Neustart für KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung"
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die staatliche Förderbank KfW nehmen das Programm "Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432" wieder auf. Unterstützt werden damit Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren mit dem Ziel zur Klimaneutralität bis 2045.
Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.
"Wir unterstützen Kommunen, Gebäudeeigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei, ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe", erklärte Bauminsterin Verena Hubertz (SPD) – "vor Ort zeigen sich viele effiziente Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern."
Minderung von CO2-Austoß im Fokus
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor vorgenommen, den Quartiersansatz zu stärken. Dort heißt es wörtlich: "Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken."
Die Neuauflage des Förderprogramms ist Teil davon. Im Vordergrund steht die Minderung des CO2-Austoßes – städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte sollen mit einbezogen werden.
Berücksichtigt werden auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien. Außerdem soll das Programm laut BMWSB in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranbringen.
Anträge ab dem 26. November wieder möglich
Ab sofort können Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure erneut Förderanträge bei der KfW stellen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums vom 26.11.2025. Im Rahmen des Programms erhalten geförderte Kommunen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent, in Haushaltsnotlagen bis zu 90 Prozent.
Insgesamt stehen für das Programm die Jahre 2025 und 2026 – vorbehaltlich des Beschlusses des neuen Haushaltes, der am 28. November verabschiedet werden soll – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Einen Antrag stellen können unter anderem:
- kommunale Gebietskörperschaften
- deren Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Die können den Zuschuss weitergeben an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure, zum Beispiel an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Wohneigentümergemeinschaften.
"Energetische Stadtsanierung": Hintergrund
Start des KfW-Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" war im Jahr 2011. Zwischen dem 1.4.2021 und dem 30.6.2022 wurden die geförderten Themen auf grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität ausgeweitet; die Zuschüsse wurden von 65 Prozent auf 75 Prozent erhöht.
Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die im Jahr 2023 veröffentlicht wurde, zeigt für den Zeitraum 2018 bis 2022, wie die Kommunen das Programm umgesetzt haben – in Altbauquartieren und Wohnsiedlungen.
Im Dezember 2023 wurde das Teilprogramm 432 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt gestoppt, ebenso wie die Förderkredite (KfW-Programme 201/202) zur "Energetischen Stadtsanierung". Für 2024 standen dafür keine weiteren Mittel zur Verfügung.
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