PV-Anlagen & Netzentgelte

Einspeisevergütung sichern: Frist läuft Ende 2026 ab

Ab 2029 steigen die Netzentgelte, die Einspeisevergütung für privaten Solarstrom entfällt ab 2027. Wer seine PV-Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die staatliche Förderung. Ein Überblick zu Reformplänen, neuen Kosten und dem konkreten Handlungsbedarf.

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Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Die Neuregelungen sollen ab 2029 gelten. Details sind bisher nicht bekannt.

Außerdem hat das Bundeskabinett am 29.7.2026 den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen: Für neue kleine PV-Anlagen soll künftig die feste Einspeisevergütung entfallen. Wer bis Ende des Jahres handelt, kann noch von dem Fördersystem profitieren.

Stromnetzkosten: Wen betrifft die Neuregelung ab 2029?

Betroffen von der geplanten Neuregelung der Bundesnetzagentur bei der Reform der "Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom" (kurz "Agnes") zum 1.1.2029 werden unter anderem Eigentümer von Photovoltaikanlagen sein – mit einer Ausnahme: Balkonkraftwerke sind außen vor.

Für Kleinverbraucher werde sich systematisch nicht viel ändern, so die Behörde. Ihr Netzentgelt bestehe weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben. Dazu gehört, dass Netzbetreiber einen in der Höhe gedeckelten Grundpreis erheben müssen. Verbraucher, die mit einer eigenen Erzeugungsanlage (zum Beispiel einer PV Anlage) Strom erzeugen und weniger Strom aus dem Netz beziehen (Prosumer), zahlen künftig den höheren Grundpreis.

"Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness", erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden demnach lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr betragen. Die Netzgebühren machen für Haushalte derzeit rund ein Drittel des Strompreises aus.

PV-Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb nehmen und Solarförderung sichern

Wer nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das wird aktuell noch gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vergütet und ist gerade für private Haushalte interessant. Die Bundesregierung will die fixe staatliche Einspeisevergütung abschaffen.

Wer bis zum 31.12.2026 mit einer Neuanlage in Betrieb geht, wird die Förderung nach EEG 2023 für die vollen 20 Jahre ohne Rückzahlungspflicht erhalten. Der Fördersatz bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung einer Solaranlage bis 100 Kilowattstunden (kW). Die jeweils gültigen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur jeweils zum Stichtag.

Anspruchsberechtigt sind Betreiber bis 1.000 Kilowattpeak (kWp), die im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sind. Für Solaranlagen in der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) gelten reguläre Fördersätze, für die Volleinspeisung (Investoren) erhöhte Fördersätze.

Einspeisevergütung: Fördersätze ab August 2026

Seit dem 1.2.2024 sinken die Einspeisevergütungen für neu installierte Solaranlagen alle sechs Monate um ein Prozent. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant. Die jüngste Kürzung war am 1.8.2026.

Fördersätze bei Inbetriebnahme ab 1.8.2026 bis 31.1.2027 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)

Art der AnlageArt der EinspeisungAnlagen bis 10 kWAnlagen bis 40 kWAnlagen bis 100 kW
Gebäude oder Lärmschutzwände
(§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023)
Teileinspeisung7,70 ct/kWh6,66 ct/kWh5,50 ct/kWh
 Volleinspeisung12,22 ct ct/kWh 10,24 ct/kWh10,35 ct/kWh
Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1 EEG 2023)Teil- und Volleinspeisung  6,19 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur: Überblick zu EEG-För­de­rung und -För­der­sät­zen

Wird eine Mindestlebensdauer einer privaten Photovoltaikanlage von 20 Jahren angenommen, könnten zwischen 11.000 Euro und 12.500 Euro an Einnahmen aus der Stromeinspeisung verloren gehen, wenn die Förderung wegfällt.

PV-Förderung 2026: Zuschüsse und Kredite

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EEG-Einspeisevergütung: Folgen der geplanten Streichung

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag von Green Planet Energy kommt zu dem Schluss, dass dann kleine und mittlere Mieterstromprojekte in Mehrfamilienhäusern finanziell nicht mehr tragfähig sein werden. Die Wirtschaftlichkeit der Modelle beruhe bislang auch auf der gesicherten Einspeisevergütung.

Untersucht wurde die Wirtschaftlichkeit mit und ohne Einnahmen aus der Einspeisevergütung aufgeteilt in Projektgrößen mit acht (klein), 30 (mittel) und 150 (groß) Wohneinheiten. Selbst mit den geltenden Vergütungssätzen liegt für typische Gebäude die jährliche interne Verzinsung im Status quo bei 1,1 Prozent für kleine Projekte, bei 2,8 Prozent für mittlere Projekte und bei 5,4 Prozent für große Projekte – die Rentabilitätsschwelle liegt bei zwei bis vier Prozent. Erst ab vier Prozent lohnt sich der Betrieb wirtschaftlich.

IW-Berechnungen zu den Auswirkungen einer Streichung der EEG-Einspeisevergütung auf Mieterstromprojekte und Handlungsempfehlungen

Einnahmen aus Einspeisevergütung steuerbefreit

Rückwirkend sind seit 2022 die Einnahmen aus der Einspeisevergütung von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Nennleistung bei selbst genutzten Einfamilienhäusern darf 30 kWp und bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp pro Wohnung nicht übersteigen.

PV-Anlagen und Smart Meter: vergütungsfreie Zeiten

Für PV-Anlagen, die nach dem 25.2.2025 installiert wurden, gilt: Ist die Anlage mit einem Smart Meter versehen, gibt es für bestimmte Zeiträume keine Vergütung – dann, wenn besonders viel Strom gleichzeitig ins Netz eingespeist wird. Für Zeiträume ohne Vergütung verlängert sich die 20-jährige Vergütungsfrist dann um die entsprechende Länge des Vergütungsausfalls.

Für Anlagen ohne Smart Meter gilt das nicht. Sie können dafür aber auch höchstens 60 Prozent der Leistung ins Stromnetz einspeisen, so Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Im Idealfall verbrauchen Anlagenbetreiber den Rest selbst oder speichern ihn in einer Batterie. Im schlechtesten Fall wird die Leistung der Anlage heruntergedrosselt und kann nicht das volle Potenzial entfalten.

Förderung von Solarstrom: der Hintergrund

Mit dem sogenannten Osterpaket wurde unter der Ampel-Regierung im April 2022 beschlossen, dass neue PV-Anlagen, die Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen, "auskömmlich" gefördert werden sollen.

Die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze wurde bis Februar 2024 ausgesetzt und danach auf die halbjährliche Degression umgestellt. Im Juli 2022 wurde die Abgabe zur Finanzierung von Ökostrom (EEG-Umlage) endgültig gestrichen.

Balkonkraftwerke: In der Regel steuerfrei

Die private Nutzung des Stroms aus Balkonkraftwerken ist rückwirkend seit 2022 ebenfalls von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Auch für den Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder Gebäuden, die für das Gemeinwohl genutzt werden, muss in der Regel keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Das gilt ebenso für den Teil des erzeugten Stroms, der selbst verbraucht wird. Überschüssiger Strom, der über den Eigenverbrauch hinaus geht, wird grundsätzlich gratis ins öffentliche Netz eingespeist oder fließt in einen Balkonkraftwerkspeicher. Auch dann wird keine Umsatzsteuer fällig.

Baut ein Betreiber eines Balkonkraftwerks einen Zähler für den Strom ein, der gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist wird, entsteht laut VLH grundsätzlich eine Umsatzsteuerpflicht, falls nicht die Kleinunternehmerregel – der Umsatz der PV-Anlage im Anschaffungsjahr ist nicht größer als 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro – greift.

Energiewende-Monitoring: Vorschläge von Ministerin Reiche

Die Energiewende stehe an einem Scheidepunkt, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) im September 2025 bei der Vorstellung eines Monitoringberichts, den ihr Ministerium in Aufrag gegeben hatte. Auf Grundlage des Berichts werden zehn Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen.

Die Ministerin hatte immer wieder deutlich gemacht, dass sie in der Energiepolitik einen stärkeren Fokus auf Kosten und Versorgungssicherheit legen will. Ihr Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) hatte den Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne gepusht – das sei nicht mehr nötig, meinte Reiche. Zu Spitzenzeiten werde mit PV-Anlagen zu viel Strom erzeugt, außerdem rechne sich eine Solaranlage mit Batteriespeicher auch ohne Förderung.

Monitoringbericht "Energiewende. Effizient. Machen."

Maßnahmenkatalog: Zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundlichen Maßnahmen

 

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dpa

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