
Der Ausbau von Dächern und die Aufstockung von Wohnhäusern wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) vereinfacht. Das regelt die neue Bauordnung, die der Landtag beschlossen hat. Für Ärger sorgt dieser Punkt: Bei neu gebauten Parkplätzen wird die Installation von Solaranlagen Pflicht.
Neu gebaute offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen – etwa von Supermärkten – müssen in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden. Das sieht die reformierte Landesbauordnung vor, die der Landtag am 30.6.2021 beschlossen hat. Dieser Punkt hatte im Vorfeld für viel Wind gesorgt.
Zunächst war geplant, dass schon Parkflächen ab 25 Plätzen mit Solardächern ausgestattet werden müssen. Hier kam man der Opposition offenbar noch entgegen. Die Frage, ob größere Parkplätze von Wohngebäuden ebenfalls unter die Regel fallen, war lange offen. Das ist jetzt aber vom Tisch: Die Solarpflicht wird nur für Gewerbeflächen gelten. Die Grünen forderten eine Solaranlagenpflicht auf Dächern anstatt auf Parkplätzen. Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) entgegnete, dass schon freiwillig auf Dächern Solaranlagen gebaut würden – Parkplätze dagegen seien "tote Erde" mit betonierten Flächen, die sich aufheizten.
Ausbau und Aufstockung
Der Ausbau von Dachgeschossen und Dachaufbauten ist teilweise verfahrensfrei möglich, wenn sie statisch unbedenklich sind. Laut Scharrenbach soll so die Schaffung von Wohnraum erleichtern. Auch nach Ansicht der FDP wird mit der Novelle das Bauen und Umbauen einfacher.
§ 62 (Fn 15) Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Novelle der NRW-Bauordnung im Überblick
Erleichterungen beim Dachausbau für neue Wohnungen
Vorgesehen sind Erleichterungen beim Dachausbau für neue Wohnungen. So soll mehr Wohnraum entstehen – vor allem in dicht bebauten Städten. Das ist bislang an zusätzliche Vorschriften für das Gebäude gebunden, etwa beim Brandschutz und hat dem Ministerium zufolge viele Hauseigentümer vom Ausbau abgehalten. Die Hürde soll gesenkt werden. Der Zubau einzelner Räume im Dach könnte dann ganz ohne Genehmigung auskommen.
Ausbau von Obergeschossen soll einfacher werden
Der Ausbau von Obergeschossen soll in Gebäuden, die vor dem 1.1.2019 errichtet worden sind, erleichtert werden, wenn er der Entstehung neuen Wohnraums dient. In diesem Fall könne auf die ansonsten ab dem vierten Geschoss geltende Aufzugspflicht verzichtet werden, erläuterte Scharrenbach. Oft müssten solche Aufzüge außen angebracht werden, was so teuer sei, dass der Ausbau sich meist nicht rentiere – und in manchen Fällen gar nicht umsetzbar sei.
Energetische Dämmung von Außenwänden
Vereinfacht werden soll auch die nachträgliche energetische Dämmung von Außenwänden – hier bis zu 30 Zentimeter – und Dächern. Das soll auch gelten, wenn die Nachbargebäude sehr dicht stehen.
Baugenehmigungen sollen beschleunigt werden
In der Novelle sind auch neue Vorgaben für die Bauämter vorgesehen: Die Bearbeitung von Baugenehmigungen soll schneller gehen.
Leerstand: Wird der Abriss verordnet?
Die Kommunen sollen das Recht erhalten, Eigentümer von Gebäuden, die lange leer stehen, zum Abriss zu zwingen.
Neue Maßnahmen gegen Schottergärten
In der Bauordnungsnovelle sind zudem neue Maßnahmen gegen Schottergärten vorgesehen. "Dem Grunde nach sind die heute schon nicht zulässig", erklärte Scharrenbach. Bereits jetzt sei vorgeschrieben, nicht überbaute Flächen zu begrünen und wasseraufnahmefähig zu gestalten. Verstöße würden aber häufig nicht geahndet – etwa wegen mangelnder Kapazitäten oder anderer Prioritäten der kommunalen Behörden. Künftig soll die Prüfung, wie die Vorschriften regelgerecht umgesetzt werden, schon im Baugenehmigungsverfahren verankert werden.
Innovationsklausel für Innenstädte
Außerdem wird für die Innenstädte eine sogenannte Innovationsklausel eingeführt, die Nutzungsänderungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten erleichtert. Damit soll verhindert werden, dass Geschäfte, die in der Coronakrise aufgeben mussten, lange leer stehen.
5G-Ausbau
Die Novelle erleichtert auch den Aufbau höherer Antennen zum Ausbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes.
Gesetzgebungsverfahren: Hintergrund zur Novelle der NRW-Bauordnung
Das Kabinett hatte einen Entwurf für die Novelle der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) erstmals am 10.9.2020 dem Landtag vorgelegt. Die Landesbauordnung 2018 war erst am 1.1.2019 in Kraft getreten. Diese Regeln will das Bauministerium mit der aktuellen Neufassung noch einmal "anpassen an die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis". Der nachgebesserte Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018" (Stand 4.12.2020) wurde am 30.6.2021 mehrheitlich vom Landtag beschlossen.
NRW: Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
Das könnte Sie auch interessieren:
Bayern: Weg zur Baugenehmigung künftig in maximal drei Monaten
Schottergärten-Verbot: Jetzt zieht Sachsen-Anhalt nach