Landesregierung beschließt LBauO M-V-Reform

Mecklenburg-Vorpommern setzt den Bauturbo um


LBO-Reform: Mecklenburg-Vorpommern setzt den Bauturbo um

Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern hat Änderungen an der Landesbauordnung beschlossen, Vor allem das Bauen in bestehenden Gebäuden soll unkomplizierter werden, um mehr Wohnraum zu schaffen. Was sonst neu ist.

Das Bauen soll auch in Mecklenburg-Vorpommern einfacher und schneller werden. Dazu hat das Kabinett am 25.11.2025  die Novelle der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen.

Unter anderem sollen die Anforderungen an Raumhöhe, Brandschutz, Abstandsflächen und Barrierefreiheit sowie zum Einbau von Aufzügen vereinfacht werden, wie der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) berichtete. So soll das Bauen in bereits bestehenden Gebäuden unkomplizierter werden und mehr Wohnraum entstehen.

LBauO M-V im Kabinett: Was sich ändert

Raumhöhe und Aufzüge

Neue Wohnräume in bestehenden Gebäuden müssen den Angaben zufolge nicht mehr wie bisher mindestens 2,40 Meter hoch sein, sondern nur 2,30 Meter. "Ein Antrag auf Abweichung bei diesen Gebäuden ist somit nicht mehr notwendig", hieß es aus dem Ministerium. Ab vier Geschossen ist künftig ein Aufzug Pflicht – das berichtete die Fraktion der Linken im Landtag, die als kleiner Koalitionspartner mit am Kabinettstisch sitzt.

Neubau und Gundstücksgrenze

Musste bisher die Höhe eines Neubaus mal 0,4 genommen werden, um den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze zu errechnen, künftig sollen feste Metervorgaben gelten. So sollen Häuser der Gebäudeklasse 4 – dazu gehören laut Ministerium etwa Vier- und Fünfgeschosser – einen Abstand von vier Metern zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Bei Gebäudeklasse 5 – darunter fallen zum Beispiel Zehngeschosser – soll der Mindestabstand künftig fünf Meter betragen.

Aufstockung und Brandschutz

Wird ein Haus für mehr Wohnraum aufgestockt, sollen unter Umständen keine schärferen Brandschutzvorschriften als zuvor gelten. Für kleine Geschäfte im Erdgeschoss soll künftig ein Fluchtweg genügen statt bisher zwei.

Garage ohne Baugenehmigung

Auch der Bau von Garagen wird Minister Pegel zufolge vereinfacht. Garagen und Schuppen bis zu einer Fläche von 40 Quadratmeter können demnach künftig ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bisher galten kleinere Flächen. Auf Garagen an der Grundstücksgrenze können künftig Solaranlagen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden. Das geht laut Ministerium bisher nicht.

Landerbauordnung: Das ist seit März 2025 neu

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hatte am 26.3.2025 bereits Änderungen an der LBauO M-V in der Fassung vom 15.10.2015 beschlossen, die das Bauen erleichtern sollen. So wurde etwa Fristen verkürzt und Genehmigungen vereinfacht:

Genehmigungsfiktion

Für Baubehörden gilt: Sie müssen schneller arbeiten. Hatten sie bisher drei Monate Zeit, um von Bauherren Unterlagen nachzufordern, sind es jetzt nur noch drei Wochen. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen muss die Baugenehmigung dann innerhalb von drei Monaten vom Amt erteilt oder versagt werden. Verstreicht diese Frist ohne Entscheidung, gilt der Bauantrag als genehmigt.

Kleine Bauvorlagenberechtigung

Neben Architekten und Bauingenieuren dürfen auch bestimmte Handwerksmeister und Techniker Bauanträge für kleinere Wohnhäuser einreichen. Das ging vorher nicht. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert.

Die sogenannte Kleine Bauvorlagenberechtigung gibt es schon in mehreren Bundesländern. Dort dürfen Handwerksmeister unter anderem Bauanträge für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen einreichen.

Wärmepumpen und Solaranlagen

Außerdem dürfen auf Dächern mehr Solarpaneele montiert werden als bisher. Die Abstände für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zum Nachbarn können verringert werden, was mehr Module auf Reihen- und Doppelhäusern ermöglichen soll.

Auch der Aufbau von Wärmepumpen wurde vereinfacht. Außeneinheiten bis zwei Meter Höhe und bis drei Meter Breite erfordern keine Abstandsflächen mehr. Das soll Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen schaffen.

Aufstockung von Wohngebäuden ohne Stellplatzpflicht

Wenn Wohnungen geteilt wird oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachs geschaffen wird, sind keine zusätzlichen Stellplätze mehr nötig. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wurde auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert.

Die Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen bei größeren Bauvorhaben soll entfallen, wenn dafür zweckgebunden Geld an die Gemeinde gezahlt wird.

Novelle der Bauordnung: so geht es weiter

Für die angestrebte Baubeschleunigung sollen neben der Landesbauordnung mehrere Gesetze geändert werden.

Das Vorhaben geht jetzt in den Landtag. Nach Gesprächen mit Vertretern der Baubranche sei man sich einig geworden, dass "die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll", sagte Pegel: "Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie." Ziel sei es, schneller und einfacher als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau , Wohnungspolitik
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