
Das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen hat Rohstoffpotenzial – auch für den Wohnungsbau. Dafür macht sich auch der Bundesrat stark und peilt eine gezielte Förderung durch die staatliche KfW-Bank an.
Der Einsatz von wiederverwendbaren Baustoffen und Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen) leiste einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz auch im nachhaltigen Wohnungsbau. Daher sei es geboten, deren Potenziale auszuschöpfen und den Einsatz beim Bauen zu stärken. Dafür machte sich der Bundesrat auf seiner Plenarsitzung am 20. Mai stark und hat eine entsprechende Entschließung auf Initiative Bayerns gefasst.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Die entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
Baustoffrecycling: Einheitliche Standards und staatliche Förderung
Die Länderkammer spricht sich zum einen für eine Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen aus. Zum anderen forderte sie die Bundesregierung auf, gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass standardisierte Qualitätskriterien für recycelte und wiederverwendbare Baustoffe in Rechtsvorschriften stärker berücksichtigt werden. Auch Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus müssten geschaffen werden, heißt es in der Mitteilung.
Außerdem plädierte der Bundesrat dafür, dass die Regierung die gezielte Förderung von Baustoffrecycling durch die staatliche KfW-Bank prüfen soll. Nebenbedingung müsse sein, dass beim Einsatz von RC-Baustoffen und von wiederverwendbaren Baustoffen das Klimaschutzziel von 1,5 Grad auf Gebäudeebene ökobilanziell erreicht wird. Die Ampel-Koalition müsse zudem darauf hinwirken, dass die Baustoffe explizit im Standardleistungsbuch für das Bauwesen – bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich – primär gefördert werden.
Mantelverordnung für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe soll 2023 in Kraft treten
Am 25.6.2021 hatte der Bundesrat eine Mantelverordnung beschlossen, die den Einsatz von mineralischen Abfällen erstmals bundesweit regeln soll. Derzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Vorschriften für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Die Verordnung tritt aber erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft, damit sich alle Beteiligten auf die neuen Standards einstellen können. Es sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: Eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst. Auch für die Beseitigung der in den Bauabfällen enthaltenen Schadstoffe sollen künftig einheitliche Standards gelten, um das Recycling von Bauabfällen zu erleichtern. Das gleiche gilt für das "Verfüllen von obertägigen Abgrabungen", gemeint sind zum Beispiel auch ehemalige Sand- und Kiesgruben.
Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom damaligen Bundeskabinett erstmals beschlossen worden war, hatte sich der Bundesrat im November 2020 noch auf umfangreiche Maßgaben geeinigt. Die Regierung brachte die neue Mantelverordnung schließlich am 12.5.2021 auf den Weg. Die abschließende Beratung im Bundestag fand am 10.6.2021 statt.
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Diese Entwicklung ist auch hier seit langen abzusehen.
Doch was passiert hier: NICHTS
Weder die Bauwirtschaft noch die Betonbranche reagiert. Solang noch irgendwo was da ist wird weiter nach dem Schema F produziert. Wenn der Kies teurer wird dann jammern man halt - wie üblich - doch das wars auch schon. Es gibt genügend Investoren die das zahlen. Und Wohnungskäufer schimpfen sowieso immer weil die Wohnungen zu teuer wären.
Dabei gäbe es seit Jahren Möglichkeiten um zumindest bei Betondecken 35 % vom Beton einzusparen indem man Verdrängungskörper verbaut. Diese verdrängen eben ca 35 % Beton und mindern so auch das Gewicht der Decken wodurch lichte Weiten von bis zu 19 m (in Verbindung mit Vorspanntechnik) ermöglicht werden.
Das ganze entspricht Eurocode 2 und es ist auch preislich vertretbar. Werden UBOOT Elemente aus Italien verbaut (diese sind aus recyceltem Plastik hergestellt) dann ist der Preisunterschieb fast negierbar. Werden die Kugeln von Cobiax verbaut wirds etwas teurer. Aber allemal auch vertretbar - wenn man bedenkt dass dadurch länger Sand und Kies für tragende Mauern bleibt.
Leider hat hier Deutschland einen Bock geschossen indem es zwar die Eurocode2 Normen maßgeblich mitbestimmt hat, diese nun aber - wo fertig - als zu lasch in Teilbereichen ablehnt. So auch bei den UBOOT Elementen. Nun benötigen diese plötzlich wieder eine Zulassung nach dem DIBt - obwohl eh Eurocode2 konform. Prüfingenieure verlangen das halt - und ohne die geht bekanntlich nix. Die Verknappung von Sand und Kies ist denen egal - weil die verdienen sich ihr Geld auch dann wenn der Kies knapp ist. Und was die anderen machen ist denen egal.