Bürokratieentlastungsgesetz: Weniger Papierkram für Vermieter
Der Bundestag hat am 26.9.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das enthält unter anderem Änderungen, die das Mietrecht betreffen.
Verkürzt wird auch die umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre.
Mieter: Textform bei Widerspruch zu Kündigung
Mieter sollen einer Kündigung künftig in Textform widersprechen dürfen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen eines Härtefalls verlangen können. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Bisher war Schriftlichkeit – also eine handschriftliche Unterschrift – erforderlich. Wenn das BEG IV in Kraft getreten ist, sollen Mieter den Härtefallwiderspruch gegen die Kündigung auch per E-Mail oder Telefax erklären dürfen.
Auch Mietverträge sollen digital geschlossen werden können.
Vermieter: Betriebskostenabrechnung digital
Vermieter sollen künftig berechtigt sein sollen, Belege über die Betriebskostenabrechnung ausschließlich elektronisch zum Abruf bereitzustellen. Sie können frei wählen, ob sie Mietern Originalbelege in Papierform oder elektronische Kopien – wie eingescannte Belege – vorlegen. Ob Vermieter ein papierloses Büro führen oder weiterhin Originale haben, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Selbst wenn Originale noch vorhanden wären, können Mieter auf elektronische Belege verwiesen werden.
Mieter haben dann laut DMB keinen Anspruch mehr auf Einsicht in analoge Originalbelege. Wenn Vermieter alle Belege zur Abrechnung elektronisch bereitstellen, ist das Einsichtsrecht erfüllt und besteht kein Zurückbehaltungsrecht mehr. Der Gesetzentwurf sieht nicht vor, dass Mieter eine Übersendung der elektronischen Belege - zum Beispiel per E-Mail - verlangen können. Der DMB fordert den Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Belegen in elektronischer Form und weiterhin einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege am Ort des Vermieters haben.
Immobilienwirtschaft: "Da fehlt noch der letzte Mut"
Die BEG IV-Pläne sind aus Sicht der Immobilienwirtschaft noch nicht so, dass "der ganz große Wurf gelingen kann", erklärte Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA). "Wir sehen ein gemischtes Bild – da fehlt noch der letzte Mut."
Dass Betriebskostenabrechnungen künftig digital bereitgestellt werden können, werde Vermieter spürbar entlasten. "Hier kommt Deutschland also endlich im 21. Jahrhundert an", sagte Schöberl. Auch die im Gesetz vorgesehene Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht seien ein Fortschritt, allerdings wäre hier noch mehr Entlastung möglich gewesen.
Zum neuen Textformerfordernis bei Gewerbemietverträgen fehlt laut ZIA letzte rechtliche Klarheit, weil es hierzu keine umfassende Rechtsprechung gibt. "Das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge ersatzlos zu streichen, wie es noch das Bundesjustizministerium im Referentenentwurf vorgesehen hatte, wäre hier richtig. Entbürokratisierung braucht die Kraft, auch manches wegzulassen", so die ZIA-Präsidentin. Für die Schriftform gebe es klare, anspruchsvolle Regeln.
BEG IV: Einzelmaßnahmen und Gesetzgebungsverfahren
Einzelmaßnahmen nach Schwerpunkten im Überblick:
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
- Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
- Abbau von Melde- und Informationspflichten,
- Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
- weitere Erleichterungen, vor allem Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV, wie vom Bundestag beschlossen, wurde zuvor vom Rechtsausschuss noch um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erheblich ergänzt.
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