Recycling am Bau: Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft

Am 1.8.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Sie regelt erstmals bundeseinheitlich den Umgang mit mineralischen Abfällen wie Bodenaushub oder Bauschutt. Gefördert werden sollen unter anderem die Ziele der Kreislaufwirtschaft.

Die Verwertung von mineralischen Abfällen war bisher in verschiedenen Vorschriften in den Bundesländern geregelt. Am 1.8.2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft, zwei Jahre nach ihrer Verkündung – Kern ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die durch Artikel 1 eingeführt wurde. Sie regelt erstmals deutschlandweit, wie und wo Bauschutt und Aushub als wiederaufbereitetes Baumaterial zum Einsatz kommen darf. Zuvor gab es noch Änderungen.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7.7.2023 über die EBV-Novellierung entschieden. Nicht berücksichtigt wurde die Forderung der Wirtschaft, das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe in der Ersatzbaustoffverordnung zu regeln. Das eindeutig geregelte Abfallende innerhalb der Ersatzbaustoffverordnung wäre ein echter Hebel zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft gewesen, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Mineralischer Schutt: Bald Produkt statt Abfall?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bereitet hier eine eigenständige gesetzliche Regelung vor – die sogenannte Abfallende-Verordnung: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe sollen dann nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können.

Das BMUV will noch in diesem Jahr einen Entwurf präsentieren. Wegen europarechtlicher Vorgaben sei eine gesonderte Verordnung erforderlich. "Die Bundesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass qualitätsgesicherte Abfallprodukte aus dem Abfallrecht entlassen werden und einen Produktstatus erlangen", sagte ein BMUV-Sprecher auf Anfrage.

"Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind, sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver", sagte Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär im BMUV. Deswegen sei im nächsten Schritt eine solche Verordnung nötig.

Monitoring-Bericht Bauabfälle: Rahmenbedingungen überfällig

Pro Jahr fallen laut Ministerium in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie Bauschutt, Bodenmaterial oder Schlacken und Aschen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. In mineralischen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können.

Diese Recycling-Baustoffe kommen bereits zum Einsatz, zum Beispiel im Hochbau als Recycling-Beton. "Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern", heißt es vom BMUV. Das schaffe zudem Unabhängigkeit von Importen und sei ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, wurde im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1.8.2023 tritt auch eine erste Änderung in Kraft: So wurde etwa die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften angepasst, um die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe zu stärken.


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