Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Geld für Wohnungssanierung
Wohnungseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern können höhere Zuschüsse für die Modernisierung von Wohnraum aus einem neuen Förderprogramm beantragen. "Kern der Änderung ist die Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Ziel, sozialverträgliche Wohnkosten zu sichern", erklärte Bauminister Christian Pegel (SPD).
Das Sanierungsprogramm des Landes wurde am 18. April im Kabinett vorgestellt. Die neue Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24.4.2023 in Kraft.
Förderung: Bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von 1.000 auf 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben, wie die Landesregierung mitteilte: Gemäß der Förderquote von 80 Prozent ist also ein Darlehen von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich ist – bislang waren es 800 Euro. Ziel sei es, günstigen Wohnraum zu schaffen – insbesondere für geflüchtete Menschen. Eine Fördervoraussetzung ist, dass die Wohnungen barrierefrei oder barrierearm angepasst werden.
Gebietskulisse "Zentrale Orte" wird gestrichen
Außerdem wird die bisherige Gebietskulisse "Zentrale Orte" gestrichen. So kommen nun auch kleinere Gemeinden für die Förderung in Betracht. "Mit dieser Anhebung ermöglichen wir eine Förderung auch für komplexere Modernisierungsvorhaben", sagte Pegel. Wie in der Neubauförderung werde die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben alle zwei Jahre überprüft und sei somit an die Entwicklung des Baupreisindexes gebunden.
Sanierungsprogramm: Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Das Land will dem Bauminister zufolge für das Sonderprogramm insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung stellen. In diesem Jahr stehen zirka 85 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereit. Zuschüsse können für die Modernisierung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen beantragt werden. Das Land erstattet die Hälfte der Sanierungskosten, maximal sind es 5.000 Euro. Auch der Anbau von Aufzügen kann über Darlehen nach der neuen Richtlinie gefördert werden.
Belegungsbindung: Bezugsgröße geändert
Auf Anregung der Wohnungswirtschaft hat das Kabinett zudem die Bezugsgröße geändert, mit der die Zahl der Wohnungen ermittelt wird, die der Belegungsbindung unterfallen. Erst pro 125.000 Euro Förderbetrag muss eine Wohnung in die Belegungsbindung genommen werden – bislang galt das pro 80.000 Euro. "Wir tragen damit der Ertragslage der Wohnungsunternehmen Rechnung, die sich aufgrund der weithin gestiegenen Preise verschlechtert hat", so Minister Pegel weiter. Unverändert bleibt, dass ein zinsloses Darlehen von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt werden.
Sonderprogramm Wohnungssanierung: Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung
Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
Bauminister Pegel wies in diesem Zusammenhang auf eine weitere Fördermöglichkeit hin. Bis Ende 2023 können aus Bundes- und Landesmitteln für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau Maßnahmen gefördert werden, wenn sie die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen. Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard "Effizienzhaus 85" nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genügen. Es werden Zuschüsse von 60 Prozent gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder barrierearm angepasst werden. Und pro 75.000 Euro Zuschussbetrag muss eine Wohnung in Belegungsbindung genommen werden.
Instandsetzungsmaßnahmen: Wohnraum für Geflüchtete
Mit den kommunalen Spitzenverbänden hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern kürzlich außerdem vereinbart, Instandsetzungsmaßnahmen, mit denen Unterkünfte für die Unterbringung von geflüchteten Menschen schnell bewohnbar gemacht werden, zu unterstützen. Bei Gesamtinvestitionskosten von bis zu 10.000 Euro ist eine 50-prozentige Förderung mit maximal 5.000 Euro pro Wohnung – anders als im Sonderprogramm für Wohnungssanierungen nicht pro Quadratmeter – möglich.
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