München bekommt seine Skyline – Kläger unterliegen
Nach dem Verwaltungsgericht München hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) am 19. Januar bestätigt, dass das Bürgerbegehren "Hochhausstop", das zwei neue 155 Meter hohe Gebäude in der Stadt verhindern will, nicht zulässig ist. Die Fragestellung sei nicht bestimmt genug "und darf deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein", so die Begründung. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Bürgerbegehren: Was der VGH Bayern bemängelt
Vertreter des Bündnisses hatten bei der Stadt Unterschriftenlisten vorgelegt, um die Bürger über folgende Frage entscheiden zu lassen: "Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?"
Die Stadt hatte ein Bürgerbegehren zu dieser Frage als unzulässig zurückgewiesen. Ein Eilantrag der Hochhausgegner gegen diese Entscheidung scheiterte im Oktober 2025 am Verwaltungsgericht in München.
Mit einem Bürgerbegehren könnten zwar auch Grundsatzentscheidungen über ein Bauvorhaben abgefragt werden, argumentierte der VGH Bayern. Für die abstimmenden Bürger müsse sich aber schon aus der Frage ergeben, zu welchen Maßnahmen die Stadt im Falle des Erfolgs eines Bürgerentscheids verpflichtet wäre. Das sei hier nicht der Fall.
Zudem hätten die Initiatoren in der Frage bewusst nicht erwähnt, dass es für das Vorhaben ein Bebauungsplanverfahren gebe, begründete das Gericht den Beschluss. Der Stadtrat hatte am 26.11.2025 mit großer Mehrheit den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Areals gebilligt. Mit einer Veröffentlichung des Bebauungsplans im Amtsblatt wird der Satzungsbeschluss rechtskräftig.
Hochhausprojekt: Hintergrund des Rechtsstreits
Geplant sind zwei bis zu 155 Meter hohe Zwillingstürme mit 1.180 Wohnungen in einem komplett neuen Quartier auf einem 8,7 Hektar großen Areal rund um die denkmalgeschützte Paketposthalle am Hirschgarten. Investor ist die Büschl-Unternehmensgruppe. Ein Entwurf liegt vom Schweizer Architekturbüro Herzog & de Meuron vor.
Der Münchner Stadtrat hatte sich im Februar 2025 für das Neubauprojekt ausgesprochen und am 30.4.2025 einen Bürgerentscheid dagegen abgelehnt, mit der Begründung, dieser verstoße gegen die kommunale Planungshoheit. Gegen diese Ablehnung haben die Initiatoren dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Erster Vorsitzender des Vereins ist der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper, der auch gegen ein Wohngroßprojekt im Nordosten der Landeshauptstadt kämpft.
Hochhausgegner: "Anziehungskraft auf Spekulanten"
München ist traditionell zurückhaltend beim Bau von Hochhäusern. Bislang galt die Maxime, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen Münchens, sein dürfen. Dieses Limit geht auf einen hauchdünn gewonnenen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 zurück, der allerdings nur ein Jahr lang rechtliche Bindung hatte.
Der damalige Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), der Hochhäuser einst nicht generell ablehnte, unterstützt die Hochhausgegner. Er kritisiert insbesondere, dass der Stadtrat ohne erneute Anhörung der Bürger die damalige 100-Meter-Grenze ad acta legen will.
"Wir meinen, was die Bürger entschieden haben, dürfen auch nur die Bürger wieder zurücknehmen", betonen die Hochhaus-Gegner. Die geplanten Hochhäsuer wären ein "Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt". Die Türme seien weder im Bau noch im Betrieb ökologisch nachhaltig und heizten wegen der Anziehungskraft auf Spekulanten die Preise auf dem umkämpften Wohnungsmarkt weiter an.
München: Alte Diskussion um neue Hochhäuser
Zwei Studien von 1977 und 1995 empfahlen einen zurückhaltenden Umgang, eine neuere Studie aus dem Jahr 2020 zeigte, wo und wie neue Hochhäuser im Münchner Stadtgebiet denkbar wären.
Im Zuge der jüngsten Hochhausstudie (2023) entschied der Stadtrat, Hochhäuser auf einige Gebiete zu begrenzen und dabei bestimmte Kriterien einzuhalten sowie im Einzelfall zu prüfen. Das nun geplante Neubauprojekt brachte wieder Bewegung in die Debatte.
Schon jetzt gibt es in München Gebäude, die höher sind als die magischen 100 Meter: Das Hypo-Hochhaus in Bogenhausen von 1981 ist nach Angaben der Stadt 114 Meter hoch, 101 Meter misst das BMW-Hochhaus in Milbertshofen von 1972. Keinen Anstoß erregte der 291 Meter hohe Olympiaturm, der allerdings kein Hochhaus ist. Aus dem Jahr des Bürgerbegehrens 2004 stammen außerdem die 126 und 113 Meter hohen "Highlight Towers" in Schwabing-Freimann.
Hochhausgegner in München wollen weiterkämpfen
Das Bündnis "Hochhausstop" kündigte nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof an, man werde nun den Satzungsbeschluss "eingehend prüfen und danach entscheiden, wie wir weiter für den Erhalt unserer weltberühmten und beliebten Stadtsilhouette eintreten und weiterkämpfen können". Sie wollen die geplanten Doppeltürme auf höchstens 60 Meter eindampfen.
Ex-Oberbürgermeister Ude sagte, die Bürger hätten sich 2004 gegen den Bau solcher Hochhäuser entschieden. Dass der Stadtrat sich davon verabschiedet und nun auch noch eine erneute Entscheidung der Bürger abgelehnt habe sei eine "dreiste Bevormundung der Münchner Bürger - Gerichtsurteile hin oder her".
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