KfW-Programm KFN

Bessere Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau


Bessere Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau

Das KfW-Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) wird gut angenommen – jetzt hat der Bund die Konditionen noch einmal verbessert. Wer die Anträge stellen kann und wie viel Geld möglich ist.

Das Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) wurde kurz vor dem Regierungswechsel im Februar noch um 300 Millionen Euro aufgestockt. Zum 23.9.2025 hat das Bundesbauministerium unter der neuen Leitung von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) die Zinsverbilligung für Bauherren "noch ein gutes Stück nach oben" gezogen, wie sie sagte.

Mit dem KFN-Programm wurden seit dem Start 2023 laut Ministerium bereits zirka 115.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert. Geld gibt es für den Neubau und den Ersterwerb energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude und zusätzliche Unterstützung für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 hatte das Finanzministerium im März 2025 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung genehmigt, um einen Förderstopp zu verhindern. Der erste offizielle Bundeshaushalt mit Bauetat der schwarz-roten Koalition wurde am 18.9.2025 verabschiedet.

KfW-Programm KFN – Wohngebäude: Formulare und Downloads

Bereits zum 1.9.2025 wurden die Förderbedingungen für das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) nachgebessert.

Zinsverbilligte Kredite: Bis zu 150.000 Euro pro Wohnung

Gefördert werden der Neubau und Erstkauf von Gebäuden mit dem Standard Effizienzhaus 40 (EH40). Das heißt, der Energiebedarf der Immobilie darf maximal 40 Prozent des Bedarfs eines Standardhauses betragen. Zudem müssen die spezifischen Grenzwerte für Treibhausgasemissionen unterschritten werden.

Mit dem QNG-Qualitätssiegel sind bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich, ohne QNG bis zu 100.000 Euro pro Wohnung.

Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen. Sie können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei der Hausbank beantragen. Zuschüsse für Investitionen erhalten nur Kommunen und Landkreise, auch für den Bau von Wohnungen. Die Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Tagesaktuelle Zinskonditionen können bei der KfW eingesehen werden

Chronologie: KFN-Programm und Förderstopps

Die "Stufe eins" der Neuausrichtung der Neubauförderung ging am 1.4.2022 als Programm "EH40" an den Start. Bereits Stunden nach dem Start gab es einen Antragsstopp, da die Fördermittel in Höhe von einer Milliarde Euro ausgeschöpft waren. Betroffen waren alle KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau (EH/EE 55), Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau (EH/EE 40) und Energetische Sanierung.

Am 21.4.2022 wurde in "Stufe zwei" das Programm "EH40-Nachhaltigkeit" für Neubauten nach dem Standard "EH40-Plus mit QNG" auf den Weg gebracht – das Programm lief Ende 2022 aus. Unterstützt wurden EH40-Neubauten, die zudem die Voraussetzungen für ein Qualitätssiegel erfüllten. Das Volumen für den Förderzeitraum betrug 500 Millionen Euro.

Das überarbeite KfW-Programm KFN ("Stufe drei") ging am 1.3.2023 an den Start. Am 14.12.2023 folgte der bisher letzte Förderstopp. Im Februar 2024 lief das Programm wegen der hohen Nachfrage wieder an.

Verantwortet werden die KfW-Neubauprogramme seit Januar 2023 vom Bundesbauministerium. Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde am 25.1.2023 vorgestellt.

Energie-Effizienz-Experten für Bundesförderprogramme

Bauministerium als zentrales Investitionsressort?

"Viele Messpunkte deuten auf eine Erholung im Wohnungsbau hin. Diesen Aufschwung wollen wir befeuern", wird Hubertz in der Mitteilung aus dem Bauministerium zur Nachbesserung am KFN-Programm zitiert. Zusammen mit der geplanten befristeten Fördermöglichkeit für den EH 55-Standard zur Aktivierung des Bauüberhangs und dem Bauturbo setze der Bund gute Rahmenbedingungen für Bauherren.

Bei der ersten Lesung zum Haushalt 2026 am 23.9.2025 bezeichnete sie ihr Ministerium als "zentrales Investitionsressort". Im Regierungsentwurf ist für das Bauministerium ein Rekordetat von 7,6 Milliarden Euro vorgesehen. Dazu kommen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Ministerin hob vor allem die Programme "Jung kauft Alt" und den Nachfolger für das alte Baukindergeld "WEF" für die junge Generation hervor.

Hubertz sagte aber auch: "Geld allein reicht nicht." Daher würden die Fördermittel nicht mit der Gießkanne ausgegeben, sondern es werde mit dem Bauturbo auf schnellere Verfahren gesetzt. Eine weitere Reform des Baugesetzbuches werde kommen, kündigte sie an.


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dpa