Baden-Württemberg: Erste Musterklage gegen neue Grundsteuer

Neues Kapitel bei der Grundsteuerreform: In Baden-Württemberg wurde Musterklage eingereicht. Grundsätzlich geht es zunächst um die Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgesetzes. Bedenken gibt es hinsichtlich der Grundsteuer B. Auch das Bundesmodell steht in der Kritik.

Vier Verbände, darunter der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und der Eigentümerverband Haus & Grund, haben verfassungsrechtliche Bedenken an der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg angemeldet. Sie fordern, dass die Finanzverwaltungen vorerst nur vorläufige Grundsteuerwertbescheide erlassen sollen. Es seien grundsätzliche Fragen noch ungeklärt.

Als Beispiel nannten die Verbände den Erlass von Grundsteuerwertbescheiden, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind – das könnte verfassungswidrig sein. Man wolle gemeinsam mit Eigentümern mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer führen.

Musterklage gegen die neue Grundsteuer

Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid sei bereits bei Gericht eingereicht: Dort sollen nun grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden, hieß es.

Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der Verbände hinsichtlich der sogenannten Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz von Baden-Württemberg. Die Grundsteuer B gilt für Miet- und Geschäftsgrundstücke, Häuser, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Wohnungseigentum und auch Teileigentum sowie Erbbaurechte.

Auch in anderen Bundesländern Klagen angekündigt

Eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart sagte, eine Klage sei zu erwarten gewesen - auch in anderen Bundesländern seien solche Klagen angekündigt worden. Das Land habe für das Gesetz im Vorfeld rechtliche Expertise eingeholt und gehe weiter davon aus, dass das Modell rechtmäßig ist. Vorläufige Grundsteuerwertbescheide seien nicht vorgesehen.

Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, empfehlen die Verbände Eigentümern Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Das Land setzt auf ein "modifiziertes Bodenwertmodell". Das sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert die Grundlagen für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen.

Experten: Bundesmodell verfassungswidrig

Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält nicht nur das Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg, sondern auch das Grundsteuergesetz des Bundes für verfassungswidrig. Kirchhof rät Eigentümern in einem Interview mit dem "Focus", sich gegen die Grundsteuer zu wehren.

Dem Bundesmodell, das wertabhängig erfolgt (die besondere Lage, der mögliche Ertrag des Objektes und der Bodenrichtwert fließen in die Berechnung ein), folgen bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg alle Länder, teils in modifizierter Form.

Grundsteuerreform: Die Bundesländer und ihre Modelle

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 fällig. Bis Ende Januar 2023 läuft die (verlängerte) Frist für die Grundsteuererklärung.

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dpa