Satzungsbeschluss für Bebauungsplan verabschiedet

Hochhäuser für München unter Vorbehalt genehmigt


München: Stadtrat stimmt Bebauungsplan für Hochhäuser zu

Der Münchner Stadtrat hat sich für die neuen Hochhäuser entschieden – es sollen mit 155 Metern die höchsten der Stadt werden. Die Gegner wollen das Vorhaben noch vor Gericht stoppen. Eine Entscheidung wird im Dezember erwartet.

München hat den Weg für ein umstrittenes Neubauprojekt mit zwei markanten Hochhäusern freigemacht. Die Vollversammlung des Stadtrates billigte am 26. November mit großer Mehrheit den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Areals rund um die denkmalgeschützte Paketposthalle am Hirschgarten. Vertreter des Bürgerbegehrens "Hochhausstop" versuchen das Vorhaben noch vor Gericht zu stoppen.

Die Hochhausgegner haben bereits eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht München hatte im Oktober 2025 in einem Eilverfahren entschieden (M 7 E 25.3823), dass keine einstweilige Anordnung gegen einen Bebauungsplan erlassen wird.

Die Entscheidung über die daraufhin eingelegte Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird für die kommenden Wochen erwartet. Bis dahin ist die Stadt verpflichtet von der Veröffentlichung des Bebauungsplans im Amtsblatt abzusehen. Mit der Veröffentlichung wird der Satzungsbeschluss erst rechtskräftig.

Hochhausprojekt: Hintergrund des Rechtsstreits

Geplant sind zwei bis zu 155 Meter hohe Zwillingstürme mit 1.180 Wohnungen in einem komplett neuen Quartier auf dem 8,7 Hektar großen Areal. Investor ist die Büschl-Unternehmensgruppe. Ein Entwurf liegt vom Schweizer Architekturbüro Herzog & de Meuron vor.

Der Münchner Stadtrat hatte sich im Februar 2025 für das Neubauprojekt ausgesprochen und am 30.4.2025 einen Bürgerentscheid dagegen abgelehnt, mit der Begründung, dieser verstoße gegen die kommunale Planungshoheit.

Gegen diese Ablehnung haben die Initiatoren dann Klage eingereicht. In einem Eilverfahren sollte verhindert werden, dass der Bebauungsplan vor der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Kraft tritt.

Die Hochhausgegner argumentieren, dass Hochhäuser nicht ins Stadtbild passten und der falsche Weg zur Linderung der Wohnungsnot seien. Sie wollen die geplanten Doppeltürme auf höchstens 60 Meter eindampfen. Erster Vorsitzender des Vereins ist der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper, der auch gegen ein Wohnungsbaugroßprojekt im Nordosten der Landeshauptstadt kämpft.

Hochhausgegner: "Anziehungskraft auf Spekulanten"

München ist traditionell zurückhaltend beim Bau von Hochhäusern. Bislang galt die Maxime, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen Münchens, sein dürfen. Dieses Limit geht auf einen hauchdünn gewonnenen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004 zurück, der allerdings nur ein Jahr lang rechtliche Bindung hatte.

Der damalige Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), der einst Hochhäuser nicht generell ablehnte, unterstützt nun die Hochhausgegner. Er kritisiert insbesondere, dass der Stadtrat ohne erneute Anhörung der Bürger die damalige 100-Meter-Grenze ad acta legen will.

"Wir meinen, was die Bürger entschieden haben, dürfen auch nur die Bürger wieder zurücknehmen", betonen die Hochhaus-Gegner. Die geplanten Wolkenkratzer auf dem Areal um die denkmalgeschützte Paketposthalle wären ein "Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt". Die Türme seien weder im Bau noch im Betrieb ökologisch nachhaltig und heizten wegen der Anziehungskraft auf Spekulanten die Preise auf dem umkämpften Wohnungsmarkt weiter an.

München: Alte Diskussion um Hochhäuser

Zwei Studien von 1977 und 1995 empfahlen einen zurückhaltenden Umgang, eine neuere Studie aus dem Jahr 2020 zeigte, wo und wie neue Hochhäuser im Stadtgebiet denkbar wären. Im Zuge der jüngsten Hochhausstudie (2023) entschied der Stadtrat, Hochhäuser auf einige Gebiete zu begrenzen und dabei bestimmte Kriterien einzuhalten sowie im Einzelfall zu prüfen. Das nun geplante Neubauprojekt brachte wieder Bewegung in die Debatte. 

Schon jetzt gibt es in München Gebäude, die höher sind als die magischen 100 Meter: Das Hypo-Hochhaus in Bogenhausen von 1981 ist nach Angaben der Stadt 114 Meter hoch, 101 Meter misst das BMW-Hochhaus in Milbertshofen von 1972. Keinen Anstoß erregte der 291 Meter hohe Olympiaturm, der allerdings kein Hochhaus ist. Aus dem Jahr des Bürgerbegehrens 2004 stammen außerdem die 126 und 113 Meter hohen "Highlight Towers" in Schwabing-Freimann.

München Hochhausstudie 2023 (Download)

Neues Bürgerbegehren? Zweifel an der Zulässigkeit

Das Verwaltungsgericht München äußerte in dem Eilverfahren wie die Stadtverwaltung "erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens", wie ein Sprecher mitteilte. Die Richter bemängelten, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens, über die die Wähler letztlich an der Urne abstimmen müssten, nicht konkret genug sei und die Bürger nicht ausreichend die Folgen ihrer Abstimmung erkennen könnten.

Letztlich würde es wohl darauf hinauslaufen, dass das gesamte Planungsverfahren eingestellt werden müsste und auf dem frühen Postareal bis auf weiteres keinerlei Bebauung erfolgen würde, sollten sich die Gegner durchsetzen können.


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dpa

Schlagworte zum Thema:  Wohnungsnot , Wohnungsbau , Stadtentwicklung
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