PV-Anlage 2026: Wann sich die Investition noch lohnt
Zum Jahreswechsel soll das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Die neuen Regeln dürften die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom verändern.
Experten erklären, ob es für Hauseigentümer sinnvoll ist, bis Dezember 2026 noch fix eine PV-Anlage zu installieren, um sich die 20 Jahre andauernde Einspeisevergütung zu sichern. Oder lohnt sich die Direktvermarktung?
EEG-Novelle 2027: Einspeisevergütung bis zum Stichtag
Für kleine PV-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt Peakleistung (kWp), wie sie in der Regel auf dem Dach, der Garage oder an der Fassade von Eigenheimen installiert werden, soll es im Zuge der EEG-Reform ab dem 1.1.2027 keine dauerhafte Förderung mehr geben. Die Bundesregierung will sich dabei künftig mehr auf große Freiflächenanlagen konzentrieren.
Eine PV-Anlage, die nach dem Stichtag installiert wird, soll für eingespeisten Solarstrom in einer Übergangszeit nur noch drei Jahre lang eine Vergütung erhalten, die deutlich unter den bisher garantierten Sätzen liegt. Anschließend soll überschüssiger Strom direkt vermarktet und dann zum jeweils aktuellen Börsenstrompreis vergütet werden.
Bisher können Betreiber kleiner Solaranlagen 20 Jahre lang mit einer garantierten Einspeisevergütung kalkulieren. Seit dem 1.8.2026 liegt diese bei neuen Anlagen bis zehn kWp installierter Leistung bei maximal 7,7 Cent pro kWh (ct/kWh) für eine Teileinspeisung und bei 12,22 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die EEG-Novelle 2027 am 29.7.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Solaranlage noch bis Ende Dezember 2026 installieren?
Wer die Inbetriebnahme einer PV-Anlage noch bis Jahresende 2026 über die Bühne bringt, sichert sich die garantierte staatliche Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Robin Knies von der Stiftung Warentest schätzt, dass sich die Netzeinspeisung von überschüssigem PV-Strom ab 2027 weniger lohnen wird, sollte der Gesetzentwurf für die EEG-Novelle in der aktuellen Form in Kraft treten. Welchen Erlös direkt vermarkteter Strom bringen wird, lasse sich derzeit nicht absehen.
Sollten mit der Direktvermarktung höhere Erträge erzielt werden als mit der garantierten Einspeisevergütung, sollen Anlagenbetreiber, die vor dem 31.12.2026 ans Netz gehen, jederzeit auf diese Vergütungsform wechseln können. Darauf weist Energieexperte Benjamin Weigl vom Ratgeberportal "Finanztip" hin. Andersrum gelte das nicht. Die Einspeisevergütung könnten sich Hauseigentümer jedenfalls nur noch durch eine Inbetriebnahme bis Ende des Jahres sichern.
Henner Schmidt vom Immobilienverband Deutschland (IVD) hält das aktuelle Vergütungsmodell für weniger komplex und weniger aufwändig, rät aber davon ab, unter Zeitdruck eine vorschnelle Entscheidung zu treffen, um keinen wirtschaftlichen Nachteil durch eine schlecht konfigurierte PV-Anlage zu riskieren.
Wie die Direktvermarktung von Solarstrom funktioniert
Das Prinzip der Direktvermarktung besteht nach Informationen von Knies darin, dass Anlagenbetreiber den überschüssigen Solarstrom an der Strombörse verkaufen und für jede eingespeiste Kilowattstunde eine Vergütung erhalten. Die hängt von aktuellen Verfügbarkeit und Nachfrage ab. Abends und nachts lasse sich der Strom also teurer verkaufen als zur Mittagszeit, wenn besonders viel Solarstrom erzeugt und eingespeist wird.
Die Anlagenbetreiber können nicht selbst an der Strombörse handeln und sind auf Dienstleister angewiesen. Weil hier die nötigen Strukturen und Angebote noch nicht umfassend verfügbar sind, soll es ab 2027 die erwähnte dreijährige Übergangszahlung geben, bis sich das System der Direktvermarktung etabliert hat.
Wer den eingespeisten Strom schon während dieser Zeit direkt vermarkten will, soll laut IVD-Experte Schmidt von einem Direktvermarktungsbonus in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 25 kWp profitieren können. Technische Voraussetzung für die Erfassung von Ein- und Ausspeisungen sei ein Smart Meter: "Heute haben noch nicht alle Betreiber kleiner privater PV-Anlagen einen solchen Smart Meter, der muss teilweise also erst installiert werden."
Allerdings ist die Direktvermarktung für privat erzeugten PV-Strom bislang nicht massentauglich. Zudem ist die Abwicklung mit dem Direktvermarkter Schmidt zufolge technisch und vertraglich komplex. Und nicht nur das: Der Direktvermarkter verdient mit – diese Kosten schmälern den Erlös.
Für wen machen PV-Anlagen nach der EEG-Reform noch Sinn?
Schmidt geht davon aus, dass kleinere PV-Anlagen auch ab 2027 meistens attraktiv bleiben. Zumindest dann, wenn ein Großteil des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht wird – zum Beispiel für Wärmepumpen, Klimaanlage oder Wallbox fürs E-Auto. Die Wirtschaftlichkeit einer privaten PV-Anlage liege in erster Linie darin, mit selbst erzeugtem Strom zugekauften Strom zu ersetzen, nicht in der Vergütung von eingespeistem Strom.
Weigl rechnet vor: "Legt man die typischen Anschaffungs- und Betriebskosten einer PV-Anlage auf 20 Jahre um, kostet die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom oft rund zehn Cent." Zugekaufter Haushaltsstrom koste mindestens 25 Cent. "Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart also 15 bis 20 Cent auf der Stromrechnung, viel mehr als die knapp acht Cent, die die heutige Einspeisevergütung bringt."
Die Experten raten, ab Januar 2027 bei der Konfiguration einer privaten PV-Anlage darauf zu achten, diese für einen möglichst hohen Eigenverbrauch auszulegen und mit einem ausreichend dimensionierten Batteriespeicher zu versehen.
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Balkonkraftwerke sind von der geplanten EEG-Novelle nicht betroffen
Für Balkonkraftwerke sollen diese Regelungen der EEG-Novelle 2027 nicht gelten. Weigl betont, dass sich für die kleinen Steckersolargeräte meist ohnehin nicht lohne, eine Einspeisevergütung zu beantragen: "Sie finanzieren sich rein durch den Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt, und überschüssiger Strom fließt unvergütet ins Netz."
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