Finanzminister Klingbeil stellt Etat für Bauen und Wohnen vor

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Beschlossen wurden auch die Eckwerte des Haushalts 2026 und die Finanzplanung bis 2029.
Insgesamt sind 503 Milliarden Euro eingeplant. Im Einzelplan 25 für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sind für das Haushaltsjahr 2025 Gesamtausgaben in Höhe von rund 7,4 Milliarden Euro (2024: 6,7 Milliarden Euro) und für 2026 zirka 7,6 Milliarden Euro veranschlagt.
Als Nächstes wird über die Pläne im Bundestag und im Bundesrat debattiert.
Einzelplan 25: Aufteilung der Ausgaben
Für den Sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung werden Mittel in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro jährlich ab 2025 direkt im Kernhaushalt bereitgestellt. "Bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Erst sei der Bauturbo gezündet worden, jetzt lege man mit dem Investitionsturbo nach.
Zusätzlich werden aus dem neuen SondervermögenInfrastruktur und Klimaneutralität im Jahr 2025 rund 327 Millionen Euro für Wohnungsbauprogramme zur Verfügung gestellt – die darin ausgebrachten Programme werden perspektivisch zu zwei Themenbereichen "Neubau" und "Sanierung" zusammengeführt. Für Förderungen im Baubereich ist ein Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen.
Die wichtigsten Investitionen des BMWSB im Überblick:
- Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Milliarden Euro bereit, für 2026 vier Milliarden Euro, für 2027 fünf Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm "Junges Wohnen".
- Die Programmmittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (2025 und 2026 je 1,1 Milliarden Euro), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (2025 und 2026 je 650 Millionen Euro) und "Wohneigentumsförderung für Familien" (2025 und 2026 je 250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen ausgebracht werden.
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind die Mittel für die Sanierungsprogramme "Jung kauft Alt" (2025 und 2026 je 350 Millionen Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro).
- Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel 2026 auf eine Milliarde Euro, 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und 2029 auf knapp 1,6 Milliarden Euro.
- Das Programm "Energetische Stadtsanierung" im Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll reaktiviert werden mit Mitteln in Höhe von jeweils 75 Millionen Euro für 2025 und 2026.
- Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der vorigen Legislatur beschlossen. Die Mittel dafür werden jetzt gesichert. Für 2025 sind 12,5 Millionen Euro und für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.
Bundeshaushalt 2025 und Eckwerte 2026: Der Zeitplan
Der Bundeshaushalt 2025 soll vor der Sommerpause Mitte Juli das erste Mal im Bundestag beraten werden, heißt es aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Der Beschluss ist für Mitte September geplant.
Der Haushalt für 2026 ist nicht ganz so eilig: Hier beschließt das Kabinett erst einmal nur Eckwerte, der genaue Plan soll am 30. Juli beraten werden. Wenn alles glattgeht, könnte der Bundestag den Etat 2026 Mitte Dezember beschließen.
BMF: Regierungsentwurf 2025 interaktiv aufbereitet
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