Wärmeplanungsgesetz: Das betrifft Hauseigentümer
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist die Grundlage für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ist am 1.1.2024 zeitgleich mit diesem in Kraft treten.
Erst wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind Eigentümer von Bestandsgebäuden verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (65-%-EE-Vorgabe) zu heizen, sofern die alte Heizung kaputtgeht. Nur für Neubauten gilt das gemäß GEG bereits ab Januar 2024.
Gesetz zur Wärmeplanung: Die Fristen
Die Kommunen müssen in den Plänen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.
Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1.1.2026, für alle anderen Kommunen der 30.6.2028. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.
Wärmenetze müssen bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ab 2045 müssen in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.
Buch-Tipp: GEG 2024 Das Handbuch erklärt das neue GEG, die Auswirkungen auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und den Austausch alter Heizungen verständlich, praxisgerecht und umsetzungsorientiert. Arbeitshilfen, Anträge, Checklisten und Tabellen für Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverhältnisse unterstützen die Umsetzung. |
Kommunale Wärmeplanung: Das Gesetz
Im Zuge der GEG-Novellierung einigten sich die Ampel-Parteien am 27.6.2023 darauf, dass das Gebäudeenergiegesetz an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden muss.
Der Bundestag nahm am 17.11.2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung an.
Der Bundesrat billigte das sogenannte Wärmeplanungsgesetz am 15.12.2023. Am 22.12.2023 wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und konnte wie geplant am 1.1.2024 in Kraft treten.
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Stand 20.12.2023)
Das könnte Sie auch interessieren:
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 ist in Kraft getreten
Heizungsgesetz: Wann ist definitiv Schluss mit Öl und Gas?
Pflicht zum Heizungstausch: So sieht die neue Förderung aus
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
8426
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
709
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
6612
-
Gewerbe zu Wohnen wird ab Juli gefördert: die Konditionen
650
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
627
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
515
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
3971
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2681
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
264
-
Streit um Balkonkraftwerke vor Gericht
190
-
Vergabebeschleunigungsgesetz: Ziel verfehlt?
23.04.20261
-
Mietrechtliche Fragen bremsen Gebäudemodernisierungsgesetz
23.04.2026
-
Kurzzeitvermietung über Airbnb & Co.: Neue Daten-Regeln
23.04.2026
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
22.04.20266
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
21.04.20267
-
Neuigkeiten bei der Expo Real 2026
21.04.2026
-
Streit um Mietkaution: Bald online klagen?
20.04.2026
-
Vermieter bleiben auf Galeria-Mieten sitzen
20.04.2026
-
Neue Lobby für serielles Sanieren am Start
17.04.2026
-
Hubertz liebäugelt mit Bundesbaugesellschaft
16.04.20261