Bundestag: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas zugestimmt: Die Mietpreisbremse tritt Mitte des Jahres in Kraft. Mehrere Bundesländer wollen sie zügig anwenden. In Berlin soll sie ab dem Stichtag für die gesamte Stadt gelten. Wo sie greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. In Zukunft hat zudem derjenige den Makler zu bezahlen, in dessen Auftrag der Vermittler tätig wird (Bestellerprinzip).

Für die Anwendung der Mietpreisbremse sind bestimmte Gebiete als "angespannte Wohnungsmärkte" zu definieren. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete dort künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

Hohe Mietsprünge von 20 Prozent und mehr gibt es in begehrten Vierteln vieler Großstädte, aber auch in einigen Uni-Städten. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden."

Maas: Mietpreisbremse kann für fünf Millionen Wohnungen greifen

"Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse in Deutschland für fünf Millionen Wohnungen greifen kann und mehr als 400.000 Mieterinnen und Mieter pro Jahr auch in den Genuss der Mietpreisbremse kommen können", sagte Maas heute bei der abschließenden Beratung über das Gesetzesvorhaben im Bundestag.

Die Vorhaltungen der Opposition, die neue Regelung habe zu viele Ausnahmen und werde kaum Wirkung entfalten, wies er zurück. Auch den Einwand, die Mietpreisbremse lasse sich umgehen, bezeichnete er als schräg. "Wenn ich das Argument so in Gänze gelten lasse, dann kann ich auch das komplette Steuerrecht abschaffen oder auch das Strafrecht. Denn geklaut wird immer."

  • Bayern will sobald wie möglich von der Ermächtigung Gebrauch machen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums sagte. Als Vorbereitung seien bereits umfangreiche statistische Untersuchungen eingeleitet worden. Erst dann soll festgelegt werden, welche Städte und Gemeinden in Betracht kommen. "Das scharfe Instrument der Mietpreisbremse darf nur dort zur Anwendung kommen, wo es auch wirklich notwendig ist."
  • Hessen begrüßt die Pläne ausdrücklich und will sie noch in diesem Jahr anwenden. Dafür seien nur noch ergänzende Untersuchungen zur Situation in den Kommunen nötig, hieß es im Umweltministerium.
  • Auch Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse anwenden - wo genau, ist aber noch unklar. Die nötigen statistischen Daten müssten zunächst erhoben werden, sagte ein Sprecher des Bauministeriums. Erst im Anschluss können konkrete Städte benannt werden.
  • Hamburg will die Bremse umsetzen, sobald das Verfahren auf Bundesebene fertig ist.

Das Bundeskabinett hatte die Gesetzespläne im vergangenen Oktober auf den Weg gebracht. Im parlamentarischen Verfahren stritten Union und SPD lange über Details und Ausnahmen. Das Vorhaben soll nun möglichst noch Ende März den Bundesrat passieren.

Stimmen der Verbände

  • ZIA: "Die Entscheidung des Bundestages wird die Gerichte belasten und das Vermieter-Mieter-Verhältnis verschlechtern", sagte Andreas Mattner, Präsident Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA). Außerdem bleibe das Gesetz auf eine Vielzahl von Fragen praxistaugliche Antworten schuldig. Insbesondere der Begriff "ortsübliche Miete" werde künftig für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten sorgen. Der Verband appellierte an die Bundesländer, das Instrument der Mietpreisbremse nur behutsam einzusetzen.
  • GdW: "Der qualifizierte Mietspiegel muss Grundlage für die zulässige Miethöhe in Gebieten sein, in denen künftig die Mietpreisbremse gelten soll", forderte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Nur so könne Transparenz für Mieter und Vermieter geschaffen werden. Derzeit ist die ortsübliche Vergleichsmiete die Ausgangslage der für die Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe. "Das ist streitanfällig und intransparent", so Gedaschko. Er forderte die Politik auf, nachzubessern und den qualifizierten Mietspiegel als Ausgangspunkt im Gesetz zu verankern.
  • Haus und Grund: Der Eigentümerverband Haus & Grund nannte den Beschluss der Mietpreisbremse befremdlich. Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken seien beiseite geschoben worden. Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann verwies dabei auf ein im November 2014 veröffentlichtes Gutachten von drei Verfassungsrechtlern der Berliner Humboldt-Universität, in dem detailliert auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen wird und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden.
  • RICS: Die Berufsorganisation RICS, The Royal Institution of Chartered Surveyors, ist der Meinung, die Mietpreisbremse mache Investitionen in den Bestand unattraktiv. Die Länder und Kommunen seien nun in der Pflicht, konform zur Rechtsprechung des BGH, Gebiete und Stadtteile mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen und nachzuweisen. "Wie dies praktisch umgesetzt werden soll, ist nicht geregelt", kritisierte Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland. Das Bestellerprinzip begrüßte RICS Deutschland: Ein einheitlicher Fachkundenachweis, einschlägige Berufserfahrung und eine Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für eine selbstständige Maklertätigkeit seien erforderlich.
  • DMB: Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung des Bundestags. Der Verband hatte die Mietpreisbremse seit langem gefordert. "Die vielen Ausnahmen und Einschränkungen bei der Mietpreisbremse sind ein Wermutstropfen", findet DMB-Prsident Lukas Siebenkotten. Entscheidend sei, dass es jetzt eine gesetzliche Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch gebe, die überzogenen Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages einen Riegel vorschiebe.

dpa
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