Bauminister geben "Go" für Muster-Holzbau-Richtlinie
Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen haben die Länderbauminister die neue Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauR) einstimmig beschlossen, wie Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am 24.10.2024 mitteilte. Das Bauen mit Holz soll damit künftig einfacher und gleichzeitig der Brandschutz gewahrt werden.
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) muss der Neuregelung noch zustimmen.
Holztafelbauweise: Anwendungsbereich wird ausgeweitet
Mit der Novelle wird der Anwendungsbereich auf sogenannte Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 ausgeweitet: Künftig dürfen zum Beispiel auch größere Mehrfamilienhäuser unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise – dabei werden Holzelemente im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle zusammengesetzt – errichtet werden. Bisher war das nur in Massivholzbauweise erlaubt. Die Richtlinie soll außerdem für Sonderbauten wie etwa Schulen gelten.
"Die Änderung macht den Bau kostengünster und stärkt die serielle Vorfertigung", sagte Scharrenbach. Auch ein höherer Anteil von sichtbaren Holzoberflächen wird zugelassen.
Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz muss die neue Muster-Holzbau-Richtlinie nun der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Dieser Prozess dauert zwischen drei und sechs Monate. Danach kann die MHolzBauR-Neuregelung als Technische Baubestimmung formal in den Bundesländern eingeführt werden.
Muster-Holzbau-Richtlinie: Hintergrund
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz hatte nach der Veröffentlichung der alten Muster-Holzbau-Richtlinie (Fassung Oktober 2020) eine Projektgruppe "Muster-Holzbau-Richtlinie" eingesetzt. Die hatte den Auftrag, die Richtlinie fortzuschreiben und weiterzuentwickeln.
Die Projektgruppe nahm im April 2021 die Arbeit auf. Ein erster Entwurf wurde im November 2023 veröffentlicht. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung sind dazu rund 380 Stellungnahmen eingegangen, welche die Projektgruppe seit Anfang dieses Jahres ausgewertet hat. Den überarbeiteten Entwurf hat die 145. Bauministerkonferenz am 27.9.2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen.
Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen und Bayern aus.
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