Grundsteuerbescheid: Untätigkeitsklagen gegen Finanzämter

Die neue Grundsteuer sorgt weiter für Ärger: Millionen Einsprüche gegen Wertbescheide sollen seit Monaten unbearbeitet in den Behörden liegen. In zunächst vier Musterfällen wollen nun zwei Verbände eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen.

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wollen gerichtlich gegen Finanzämter vorgehen, die Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide bislang nicht bearbeitet haben.

Es sei ein Unding, dass Bürger im Unklaren gelassen und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt werde, erklärte Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke die Initiative. Denn nur wenn ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.

Finanzämter: Musterfälle in vier Bundesländern

In zunächst vier Musterfällen werden die Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Das sind Fälle aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen.

Bei den Musterklagen bestehen nach Ansicht von BdSt und Haus & Grund wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrundeliegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in elf Ländern angewandt. "Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Untätigkeitsklagen sollen Weg zum BVerfG öffnen

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der beiden Verbände wurde von einem Verfassungsrechtler im April 2023 vorgestellt – mit dem Ergebnis, dass die Bewertungsmethode nach dem sogenannten Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist.

Da das letztlich nur das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) feststellen kann, sei der Klageweg unumgänglich, heißt es beim BdSt. Der Klageweg steht aber erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen einen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und der Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.


Das könnte Sie auch interessieren:

Hiobsbotschaft: Der Trend geht zur höheren Grundsteuer

Neue Grundsteuer: Länder wollen für Transparenz sorgen

Musterklage gegen neue Grundsteuer in Baden-Württemberg


dpa
Schlagworte zum Thema:  Grundsteuer, Grundsteuerreform