
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat es angedroht – jetzt gibt es einen Kabinettsbeschluss: Bayern will gegen Änderungen bei der Erbschaftsteuer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Konkret geht es um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien.
Höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer – die Mehrheit der Bundesländer (außer Hessen und Sachsen) hat am 16. Dezember den bayerischen Vorstoß im Bundesrat abgelehnt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Vielmehr stimmte die Länderkammer dem Jahressteuergesetz 2022 mit umfassenden steuerlichen Änderungen zu.
Daraufhin hat das bayerische Kabinett auf der letzten Sitzung 2022 am 20. Dezember in Nürnberg beschlossen, gegen die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer zu klagen, wie zuvor bereits von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt.
Hintergrund ist eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1.1.2023 höhere Kosten zukommen.
BVerfG soll sich mit der Erbschaftsteuer beschäftigen
Man werde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes stellen, hieß es seitens der Landesregierung. Damit solle "der Weg für eine dringend notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden".
Söder betonte: "Wir betrachten es als eine große Unfairness, dass bayerische Grundstücke am Ende genauso behandelt werden in der Werteinstufung wie Grundstücke in anderen Teilen Deutschlands, wo die Preise nicht vergleichbar sind."
Bayern fordert, dass die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer angepasst werden. Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, die Änderungen seien wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Es handele sich aber um eine "Steuererhöhung durch die Hintertür".
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