
Die Grundsteuer ist das Fossil der Steuergesetzgebung. Die Berechnung in Westdeutschland erfolgt nach Daten aus den 60er-Jahren, im Osten aus dem Jahr 1935. Aus diesem Grund sollte das Gesetz erneuert werden. Aber auch nach jahrelangen Kontroversen um eine Reform, zeichnet sich wieder keine Lösung ab: Die Bundesländer konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Damit ist die Reform erst einmal wieder auf Eis gelegt.
Die Neubewertungen für rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten soll nach den Reformplänen zum Stichtag 1.1.2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden.
Bayern und Hamburg lehnen Länder-Reformmodell ab
Eingebracht wurden die von den Ländern mehrheitlich gebilligten Gesetzentwürfe von Niedersachsen und Hessen. Sie halten eine Reform für zwingend, da es ernste verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage gebe. Sie streben eine einfachere Grundbesteuerung und eine "aufkommensneutrale" Reform, wollen also keine flächendeckend höhere Belastung für Bürger.
Bayern und Hamburg lehnen das Länder-Reformmodell aber ab. Auch in Bundeskabinett und Bundestag ist Widerstand der CSU zu erwarten.
Linke warnen vor Einnahmeausfällen für die Kommunen
"Wenn das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil kommt und das gegenwärtige Gesetz mit den veralteten Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt, droht bis zur Nachbesserung durch den Gesetzgeber eine Aussetzung der Grundsteuer", sagte die Linken-Abgeordnete Susanna Karawanskij und warnte vor Einnahmeausfällen für die Kommunen von bis zu 13 Milliarden Euro.
Vorerst haben Kommunen weiter die Möglichkeit, ihre Hebesätze jährlich zu steigern. Wie eine Studie von Preisvergleich.de zeigt, wird davon weitgehend Gebrauch gemacht. Die hessische FDP-Landtagsfraktion hat vor Kurzem verkündet, dass sie einen Höchstsatz für die Grundsteuer fordert.
Schlagworte zum Thema: Grundsteuer, Reform
- Architrave übernimmt Property Care Bauarchiv
- Patrizia baut europäische Development-Plattform auf und kündigt weitere Fonds an
- Allianz und Scape gründen Joint Venture für australische Studentenwohnheime
- IBG-Pleite: Ex-Geschäftsführer zu Haftstrafen verurteilt
- Aareal Bank kooperiert mit Startup Plug and Play
- Empira eröffnet Büro in Frankfurt
- Blackrock nimmt deutsche Immobilienfirmen ins Visier
- Microsoft und RIB starten Cloud für Bau- und Immobilienbranche
- Vonovia wandelt Schuldverschreibungen in Buwog-Aktien um
- Studie: Baukindergeld wird Eigentumsquote nicht erhöhen
- Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 1.8.2018
- Tarifvertrag für Gebäudereinigung tritt 2018 in Kraft
- Tarifvertrag Wohnungswirtschaft 2017: 4,6 Prozent mehr Lohn für Beschäftigte
- Koalitionsvertrag 2018 aus Immobiliensicht
- Neue Gesetze: Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
- Bundesregierung: Mindestlohn für Gebäudereiniger wird erhöht
- Grunderwerbsteuer: NRW will Freibeträge ermöglichen
- Mietpreisbremse in Niedersachsen gilt ab 1.12.2016
- Ex-WCM-Chefs gehen mit Godewind Immobilien an die Börse
- Schornsteinfeger frei wählen: Neue Regelungen ab 2013
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden