Solaranlagen auf Hausdächern: Reiche-Pläne zur Förderung
Die fixe staatliche Förderung für kleine Solaranlagen auf privaten Hausdächern soll abgeschafft werden. Das plant Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU), wie aus einem Maßnahmenkatalog hervorgeht.
Unter der Ampel-Regierung wurde der Ausbau des Ökostroms aus Sonne vorangetrieben. Wer nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das wird bisher noch gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet.
Energiewende: Vorschläge von Ministerin Reiche
Die Energiewende stehe an einem Scheidepunkt, sagte die CDU-Politikerin am 15. September in Berlin bei der Vorstellung eines Monitoringberichts, den ihr Ministerium in Aufrag gegeben hatte. Auf Grundlage des Berichts werden zehn Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen. Dort heißt es wörtlich:
"Das künftige Förderregime für erneuerbare Energien erfolgt system- und marktorientiert. Das bedeutet: die konsequente Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen."
Reiche hatte bereits zuvor deutlich gemacht, dass sie vor dem Hintergrund der schwachen Konjunktur in der Energiepolitik einen stärkeren Fokus auf die Kosten und die Versorgungssicherheit legen will. Ihr Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) hatte mit verschiedenen Maßnahmen den Ausbau des Ökostroms vor allem aus Wind und Sonne gepusht – das sei nicht mehr nötig, meint die Ministerin.
Zu Spitzenzeiten werde mit Photovoltaikanlagen mittlerweile zu viel Strom erzeugt, außerdem rechne sich für Verbraucher eine Solaranlage mit Batteriespeicher auch ohne Förderung. Aktuell erhalten die meisten Solardachanlagen eine Förderzusage für 20 Jahre. Jede Kilowattstunde Strom wird mit einem festen Betrag vergütet.
Monitoringbericht "Energiewende. Effizient. Machen."
Maßnahmenkatalog: Zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundlichen Maßnahmen
Solaranlagen-Förderstopp: Das sagen Kritiker
Niedersachsens Energieminister Christian Meyer (Grüne) stellt sich gegen die von Reiche geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen. Die Förderung für private Solaranlagen "abzuwürgen", sei schädlich für den Ausbauboom und verunsichere Verbraucher und Handwerk. Damit würden Zehntausende Arbeitsplätze gefährdet.
Meyer forderte, der Ausbau der Solarenergie müsse weitergehen. Solaranlagen seien gerade in Verbindung mit Speichern eine kostengünstige, effiziente und klimaschonende Stromerzeugung ohne Verbrauch unversiegelter Flächen. Niedersachsen setze sich deshalb weiter für eine Vergütung von Solarstrom ein.
Aus Sicht des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) führen kurzfristige Änderungen bei den Förderprogrammen zu Verunsicherung bei Gebäudeeigentümern und Investoren: "Die Bundesregierung sollte die Förderprogramme daher so weit wie möglich aufrechterhalten." Richtig sei aber auch, dass die staatlichen Mittel – trotz des Sondervermögens – begrenzt sind. Förderprogramme sollten deshalb zielgerichtet sein.
Photovoltaik: Förderung und Einspeisevergütung
Für Solaranlagen in der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung), die für private Haushalte interessant ist, gelten die regulären Fördersätze. Für die Volleinspeisung (Investoren) gelten erhöhte Fördersätze.
Der EEG-Fördersatz bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage bis 100 Kilowatt (kW). Die jeweils aktuell gültigen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur jeweils zum Stichtag.
Wird eine Mindestlebensdauer einer privaten Photovoltaikanlage von 20 Jahren angenommen, könnten zwischen 11.000 Euro und 12.500 Euro an Einnahmen aus der Stromeinspeisung verloren gehen, wenn die Förderung wegfällt.
Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze
Einspeisevergütung für Solarstrom: Änderung ab August
Seit dem 1.2.2024 sinken die Einspeisevergütungen für neu installierte Solaranlagen alle sechs Monate um ein Prozent. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant. Die jüngste Kürzung war am 1.8.2025.
Fördersätze – Einspeisevergütung 1.8.2025 bis 31.1.2026 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)
Art der Anlage | Art der Einspeisung | Anlagen bis 10 kW | Anlagen bis 40 kW | Anlagen bis 100 kW |
| Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) | Teileinspeisung | 7,86 ct/kWh | 6,80 ct/kWh | 5,56 ct/kWh |
Volleinspeisung | 12,47 ct ct/kWh | 10,45 ct/kWh | 10,45 ct/kWh | |
Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1 EEG 2023) | Teil- und Volleinspeisung | 6,32 ct/kWh |
Quelle: Bundesnetzagentur
Kredite, Zuschüsse und Einspeisevergütung
Welche Zuschüsse und Kredite es neben der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen gibt, zeigt ein Überblick von ADAC Solar.
Inbetriebnahme der PV-Anlage: Datum, Fristen, Steuern
Das entscheidende Datum der Inbetriebnahme ist der Tag, an dem die PV-Anlage das erste Mal Strom erzeugt. Nach Ablauf der 20 Jahre, in denen der jeweilige Vergütungssatz gilt, gibt es eine Übergangsregelung. Anlagenbetreiber können weiter Strom einspeisen, bekommen aber weniger Geld dafür. Die verringerte Einspeisevergütung orientiert sich am Marktpreis für eingespeisten Strom und läuft am 31.12.2032 aus.
Wichtig sind auch die Fristen für die Anmeldung der netztgekoppelten PV-Anlagen: Dem Netzbetreiber muss das Vorhaben vorab angekündigt werden, und die Anlage muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein. Wird die Anlage nicht registriert, droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.
PV-Anlagen und Smart Meter: vergütungsfreie Zeiten
Für PV-Anlagen, die nach dem 25.2.2025 installiert wurden, gilt: Ist die Anlage mit einem Smart Meter versehen, gibt es für bestimmte Zeiträume keine Vergütung – dann, wenn besonders viel Strom gleichzeitig ins Netz eingespeist wird.
Das soll laut Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Erzeugungsspitzen und eine Überlastung der Stromnetze vermeiden. Für Zeiträume ohne Vergütung verlängert sich die 20-jährige Vergütungsfrist dann um die entsprechende Länge des Vergütungsausfalls.
Für Anlagen ohne Smart Meter gilt das nicht. Sie können dafür aber auch höchstens 60 Prozent der Leistung ins Stromnetz einspeisen, so Brandis. Im besten Fall verbrauchen Anlagenbetreiber den Rest selbst oder speichern ihn in einer Batterie. Im schlechtesten Fall wird die Leistung der Anlage entsprechend heruntergedrosselt und kann nicht das volle Potenzial entfalten.
Rückwirkend sind seit 2022 die Einnahmen aus der Einspeisevergütung von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Nennleistung bei selbst genutzten Einfamilienhäusern darf 30 Kilowatt-Peak (kWp) und bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp pro Wohnung nicht übersteigen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft News rund um die Immobilienwirtschaft – dienstags direkt in Ihr E-Mail-Postfach |
Förderung von Solarstrom: Hintergrund
Mit dem sogenannten Osterpaket wurde unter der Ampel-Regierung im April 2022 beschlossen, dass neue PV-Anlagen, die Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen, "auskömmlich" gefördert werden sollen. Die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze wurde bis Februar 2024 ausgesetzt und danach auf die halbjährliche Degression umgestellt. Im Juli 2022 wurde die Abgabe zur Finanzierung von Ökostrom (EEG-Umlage) endgültig gestrichen.
Balkonkraftwerke: In der Regel steuerfrei
Auch die private Nutzung des Stroms aus Balkonkraftwerken ist rückwirkend seit 2022 von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.
Auch für den Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder Gebäuden, die für das Gemeinwohl genutzt werden, muss in der Regel keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Das gilt ebenso für den Teil des erzeugten Stroms, der selbst verbraucht wird. Überschüssiger Strom, der über den Eigenverbrauch hinaus geht, wird grundsätzlich gratis ins öffentliche Netz eingespeist oder fließt in einen Balkonkraftwerkspeicher. Auch dann wird keine Umsatzsteuer fällig.
Baut ein Betreiber eines Balkonkraftwerks einen Zähler für den Strom ein, der gegen Bezahlung ins öffentliche Netz einspeist wird, entsteht laut VLH grundsätzlich eine Umsatzsteuerpflicht, falls nicht die Kleinunternehmerregel – der Umsatz der PV-Anlage im Anschaffungsjahr ist nicht größer als 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro – greift.
Reformpläne: Private Betreiber sollen mehr am Strompreis zahlen
Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral werden kann, muss das Stromnetz weiter massiv ausgebaut werden. Wie das finanziert werden soll, will die Bundesnetzagentur in den kommenden Monaten diskutieren. Grundlage hier ist ein Eckpunktepapier, das im Mai 2025 veröffentlicht wurde.
Bislang zahlen Verbraucher über die Stromrechnung die Gebühren für den Betrieb und Ausbau der Netze. Rund ein Viertel des Strompreises entfällt auf diese Netzentgelte. Wer Strom in die Netze einspeist, zahlt dafür bislang nichts. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte: "Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden." Die Zahl der Nutzer werde immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlten, die steigenden Kosten müssten auf mehr Schultern verteilt werden. Das betrifft auch private Betreiber von Solaranlagen.
Die Bundesregierung will die Netzentgelte reduzieren und dauerhaft deckeln, "um Planungssicherheit zu schaffen", heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD.
Das könnte Sie auch interessieren:
EEG-Novelle ist am 1.1.2023 in Kraft getreten
Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen im Online-Check
Solarpaket I: Regeln für Mieterstrom und Balkonkraftwerke
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.3386
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
2.233
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
2.0831
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.334
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
9952
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7491
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
658
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
4971
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
443
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
331
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
16.12.20251