Mit Pellets CO2-Kosten sparen: Regeln und Förderung
Viele Immobilieneigentümer haben sich bei der Sanierung von Wohnungen und Häusern für einen Kaminofen oder eine Pelletheizung entschieden. Holz zählt auch nach dem noch geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zu den erneuerbaren Energieträgern.
Für die Jahre 2025 und 2026 stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, um Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu bewilligen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hin.
Holzheizungen: Regeln und Förderung
Das GEG 2024 sieht kein generelles Verbot von Holzheizungen vor. Der Einbau einer auf Biomasse – Holz oder Pellets – basierenden Heizung ist laut Gesetz möglich, im Altbau und im Neubau. Die von der Bundesregierung angekündigte GEG-Novelle lässt noch auf sich warten. Ob die Fördersätze dann gekürzt werden, ist derzeit offen.
Ein frühzeitig eingereichter Antrag für den Heizungstausch hin zu Pellets sichert laut DEPI die aktuellen Fördersätze von bis zu 70 Prozent. Nach der Bewilligung bleiben bis zu 36 Monate für die Umsetzung. Wichtig sei eine sorgfältige Vorbereitung, da fehlerhafte Unterlagen oder unzureichend geplante Maßnahmen zu Problemen führen könnten. Energieberater oder Heizungsbauer bieten Unterstützung an.
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt ab dem 1.1.2026 von 55 Euro auf mindestens 55 bis maximal 65 Euro pro Tonne. Da die Klimaziele im Gebäudesektor bislang nicht erreicht wurden, rechnet das Institut mit Preisen am oberen Rand der Spanne. Für Haushalte, die mit Öl, Gas oder Kohle heizen, ergeben sich dadurch jährliche Mehrkosten von mehr als 100 Euro.
Für biogene Brennstoffe wie Pellets und Hackschnitzel wird kein CO2-Preis fällig. "Deshalb werden Pelletheizungen immer mehr zur Alternative: Sie sind effizient, sauber und nutzen einen klimafreundlichen Rohstoff, der regional verfügbar ist", meint das DEPI.
Heizen mit Holz: CO2-neutral oder Klimakiller?
Wissenschaftler und Umweltschutzorganisationen sehen das Heizen mit Holz kritisch. Zwar sei das Verbrennen von Holz prinzipiell CO2-neutral, "aber nur, wenn man es über einen langen Zeitraum betrachtet", so Hannes Böttcher vom Ökoinstitut. Bäume hätten das CO2 über 100 oder mehr Jahre gespeichert. Wenn das Holz verbrannt werde, komme das Kohlendioxid schlagartig in die Atmosphäre.
Anders als bei Scheitholz für Kaminöfen bestünden Holzpellets aus Holzabfällen, die zum Beispiel in Sägewerken übrigbleiben – so die Befürworter. Tatsächlich falle die Ökobilanz von Pelletheizungen besser aus als von Kaminöfen, meint auch Böttcher. Allerdings sei Holzabfall nur begrenzt verfügbar. Ein weiterer Grund, der gegen das Verfeuern von Holz spreche, sei die geringe Energieeffizienz. Dadurch werde für die gleiche Kilowattstunde Wärme sogar mehr CO2 freigesetzt als bei Öl oder Gas. Der Vergleich fällt umso schlechter aus, je ineffizienter die Holzöfen arbeiten.
Das Umweltbundesamt (UBA) warnt seit Jahren, dass Holzöfen in Deutschland mehr Feinstaub als alle Pkw und Lkw zusammen produzierten – und spricht sich schon länger gegen eine finanzielle Förderung von Holzheizungen aus.
Nationales Heizungslabel wird abgeschafft
Bei Einzelraumfeuerstätten gelten laut Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) strengere Regeln seit Januar 2025. Das betrifft Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden.
Neu kommt: Mit der Anpassung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) soll die seit Januar 2017 bestehende Verpflichtung für Bezirksschornsteinfeger entfallen, auf Heizkesseln ab einem Alter von 15 Jahren die Energieeffizienz auf einen Blick sichtbar zu machen. Dieses nationale Heizungslabel wird nach DEPI-Hinweis im Zuge der Entbürokratisierung abgeschafft. Das Kabinett hat Anfang November 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
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