Streit um Erbschaftsteuer aus Immobiliensicht
200 bis 400 Milliarden Euro wechseln nach Schätzungen pro Jahr durch Erbschaften und Schenkungen den Eigentümer. Dafür kassierte der Staat, in dem Fall die Länder, im Jahr 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden – ein Rekord, aber für Kritiker zu wenig.
Die SPD will unter anderem reiche Erben stärker besteuern und Verschonungsregeln abschaffen. Das löste breite Kritik in der Wirtschaft aus. Auch Unionspolitiker, inklusive Bundeskanzler Friedrich Merz, erteilten den Plänen des Koalitionspartners zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage. Am Ende könnte das Bundesverfassungsgericht eine Einigung erzwingen. Und was bedeutet das SPD-Konzept aus Immobiliensicht?
Wer zahlt wie viel Erbschaftsteuer?
Steuerpflichtig ist jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, aber auch ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Mögliche Schulden des Gestorbenen werden abgezogen.
Vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes hängt ab, wie viel Erbschaftsteuer anfällt. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen sieben Prozent und 50 Prozent. Kurz gesagt: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Aktuell können beträchtliche Summen ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.
Legal Steuern sparen kann man auch über Schenkungen: Vermögen wird hier zu Lebzeiten übertragen. Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut. Das Haus der Eltern kann man steuerfrei erben, wenn man für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
Erbschaftsteuer: Was die SPD plant
Die SPD will Erben großer Vermögen höher besteuern. Sätze wurden bislang nicht genannt. Details will die SPD mit der Union verhandeln.
Für jeden Erben soll es einen Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro geben. Der Freibetrag soll aus 900.000 Euro bestehen, die innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden können. Weitere 100.000 Euro sollen bei Schenkungen und Vererbungen von anderen Personen steuerfrei dazukommen.
Für Unternehmen soll es einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Kleine und viele mittlere Unternehmen sollen steuerfrei übertragen werden können. Vermögenswerte von mehr als fünf Millionen Euro sollen ab diesem Betrag progressiv besteuert werden. Für Unternehmen mit Arbeitsplätzegarantie sollen die Steuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden können. Zehn-Jahres- und Verschonungsregeln fielen weg.
"Die Vererbung vom Wohnhaus oder dem Grundstück der Großeltern wird in den allermeisten Fällen komplett steuerfrei möglich sein", so die SPD. Das sei "ein großer Fortschritt gegenüber dem Status quo". Es bleibe dabei, dass das selbstgenutzte Wohneigentum der Eltern auch weiterhin steuerfrei vererbt werden könne.
Erbschaftsteuer und Immobilien
Lebenssteuerfreibetrag positiv für Immobilienerben
"Der Reformvorschlag der SPD zur Erbschaftssteuerreform enthält gute und weniger gute Ideen", sagte Salma Louden, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Bottermann Khorrami. In die richtige Richtung gehe der Vorschlag für Privatpersonen: der Lebenssteuerfreibetrag. Vor dem Hintergrund, dass die Immobilienpreise stark gestiegen sind, wäre das eine Erleichterung für Familien mit Immobilienvermögen. Es wären weniger Erben gezwungen, Immobilien zu verkaufen oder Kredite aufzunehmen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.
Wirtschaftlich nicht optimal ist laut Louden der Vorschlag für Unternehmenserbschaften. Es sei schwierig, Unternehmen in die nächste Generation zu bringen. Die Nachfolger noch mehr zu belasten, sei für die Wirtschaft in Zeiten der Rezession nicht zielführend, selbst wenn die Steuerbelastung über 20 Jahre gestreckt werden kann. "Die bisherige Erbschaftssteuerregelung privilegiert aufgrund von Verschonungsregelungen vererbtes Unternehmensvermögen. Prinzipiell sollte dieses Privileg erhalten bleiben, damit ein Anreiz für Unternehmensübergaben besteht."
