ImmoWertV 2021 – Reform der ImmoWertV

Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist seit dem 1.1.2022 in Kraft.

Die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) wurde am 19.7.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Zuvor hatte der Bundesrat der Novelle mit geringfügigen Änderungen gegenüber dem im Mai 2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zugestimmt. Die ImmoWertV 2021 konnte damit wie geplant am 1.1.2022 in Kraft treten.

Ziel der Neuregelung ist, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.

Derzeit sind die entsprechenden Vorgaben noch auf sechs Regelungswerke verteilt (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006). Diese wurden nun in einer Verordnung, der ImmoWertV 2021, zusammengefasst. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in beschränktem Umfang enthalten.

Zudem hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.

Muster-Anwendungshinweise (ImmoWertA) ergänzen ImmoWertV 2021

Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) beschlossen werden.

Diese sind nicht Gegenstand des Kabinettsbeschlusses und des Bundesratsverfahrens. Das Bundesinnenministerium wird in Abstimmung mit Ländern und Verbänden einen Vorschlag erarbeiten, der der Fachkommission Städtebau als dem zuständigen Gremium der Bauministerkonferenz mit der Empfehlung der abschließenden Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden soll. Im Falle der Beschlussfassung durch die Fachkommission dient die ImmoWertA als Muster für entsprechende Erlasse der Länder.

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat bietet auf seiner Website eine Übersicht zur ImmoWertV 2021 und zum Verordnungsverfahren mit Links zu allen bisherigen Entwürfen sowie Stellungnahmen der Verbände und der Fachöffentlichkeit: Novellierung des Wertermittlungsrechts


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Schlagworte zum Thema:  Wertermittlung, Immobilien, Gesetz