"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die Förderbank KfW haben Ende November 2025 nach einem Förderstopp im Jahr 2023 das Programm "Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432" wieder aufgenommen.
Unterstützt werden Kommunen und Partner beim klimagerechten Umbau von Quartieren mit dem Ziel zur Klimaneutralität bis 2045. Für 2026 standen 75 Millionen Euro bereit. Nun meldet das Ministerium, dass die Mittel für Neuanträge bereits ausgeschöpft sind.
Diese Anträge können noch mit Zusagen rechnen
Ab sofort können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bei der KfW eingegangene Anträge werden noch geprüft.
Zusagen können bei Förderfähigkeit weiterhin erteilt werden, heißt es in der Mitteilung – allerdings nur, soweit entsprechende Bundesmittel noch zur Verfügung stehen.
Bereits bewilligte Zuschüsse sind von dem Antragsstopp nicht betroffen.
Als Grund für die leeren Fördertöpfe wird die anhaltend hohe Nachfrage von Kommunen, kommunalen Unternehmen und weiteren Akteuren genannt. Sie können Zuschüsse von bis zu 75 Prozent, in Haushaltsnotlagen bis zu 90 Prozent erhalten.
Der Zuschuss kann an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure, zum Beispiel an Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Wohneigentümergemeinschaften weitergegeben werden.
KfW-Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432": Informationen
Quartiersansatz bei Minderung von CO2-Austoß
"Wir unterstützen Kommunen, Gebäudeeigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei, ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe", erklärte Bauminsterin Verena Hubertz (SPD) bei Wiederaufnahme des Programms am 26.11.2025.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor vorgenommen, den Quartiersansatz zu stärken. Dort heißt es wörtlich: "Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken."
Die Neuauflage des Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" war Teil davon.
"Energetische Stadtsanierung": Hintergrund
Erststart des KfW-Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" war im Jahr 2011. Zwischen dem 1.4.2021 und dem 30.6.2022 wurden die geförderten Themen auf grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität ausgeweitet; die Zuschüsse wurden von 65 Prozent auf 75 Prozent erhöht.
Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die im Jahr 2023 veröffentlicht wurde, zeigt für den Zeitraum 2018 bis 2022, wie die Kommunen das Programm umgesetzt haben – in Altbauquartieren und Wohnsiedlungen.
Im Dezember 2023 wurde das Teilprogramm 432 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt gestoppt, ebenso wie die Förderkredite (KfW-Programme 201/202) zur "Energetischen Stadtsanierung". Für 2024 standen keine weiteren Mittel zur Verfügung.
Nach dem Neustart im November 2025 wurden für die Jahre 2025 und 2026 – vorbehaltlich der Haushaltbeschlüsse – schließlich jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
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