Recycling von Bauschutt: Bundesrat will gezielte KfW-Förderung

Das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen hat Rohstoffpotenzial – auch für den Wohnungsbau. Dafür macht sich auch der Bundesrat stark und peilt eine gezielte Förderung durch die staatliche KfW-Bank an.

Der Einsatz von wiederverwendbaren Baustoffen und Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen) leiste einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz auch im nachhaltigen Wohnungsbau. Daher sei es geboten, deren Potenziale auszuschöpfen und den Einsatz beim Bauen zu stärken. Dafür machte sich der Bundesrat auf seiner Plenarsitzung am 20. Mai stark und hat eine entsprechende Entschließung auf Initiative Bayerns gefasst.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Die entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Baustoffrecycling: Einheitliche Standards und staatliche Förderung

Die Länderkammer spricht sich zum einen für eine Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen aus. Zum anderen forderte sie die Bundesregierung auf, gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass standardisierte Qualitätskriterien für recycelte und wiederverwendbare Baustoffe in Rechtsvorschriften stärker berücksichtigt werden. Auch Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus müssten geschaffen werden, heißt es in der Mitteilung.

Außerdem plädierte der Bundesrat dafür, dass die Regierung die gezielte Förderung von Baustoffrecycling durch die staatliche KfW-Bank prüfen soll. Nebenbedingung müsse sein, dass beim Einsatz von RC-Baustoffen und von wiederverwendbaren Baustoffen das Klimaschutzziel von 1,5 Grad auf Gebäudeebene ökobilanziell erreicht wird. Die Ampel-Koalition müsse zudem darauf hinwirken, dass die Baustoffe explizit im Standardleistungsbuch für das Bauwesen – bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich primär gefördert werden.

Mantelverordnung für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe soll 2023 in Kraft treten

Am 25.6.2021 hatte der Bundesrat eine Mantelverordnung beschlossen, die den Einsatz von mineralischen Abfällen erstmals bundesweit regeln soll. Derzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Vorschriften für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Die Verordnung tritt aber erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft, damit sich alle Beteiligten auf die neuen Standards einstellen können. Es sind Übergangsregelungen vorgesehen.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: Eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst. Auch für die Beseitigung der in den Bauabfällen enthaltenen Schadstoffe sollen künftig einheitliche Standards gelten, um das Recycling von Bauabfällen zu erleichtern. Das gleiche gilt für das "Verfüllen von obertägigen Abgrabungen", gemeint sind zum Beispiel auch ehemalige Sand- und Kiesgruben.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom damaligen Bundeskabinett erstmals beschlossen worden war, hatte sich der Bundesrat im November 2020 noch auf umfangreiche Maßgaben geeinigt. Die Regierung brachte die neue Mantelverordnung schließlich am 12.5.2021 auf den Weg. Die abschließende Beratung im Bundestag fand am 10.6.2021 statt.

Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau, Bauwirtschaft