Mietrecht: Die Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert

Die Ampel-Parteien SPD und FDP haben sich nach langem Ringen auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt – die wurde 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Damit soll auf die schwierige Situation in vielen Wohnungsmärkten reagiert werden.

Die Regierungspartner SPD und FDP haben am 10.4.2024 zum Mietrecht eine Einigung erzielt. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird bis 2029 verlängert.

Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe aber noch keines der innerhalb der Ampel vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, kritisierten im Februar 2024 die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese. Die Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung. Buschmann ist für das Mietrecht zuständig.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Mieterschutz im Koalitionsvertrag: SPD will mehr Reformen

Die SPD-Fraktion besteht nach der Einigung auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse auf weitere Reformen zum Schutz von Mietern. Im Koalitionsvertrag gebe es noch mehrere weitere Versprechen etwa zur Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen oder zur Wohngemeinnützigkeit, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, in Berlin. Die SPD wolle alle diese Punkte umgesetzt sehen: "Ich gehe davon aus, dass die FDP vertragstreu ist und den Koalitionsvertrag hat sie ja mit uns unterschrieben."

In dem Vertrag hatten SPD, Grüne und FDP im Jahr 2021 vereinbart, die Mietpreisbremse zu verlängern und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in angespannten Märkten auf elf Prozent in drei Jahren abzusenken. Außerdem soll eine neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt werden, mit der Wohnungsunternehmen steuerliche Vorteile bekommen, die preisgünstigen Wohnraum für Menschen mit wenig Geld bereitstellen. Die SPD hatte zuletzt mehrfach kritisiert, Buschmann gehe diese Reformen nicht schnell genug an.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hatte den Kollegen bereits im Januar 2023 zu mehr Eile bei der Mietpreisbremse gedrängt – "Gut wäre, wenn dafür nicht erst der Frühling über uns hereinbrechen muss", sagte die SPD-Politikerin damals dem "Spiegel". Die Gesetzgebungsverfahren seien nicht gerade komplex, erklärte Geywitz vor einem Jahr dem Nachrichtenmagazin. Ein Entwurf liege nach ihrer Kenntnis bereits vor.

Koalitionsvertrag 2021 aus Immobiliensicht

Mietpreisbremse: Erstmals im Jahr 2020 verschärft

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubau, Sanierung oder wenn die Miete des Vormieters höher war. Die Vorschriften wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn greift seit dem 1.4.2020. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Zudem erhielten Städte und Gemeinden mit der Gesetzesänderung bis zum 31.12.2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Die SPD-Fraktionsvizes Hubertz und Wiese machen nach eigenen Angaben auch deshalb Druck auf Buschmann, weil die Landesverordnungen zum Teil eine kürzere Geltungsdauer haben als die bundesgesetzliche Regelung. So läuft die Mietpreisbremse in Berlin bereits am 31.5.2025 aus, in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen schon Ende Juni 2025.

Verlängerung der Mietpreisbremse: Haus & Grund will klagen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke am 10. April in der "Bild"-Zeitung an. Die Karlsruher Richter hätten schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war – "Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch", sagte Warnecke. Die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot massiv verschärft.

Geywitz reagierte gelassen auf die Ankündigung. Sie gehe davon aus, dass das Justizministerium die Verlängerung "hinreichend gründlich" geprüft habe, sagte die Ministerin im "rbb24 Inforadio". Das BVerfG hatte 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.

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