Wärmeplanungsgesetz: Das betrifft Hauseigentümer
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist die Grundlage für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ist am 1.1.2024 zeitgleich mit diesem in Kraft treten.
Erst wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind Eigentümer von Bestandsgebäuden verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (65-%-EE-Vorgabe) zu heizen, sofern die alte Heizung kaputtgeht. Nur für Neubauten gilt das gemäß GEG bereits ab Januar 2024.
Gesetz zur Wärmeplanung: Die Fristen
Die Kommunen müssen in den Plänen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.
Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1.1.2026, für alle anderen Kommunen der 30.6.2028. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.
Wärmenetze müssen bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ab 2045 müssen in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.
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Kommunale Wärmeplanung: Das Gesetz
Im Zuge der GEG-Novellierung einigten sich die Ampel-Parteien am 27.6.2023 darauf, dass das Gebäudeenergiegesetz an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden muss.
Der Bundestag nahm am 17.11.2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung an.
Der Bundesrat billigte das sogenannte Wärmeplanungsgesetz am 15.12.2023. Am 22.12.2023 wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und konnte wie geplant am 1.1.2024 in Kraft treten.
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Stand 20.12.2023)
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