Niedersachsen: Novelle der Landesbauordnung verabschiedet

Der niedersächsische Landtag hat die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verabschiedet. Neuerungen gibt es vor allem in Sachen Bauantrag, beim Brandschutz und hinsichtlich der sogenannten "Solarpflicht" für Neubauten.

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes" stand am 9. November auf der Tagesordnung im niedersächsischen Landtag. Er wurde mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU beschlossen.

NBauO: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Digitale Baugenehmigung

"Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann", sagte Niedersachsens SPD-Bauminister Olaf Lies noch im März dieses Jahres. Diese Vorgabe wird durch die NBauO-Novelle erreicht: Im Ersten Teil wird § 3a eingefügt, der die "Elektronische Kommunikation" regelt und somit die digitale Baugenehmigung möglich macht.

Brandschutz

Die in § 26 (Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen) festgehaltenen Regelungen werden teilweise gelockert. So dürfen "Bauteile, die feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, künftig auch aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit nachgewiesen ist und die Bauteile so hergestellt und eingebaut sind, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können".

Solardächer

Entgegen entsprechender Forderungen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt die sogenannte "Solarpflicht" nicht für alle Neubauten. Stattdessen gilt der neue § 32 a (Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern) für Gebäude, die überwiegend gewerblich genutzt werden und mindestens eine Dachfläche von 75 Quadratmetern aufweisen.

"Die erste Hürde ist überwunden"

"Unsere Initiative, die Landesbauordnung zu vereinfachen, anwenderfreundlicher und widerspruchsfrei zu gestalten, war erfolgreich", begrüßte Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des vdw Niedersachsen/Bremen, die Entscheidung des Landtags. Das niedersächsische Baurecht sei deutlich überreguliert gewesen – die neue NBauO stehe nun für mehr Nachhaltigkeit und weniger Bürokratie.

"Allerdings sind nicht alle erforderlichen Schritte umgesetzt worden", schränkte Schmitt ein. So wäre aus Sicht des Verbands eine verbindliche Bearbeitungszeit im Genehmigungsverfahren nötig, um den erforderlichen Wohnraum in der gebotenen Zügigkeit herstellen zu können. 


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Schlagworte zum Thema:  Barrierefreiheit, Neubau