen Beschwerdeführer hätten nur auf eine einzelne Maßnahme geklagt. Das GModG aber beziehe sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen.
Und es bedeute einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig sei. "Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden."
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BVerfG-Klima-Urteil 2021: Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a GG verpflichte den Staat zum Klimaschutz.
Das Gericht stellte fest, dass einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürften und trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.
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