Auswirkung der Erbschaftssteuerreform auf den Wohnungsmarkt
"Wer ein Unternehmen erbt, erhält keine Geldkiste, sondern Verantwortung: Arbeitsplätze, Risiko und Haftung – oft ohne flüssige Mittel", sagte Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Die geplante Reform der SPD bestrafe unternehmerische Initiative und wirtschaftlichen Fortschritt: "Sie trifft genau jene, die Verantwortung übernehmen wollen, und sendet damit das falsche Signal: Sie bestraft Engagement und erschwert den Generationenwechsel im Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft."
Besonders kritisch zu betrachten sind nach Meinung des Steuerberaters die Auswirkung der Erbschaftssteuerreform auf den Wohnungsmarkt: Das selbstgenutzte Eigenheim werde richtigerweise weiterhin geschützt, während Wohnungsunternehmen, die Wohnraum für viele schaffen, hart besteuert würden. Um die Steuer zu finanzieren, könnten sie gezwungen sein, Wohnungen zu hohen Preisen zu verkaufen. Das treibe Mieten weiter nach oben – genau dort, wo bezahlbarer Wohnraum dringend gebraucht werde.
Erben von Mehrfamilienhäusern und Mittelstand benachteiligt
Für Philip C. Hetzer, Geschäftsführender Gesellschafter von Dahler Invest, ist es befremdlich, dass für vermietetes Wohneigentum weiterhin geringere Freibeträge gelten sollen als für Betriebsvermögen. "Schließlich besteht ein hohes gesellschaftliches Interesse an einem stabilen Mietniveau und generationsübergreifenden Eigentumsverhältnissen", so Hetzer. "In den Großstädten bleiben Erben von Mehrfamilienhäusern auch mit einem Freibetrag von einer Millionen Euro erbschaftssteuerpflichtig, die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus nach dem Erbfall zum Verkauf angeboten wird, bleibt hoch."
Aus Sicht von Dominik Barton, Geschäftsführender Gesellschafter (CEO) der Barton Group, sind die in Eckpunkten vorgetragenen steuerrechtlichen Vorschläge der SPD ein frontaler Angriff auf den deutschen Mittelstand. Diese führten zu einer existentiellen Gefährdung der Unternehmen und zu einer möglichen Arbeitsplatzvernichtung. "Die Punkte sind aus unserer Sicht nicht durchdacht, sondern ideologisch getrieben und greifen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft massiv an."
Argumente der Union gegen die SPD-Reformpläne
"Für die CSU ist das ein No-Go", sagte Partei-Chef Markus Söder dem Nachrichtenportal "The Pioneer". CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann warnte vor "Vermögenszerschlagung". Der Parlamentarische Unionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) erklärte: "Für uns ist ganz klar: keine Steuererhöhungen." Und der Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg ergänzte: "Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig."
Fällige Korrekturen an der Erbschaftsteuer müssen aus Unionssicht vorsichtiger ausfallen. Söder schlug vor, die Steuer in die Hände der Länder zu legen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz erteilte den Plänen des Koalitionspartners SPD zur Reform der Erbschaftsteuer eine Absage. Der CDU-Chef sagte, die Bundesregierung solle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, die noch in diesem Jahr fallen dürfte.
"Wenn es uns das Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt, so fortzusetzen, wie es heute ist, sollten wir alles tun, um die Nachfolge in den Betrieben so zu ermöglichen, dass sie auch steuerlich erleichtert wird", sagte Kanzler Merz.
Erbschaftssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
Im wichtigsten Verfahren geht es um die Frage, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Privatpersonen Erbschaftssteuer zahlen müssen und Erben von Betriebsvermögen oft nicht. Wenn das Gericht die derzeitige Ausgestaltung in Teilen für gesetzwidrig erkläre, wäre der Bundestag gezwungen, eine Reform durchzusetzen, heißt es in der SPD-Zeitung "Vorwärts".
Nach 1995 und 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht schon einmal für verfassungswidrig erklärt, weil es Begünstigungen für Betriebsvermögen für unverhältnismäßig hielt.
Außerdem hatte die bayerische Staatsregierung am 16.6.2023 Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes gestellt. Durch eine Überprüfung des Gesetzes soll der Weg frei gemacht werden für eine Erhöhung der Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
Die Freibeträge wurden seit 2008 nicht erhöht. Im Gegensatz dazu seien – so die Kritik Bayerns – die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise massiv gestiegen.
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