Gesetzgebung: Geywitz macht Druck bei Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll erneut verlängert und nachgeschärft werden. Darauf haben sich die Ampel Parteien im Koalitionsvertrag 2021 geeinigt. Passiert ist bisher nichts. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) fordert jetzt mehr Tempo im Gesetzgebungsverfahren.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat das zuständige Justizministerium zu mehr Eile bei der Mietpreisbremse gedrängt. Es sei höchste Zeit, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Schritte angehe – "Gut wäre, wenn dafür nicht erst der Frühling über uns hereinbrechen muss", sagte die SPD-Politikerin dem "Spiegel".

Mietpreisbremse: Gesetzentwurf liegt laut Geywitz vor

Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis ins Jahr 2029 zu verlängern und die sogenannte Kappungsgrenze zu senken. Sie deckelt die Bestandsmieten in als besonders aufgeheizt geltenden Wohnungsmärkten. Beide Gesetzgebungsverfahren seien nicht gerade komplex, sagte Geywitz dem Nachrichtenmagazin. Ein Entwurf liege nach ihrer Kenntnis bereits vor. "Im Prinzip müssen da nur zwei Zahlen getauscht werden."

Die Ministerin zeigte sich außerdem offen dafür, dass Indexmieten künftig gedeckelt werden. Sie seien an die Inflation gekoppelt, was Mieter in Zeiten steigender Verbraucherpreise besonders belaste. Geywitz könne sich vorstellen, Indexmieten an die allgemeine Mietpreisentwicklung zu koppeln oder auch hier eine Kappungsgrenze festzulegen, heißt es in dem Bericht. "Das steht aber nicht im Koalitionsvertrag, und die FDP sieht keinen Handlungsbedarf."

Koalitionsvertrag 2021 aus Immobiliensicht

Mietpreisbremse: Erstmals im Jahr 2020 verschärft

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt. Seitdem können die Bundesländer Gebiete festlegen, in denen die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt ist. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Die Vorschriften wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) der Großen Koalition stellte 2019 einen Evaluierungsbericht zur Mietpreisbremse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor. Fazit: Diese verlangsame den Anstieg der Mieten in den von ihr erfassten Gebieten moderat. Der Effekt liege in einer Größenordnung von zwei bis vier Prozent, heißt es in der Studie, in der Erkenntnisse empirischer Studien zusammengefasst und Ergebnisse der DIW-Auswertungen dargestellt sind.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn trat am 1.4.2020 in Kraft. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Zudem erhielten Städte und Gemeinden mit der Gesetzesänderung bis zum Jahr 2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.


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