Virtuelles Bauamt: End-to-End Lösung in Baden-Württemberg
Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden Anträge digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können, wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am 25.4.2023 nach der Entscheidung im Kabinett mitteilte. Gestartet wird noch in diesem Jahr, bis Ende 2024 sollen dann alle Behörden, die am Projekt "Virtuelles Bauamt" (ViBa BW) teilnehmen, digital arbeiten können.
Kretschmann wies zudem darauf hin, dass schnellere Genehmigungsverfahren auch zur Kostensenkung beitragen: "Zeit ist Geld, ganz besonders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern." Ab 2025 sollen Bauanträge in Papierform komplett verboten werden.
Digitaler Bauantrag: Das soll in der LBO geändert werden
Um das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" zu ermöglichen, hat das Kabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. "Die LBO ist aktuell noch auf das analoge Zeitalter ausgerichtet", sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU).
Geplante Änderungen in der Landesbauordnung im Überblick:
- Anträge und Bauvorlagen sollen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden.
- Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind.
- Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – etwa elektronisch – bekannt gegeben werden können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
- Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll das Pflicht sein. Ab 1.1.2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.
Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung im Landtag freigegeben.
Plattform "Virtuelles Bauamt": Echtbetrieb-Test Mitte Mai 2023
Die "ViBa BW"-Plattform wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 sollen die ersten vier Baurechtsbehörden im Land den Echtbetrieb testen.
Herzstück des virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. "Niemand wird von dem Projekt überfordert", so Razavi. Das Ganze werde nicht komplizierter, sondern einfacher. Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen. Das Ministerium setzt dabei auf die Nachnutzung des "Digitalen Bauantrags" aus Mecklenburg-Vorpommern.
Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
8256
-
GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt
533
-
Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert
472
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4322
-
BEHG-Reform 2027: CO2-Preis bleibt bei 55 Euro pro Tonne
3443
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2991
-
E-Rechnung: Was Vermieter wissen müssen
262
-
CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr
2417
-
Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027
2411
-
Einspeisevergütung sichern: Frist läuft Ende 2026 ab
225
-
Serielles Sanieren: Warum der Markt zögert
15.09.2026
-
Bußgeld plus Rückzahlung: Hubig will Mietpreisbremse schärfen
14.09.20262
-
BMK 2026: Mieterschutz, Baukosten, KI
14.09.2026
-
Hubertz verteidigt Bauetat – Opposition spricht von Versagen
11.09.2026
-
EZB erhöht Leitzins auf 2,50 Prozent
10.09.2026
-
Jedes vierte Eigenheim kommt aus der Fabrik
08.09.2026
-
BEHG-Reform 2027: CO2-Preis bleibt bei 55 Euro pro Tonne
08.09.20263
-
So werden Immobilienunternehmen KI-compliant
04.09.2026
-
Wärmeplanungsgesetz: Bundesrat verlangt Gebäudedatenbank
03.09.20264
-
Wann Bauherren in NRW keine Genehmigung mehr brauchen
01.09.2026