KfW-Förderung: Frisches Geld für klimafreundlichen Neubau

Das KfW-Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) wird gut angenommen – der Bund stellt ab sofort weitere 300 Millionen Euro bereit. Wer die Anträge stellen kann und wie viel Geld möglich ist.

Das Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) wird ab sofort um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt. "Der Bedarf an zinsverbilligten Krediten bleibt hoch", sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD).

Seit dem Start des Programms Anfang 2023 habe die staatliche KfW-Bank auf diesem Weg den Bau von insgesamt knapp 100.000 neuen Wohnungen unterstützt. "Wichtig ist, dass die Förderung verlässlich und stabil weiterläuft", so Geywitz.

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 hat das Finanzministerium eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung genehmigt. Die Bundesförderung KFN wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt. Ein Förderstopp würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klima- und wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen, heißt es in einem Schreiben vom 28. März.

KfW-Programm KFN – Wohngebäude: Formulare und Downloads

Zinsverbilligte Kredite: Bis zu 150.000 Euro pro Wohnung

Gefördert werden der Neubau und Erstkauf von energieeffizienten Gebäuden mit dem Standard Effizienzhaus 40 (EH40). Das heißt, der Energiebedarf der Immobilie darf maximal 40 Prozent des Bedarfs eines Standardhauses betragen. Zudem müssen die spezifischen Grenzwerte für Treibhausgasemissionen unterschritten werden.

Mehr Geld gibt es, wenn zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingehalten wird – möglich sind hier bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, ohne QNG bis zu 100.000 Euro pro Wohnung.

Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und private Bauherren. Zuschüsse für Investitionen erhalten nur noch Kommunen und Landkreise, auch für den Bau von Wohnungen. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Tagesaktuelle Zinskonditionen können bei der KfW eingesehen werden

Förderzusagen: 14,5 Milliarden Euro 2023 und 2024

Seit dem Förderstart am 1.3.2023 bis zum 31.12.2023 wurden der Ministerin zufolge Förderzusagen in Höhe von rund 7,6 Milliarden Euro erteilt. 47.734 Wohneinheiten wurden gefördert und Gesamtinvestitionen von mehr als 17 Milliarden Euro angestoßen.

Im Jahr 2024 habe es für das KFN-Programm Förderzusagen in Höhe von rund 6,9 Milliarden Euro gegeben. Insgesamt wurden so Investitionen von 18,4 Milliarden Euro angestoßen und 47.247 neue Wohnungen gefördert.

Chronologie: KFN-Programm und Förderstopps

Die "Stufe eins" der Neuausrichtung der Neubauförderung ging am 1.4.2022 als Programm "EH40" an den Start. Bereits Stunden nach dem Start gab es kurz vor Ende der Antragsfrist einen Antragsstopp, da die Fördermittel in Höhe von einer Milliarde Euro ausgeschöpft waren.

Vom Förderstopp betroffen waren alle KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau (EH/EE 55), Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau (EH/EE 40) und Energetische Sanierung.

Am 21.4.2022 wurde in "Stufe zwei" das Programm "EH40-Nachhaltigkeit" für Neubauten nach dem Standard "EH40-Plus mit QNG" auf den Weg gebracht – das lief Ende 2022 aus. Unterstützt wurden EH40-Neubauten, die zudem die Voraussetzungen für ein Qualitätssiegel erfüllten. Das Volumen für den Förderzeitraum betrug 500 Millionen Euro.

Das überarbeite KfW-Programm KFN ("Stufe drei") sollte eigentlich im Januar 2023 starten, wurde aber auf den 1.3.2023 verlegt. Am 14.12.2023 folgte der bisher letzte Förderstopp. Im Februar 2024 lief das Programm wegen der hohen Nachfrage wieder an.

Verantwortet werden die KfW-Neubauprogramme seit Anfang 2023 vom Bundesbauministerium. Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde am 25.1.2023 vorgestellt.

Energie-Effizienz-Experten für Bundesförderprogramme


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dpa