Digitalisierung statt Bürokratie

Baden-Württemberg: Digitaler Bauantrag verpflichtend

Die baden-württembergische Landesregierung will mit einem "Virtuellen Bauamt" die Digitalisierung bei Baurechtsverfahren vorantreiben. Seit dem 1.1.2025 ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend.

Amt Schubladen Register

Der Landtag von Baden-Württemberg hat im November 2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Damit wurde der Weg zum "Virtuellen Bauamt" frei. 

Seit dem 1.1.2025 ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend.

Digitaler Bauantrag: Neue Bauordnung

Um das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" zu ermöglichen, hatte das Kabinett im April 2023 Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht.

Änderungen in der Landesbauordnung im Überblick:

  • Anträge und Bauvorlagen sollen direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind.
  • Baurechtliche Entscheidungen werden alternativ auch auf sonstige Weise – etwa elektronisch – bekannt gegeben werden können. Bisher war in der LBO eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
  • Nach alter LBO-Fassung konnten Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Seit 1.1.2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8.11.2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Damit wurde der Weg zum "Virtuellen" Bauamt frei.

Plattform "Virtuelles Bauamt" im Pilot

Die "ViBa BW"-Plattform wurde bereits seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt. Ab Mitte Mai 2023 testeten die ersten vier Baurechtsbehörden im Land den Echtbetrieb. Herzstück des virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen.

Das Bauministerium in Baden-Württember setzt auf die Nachnutzung des "Digitalen Bauantrags" aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA).

 

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Schlagworte zum Thema:  Baugenehmigung , Digitalisierung
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