KfW-Förderung für Wohneigentum aus dem Bestand optimiert
Knapp zwei Millionen alte Wohnhäuser stehen leer in Deutschland. Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" fördert deshalb gezielt Familien beim Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden mit zinsverbilligten Krediten aus Bundesmitteln.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
Damit das Programm attraktiver wird, verbessert die Bundesregierung nun die Förderkonditionen deutlich: Neben besseren Zinsbedingungen werden die Sanierungsanforderungen abgesenkt. Die neuen Konditionen gelten ab dem 23.10.2025.
KfW-Förderung: Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard kaufen und sich verpflichten, das Gebäude energetisch zu sanieren.
Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind, nicht überschreiten.
Die Familie muss ein Haus oder eine Wohnung kaufen und dann auch selbst bewohnen (mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote). Es gibt keine Förderung, wenn man ein altes Haus zu einer Ferienwohnung umbaut oder vermietet. Die Zweckbindung gilt für fünf Jahre.
Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder sie genehmigt wird, hängt von der Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
- Förderung gibt es auch für ein Kind, das am Tag der Antragstellung 18 Jahre alt wird.
- Förderung gibt es nicht für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Sanierungen: Das gilt ab dem 23. Oktober
Die Bestandsimmobilie muss bei Antragstellung in die Energieeffizienzklasse F, G oder H (gemäß Energieausweis) eingestuft sein. Das geförderte selbstgenutzte Wohneigentum muss ab Antragstellung am 23.10.2025 innerhalb eines Zeitraumes von 4,5 Jahren nicht mehr auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 70 EE saniert werden – es reicht nun der Standard Effizienzhaus 85 EE.
Das soll für eine deutliche Entlastung bei den Sanierungskosten sorgen. Für Fälle, bei denen das Gebäude aufgrund der baulichen Struktur nicht auf das vorgegebene Zielniveau saniert werden kann, wird eine alternative Regelung eingeführt. Damit müssen Familien keine Sorgen haben, dass die ganze Förderung rückabgewickelt wird, sollte nur ein Teil der energetischen Anforderungen erreicht werden können.
Für denkmalgeschützte Gebäude gilt das energetische Niveau "Effizienzhaus Denkmal EE". Dabei darf der Primärenergiebedarf pro Jahr maximal 160 Prozent des Wertes betragen, der für ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt.
Förderkredite: noch mehr Zinsverbilligung
Für den Kauf einer Bestandsimmobilie können bei einem Kind bis zu 100.000 Euro bei der Hausbank beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich. Die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden.
Ab dem 23.10.2025 gilt bei "Jung kauft Alt" ein Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent (vorher 1,71 Prozent) pro Jahr bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung. Rechenbeispiele aus dem Bundesbauministerium:
Status Quo (Stand: 16.10.2025)
"Die Familie mit zwei Kindern erhält einen Kreditbetrag von max. 125.000 Euro zu einem Endkundenzins von 1,71 Prozent p. a. bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für "Jung kauft Alt" rund 2,0 Prozent unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 18.000 Euro."
Ersparnis ab dem 23.10.2025
"Die Familie mit zwei Kindern erhält einen Kreditbetrag von max. 125.000 Euro zu dem attraktiven Endkundenzins von 1,12 Prozent p. a. bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für "Jung kauft Alt" rund 2,5 Prozent unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 22.500 Euro."
"Jung kauft Alt": Kombination mit Förderprogrammen
Das Programm "Jung kauft Alt" ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124). Auch eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Für die Sanierung können zusätzlich zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden – wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von dem erreichten energetischen Niveau.
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Wohneigentum im Bestand: Hintergrund zur Förderung
Der Bedarf an Förderung von Wohneigentumserwerb im Bestand ist groß. Im September 2024 startete deshalb das KfW-Programm "Jung kauft Alt". Der Haushaltsausschuss im Bundestag gab die Mittel dafür am 7.8.2024 frei.
Zum 1.1.2025 wurde die Förderrichtlinie erstmals angepasst. Damit wurde auch der Kauf von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Häusern möglich. In Deutschland sind rund zehn Prozent des Gebäudebestandes denkmalgeschützt.
"Wir haben in den vergangenen Monaten aufmerksam zugehört", sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) nach der jüngsten Verbesserung der Zins- und Förderkonditionen bei "Jung kauft Alt" im Oktober 2025. Viele Familien hätten zurückgemeldet, dass sie sich eine so große Sanierung zunächst nicht zugetraut haben. "Um die Hemmschwelle abzusenken, muss nun innerhalb von 4,5 Jahren nach Erwerb des Eigentums nur noch auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Man spart also nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Aufwand."
KfW-Programm "Jung kauft Alt": Weitere Informationen und Antragsvoraussetzungen
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