NRW streicht Vorschriften für mehr Baufreiheit
Bauen in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird einfacher. Der Landtag hat am 15.6.2026 eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Viele Vorschriften entfallen künftig. Besonders der Umbau von Gebäuden zu Wohnraum wird erleichtert.
Im Zuge der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit werden auch Bauvorhaben für militärische Anlagen wie etwa Kasernen in NRW beschleunigt und Baugenehmigungsverfahren abgeschafft. Die Novelle soll am 1. September in Kraft treten.
Baurecht: Weniger Bürokratie und kaum DIN-Vorschriften
Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sprach von einem "radikalen Bürokratieabbau".
Einige Neuerungen der reformierten Landesbauordnung im Überblick:
- Der digitale Bauantrag wird Standard. Die bisher erforderliche Schriftform wurde seit 2019 bereits schrittweise abgeschafft und nun ganz aufgegeben.
- 90 Prozent der DIN-Vorschriften müssen künftig nicht mehr beachtet werden. Die Berücksichtigung der sogenannten anerkannten Regeln der Technik wird auf die Beachtung von Sicherheitsvorschriften begrenzt.
- Der Umbau von Büroflächen und leerstehenden Ladenlokalen wird erleichtert, ebenso wie das Aufstocken eines Gebäudes um ein Geschoss. Damit soll mehr Wohnraum geschaffen werden.
- Für die Errichtung von E-Tankstellen und technischen Nebenanlagen wie Transformatoren ist ebenfalls kein Baugenehmigungsverfahren mehr notwendig. Dieses entfällt auch beim Bau von Freiflächensolaranlagen.
- Für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen militärischer Anlagen entfällt das Baugenehmigungsverfahren. Der Denkmalschutz wird gelockert. Das gilt für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, aber auch der Bundespolizei oder des Zivil- oder Katastrophenschutzes sowie der Unfallhilfe. Dazu gehören auch Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke.
Vor zwei Jahren hatte die Landesregierung eine Initiative zur Entrümpelung von Bauvorschriften gestartet. Unter dem Motto "Bürokratie am Bau? Ciao!" hatte sich das Bauministerium an Architekten, Ingenieure, Handwerksunternehmen, Behörden und Bauherren gewandt. Sie lieferten Vorschläge, welche Bauvorschriften gestrichen werden können.
Reform der Landesbauordnung 2024 mit Solarpflicht
Zuletzt trat eine Novelle der NRW-Landesbauordnung am 1.1.2024 in Kraft.
Schriftformerfordernis entfällt
Mit diesem Update wurde unter anderem das Schriftformerfordernis zugunsten der Textform aufgegeben.
Baugenehmigungsverfahren vereinfacht
Bauanträge können per E-Mail eingereicht und Handwerkermeister oder gleichgestellte Personen in den Kreis der Bauvorlagenberechtigten (sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung) für Gebäude der Gebäudeklasse eins und zwei (mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen) einbezogen werden.
Die Regelungen für eine Genehmigungsfreistellung sehen vor, dass Wohngebäude bis einschließlich Gebäudeklasse vier (Höhe zwischen sieben und 13 Metern; Fläche maximal 400 Quadratmeter pro Nutzungseinheit) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden. Bisher war das für Wohngebäude der Gebäudeklasse eins bis drei (sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu sieben Metern) der Fall.
Bauen mit Holz
Das Bauen mit Holz wird stärker unterstützt und es wurde ein Abweichungstatbestand für nachhaltige Bauweisen aufgenommen, um neue Bau- und Wohnformen erproben zu können. Beim Umbau von Gebäuden werden Abweichungen zugelassen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind.
Ausbau erneuerbarer Energien und Solarpflicht
Die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern und von Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken und Grenzwänden fallen weg. Lärmwirkungen sind unverändert zu berücksichtigen.
Die Solarpflicht gilt für Neubauten von Nichtwohngebäuden mit Bauantragsstellung ab dem 1.1.2024.
Der Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden muss sich nur noch 30 Prozent nach der größten Höhe statt wie bisher 50 Prozent richten. Auf Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten richten sich die Abstände nach 20 Prozent der Höhe.
Begrünungspflicht: Regeln konkretisiert
Reine Schottergärten sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Dächer und Fassaden: Wer nicht die Möglichkeit hat, unbebaute Flächen auf seinem Grundstück zu begrünen und das nachweisen kann, soll alternativ Begrünungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen. Die Pflicht entfällt, wenn die Maßnahmen wirtschaftlich nicht zumutbar sind oder die Konstruktion es nicht zulässt.
Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
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