Bauantrag in Hamburg ab dem 1.1.2024 rein digital
Ab dem 1.1.2024 greifen alle beteiligten Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg elektronisch auf eine zentrale eAkte des Bauherrn zu und bearbeiten direkt digital die nötigen Genehmigungsschritte. Das elektronische Verfahren ist verpflichtend – das Portal "Bauantrag 2.0" Eingangskanal für die Verfahren in der Bauaufsicht.
Karen Pein (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, will damit auch die Bau- und Wohnungswirtschaft entlasten. Damit wird das gesamte Bauantragsverfahren einfacher und die Verfahrensdauer verkürzt.
"Bauantrag 2.0": Gesamte Genehmigungskette digital
Künftig werden Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach §§ 61 und 62 Hamburgischer Bauordnung (HBauO), im Genehmigungsverfahren nach § 172 BauGB, für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 69 Abs. 2 HBauO, Vorbescheide nach § 63 HBauO sowie im Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO rein online gestellt. Auch Teilbaugenehmigungen nach §72 Abs. 5 HBauO werden im jeweiligen Hauptverfahren beantragt.
Die Beschleunigung von Bauantrags- und Genehmigungsprozessen ist ein erklärtes Ziel des Hamburger Senats. Durch den Onlinedienst "Bauantrag 2.0" wird ab Januar 2024 erstmals die gesamte Genehmigungskette digital und vollständig papierlos abgebildet. Das soll zu einer spürbaren Beschleunigung der Prozesse führen – und gleichzeitig die Kosten für die Bauherren reduzieren und die Planungs- und Realisierungssicherheit erhöhen.
Die Pilotierung des Programms startete Ende 2021. Nach einer Testphase wurde das Verfahren im Frühjahr 2023 in Hamburg eingeführt – parallel zum papierbasierten Antragsverfahren. Etwa die Hälfte der Antragsteller nutzt den digitalen Bauantrag bereits, wie die Stadt mitteilte.
Das digitale Angebot im Bereich "Bauen und Wohnen" wird von der Freien und Hansestadt Hamburg laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Künftig sollen alle Verwaltungsleistungen der Bauaufsicht über einen elektronischen Zugang angeboten werden.
Weitere Informationen "Wege zur Baugenehmigung"
Das könnte Sie auch interessieren:
Digitaler Bauantrag nimmt auch in Bayern Fahrt auf
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.3026
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
1.2031
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.029
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
899
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
8552
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
758
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
5451
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
3361
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
3343
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
304
-
Steuerliche Klarheit für Bauen im Bestand
24.02.2026
-
CDU für Genehmigungsfiktion beim Wohnungsbau
23.02.20261
-
Barrierefreies Wohnen: Förderung und Infos
20.02.2026
-
Prüfpflicht für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
19.02.20264
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
18.02.20261
-
DGNB-Zertifizierung für Bestandsgebäude: das ist neu
17.02.2026
-
Mietpreisbremse durfte bis 2025 verlängert werden
17.02.2026
-
In der Hauptstadt überwiegen die Chancen
16.02.2026
-
Vor der Kreuzigung geht‘s noch nach Cannes
13.02.2026
-
Tilgung von DDR-Altschulden bei Wohnungsunternehmen
12.02.2026