Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 19.12.2025 das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz 2026 gebilligt.
Nachdem der Bundespräsident das Haushaltsgesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, kann es mit Wirkung zum 1.1.2026 in Kraft treten.
Etat des Bauministeriums 2026: Überblick
Der Etat des Bauministeriums (Einzelplan 25) hat insgesamt ein Volumen von knapp 13 Milliarden Euro – das ist ein Plus von rund acht Prozent gegenüber 2025.
Das Budget setzt sich zusammen aus Ausgaben in Höhe von 7,7 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro. Zusätzliche Programmmittel liegen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 875 Millionen Euro und im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK): 3,4 Milliarden Euro.
Für den sozialen Wohnungsbau sind vier Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant – 2026 sollen davon 2,65 Milliarden Euro ausgabenwirksam werden.
Die wichtigsten Investitionen aus Einzelplan 25 und Sondervermögen auf einen Blick:
- Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von vier Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 fünf Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm "Junges Wohnen".
- Die Mittel für die Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" (1,1 Milliarden Euro), "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)" (650 Millionen Euro), das im Juli 2025 noch einmal verbessert und verlängert wurde, und "Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)" (250 Millionen Euro) – auch bekannt als Nachfolger für das Baukindergeld – sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
- 800 Millionen Euro für die Aktivierung des Bauüberhangs (Förderung EH55-Standard mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien).
- Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Mittel für die Sanierungsprogramme "Jung kauft Alt" (350 Millionen Euro) und "Gewerbe zu Wohnen" (soll 2026 neu kommen: 360 Millionen Euro).
- 50 Millionen Euro für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen
- 24,9 Millionen Euro gibt es für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
- Für die paritätische Finanzierung des Wohngeldes sieht der Bund Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,27 Milliarden Euro vor. Weitere Ausgaben in diesem Kapitel betreffen die Ausfinanzierung des Baukindergeldes (808 Millionen Euro) und die Wohnungsbauprämie (220 Millionen Euro).
- Die Städtebauförderung (Verpflichtungsrahmen) wird 2026 auf eine Milliarde Euro angehoben, 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro.
- Das Programm Energetische Stadtsanierung wird im KTF mit 75 Millionen Euro fortgeführt.
- Die Mittel für die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen sind gesichert: 15 Millionen Euro für 2026.
Bundeshaushalt 2026: Gesetzgebungsverfahren
Mit dem Beschluss des Kabinetts am 30.7.2025 startete das parlamentarische Verfahren für den Bundeshaushalt 2026 und die aktualisierte Finanzplanung bis 2029. Am 23. September begann die viertägige erste Lesung im Bundestag.
Der Haushaltsausschuss beschloss den Etat am 14.11.2025 mit Änderungen und den Wirtschaftsplan für den KTF. Die abschließende Beratung in der vom Ausschuss geänderten Fassung fand am 28.11.2025 in dritter Lesung statt.
Der Bundestag hat am 28.11.2025 in zweiter und dritter Lesung den Bundeshaushalt für 2026 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung vom 14. November beschlossen. Verabschiedet wurde auch der Wirtschaftsplan für den KTF.
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